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Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -„Nordwestlich Auf der Steinern Straße“ im Süden von NiederEschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule

Vorlagentyp: OFCDU
33 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Begründung

-"Nordwestlich Auf der Steinern Straße" im Süden von Nieder-Eschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule Vorgang: OM 2803/18 OBR 15; ST 846/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit der in der ST 846 vom 04.05.2018 angekündigten Teilung des bisherigen B-Planes Nr. 516 in zwei Teilbereiche in einen B-Plan Nr. 516 für den nordöstlichen Teil jenseits der "Auf der Steinern Straße" und eines neuen Bebauungsplanes Nr. 923 für den nordwestlichen Teil beabsichtigt der Magistrat, die Planungen für den Bau eines neuen Schulstandortes im Frankfurter Norden nunmehr forcieren zu wollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welcher Flächenumfang für den neuen Schulstandort (Gymnasium sowie Grundschule) benötigt wird? Sind dabei auch Flächen für den Bau einer (öffentlich nutzbaren) Schulsporthalle vorgesehen? Ist im neuen B-Plan 923 (ehemals ein Teilbereich des B-Planes Nr. 516), dessen Gebiet sich im Übrigen auch komplett auf Nieder-Eschbacher Gemarkung befindet, neben dem geplanten Schulstandort auch weiterhin eine Wohnbebauung vorgesehen. Falls ja, wie viele Wohneinheiten wären dann unter Beachtung der angrenzenden Bebauungsstruktur möglich? Ist in diesem Zusammenhang vorgesehen, die Anzahl der geplanten Wohneinheiten im neuen Teilbereich des B-Planes Nr. 516 entsprechend dem kleineren Geltungsbereich (geringere Fläche) nach unten zu korrigieren. Falls Ja, wie viele Wohneinheiten sind jetzt für dieses Gebiet unter Beachtung einer weiterhin aufgelockerten Siedlungsstruktur anzusetzen. Welcher neue Zeithorizont ergibt sich durch die Aufteilung der Geltungsbereiche nunmehr für beide Bebauungspläne bis hin zur Rechtskraft. Wird im B-Plan Nr. 923 auch das Baurecht für einen Teil der im bisherigen B-Plan 516 befindlichen Ortsrandstraße und deren Anbindung an die Homburger Landstraße festgeschrieben, oder bleibt diese außerhalb des Geltungsbereichs? Vor diesem Hintergrund sind deshalb zeitnah zeichnerisch die neuen Geltungsbereiche beider B-Pläne in Lageplänen darzustellen und den Ortsbeiräten zur Verfügung zu stellen. Begründung: Oben genannte erbetene Informationen gelten der vertiefenden Einschätzung der weiteren und bezüglich des Teilbereiches B-Planes Nr. 923 geänderten Planung hin zu einem neuen Schulstandort für eine weiterführende Schule und dienen der Wahrung Nieder-Eschbacher Interessen im Frankfurter Norden. Aufgrund des Geltungsbereichs des neuen B-Planes Nr. 923 im Süden von Nieder-Eschbach komplett im Bereich des Ortsbezirkes 15 übernimmt der Nieder-Eschbacher Ortsbeirat die Federführung in der politischen Begleitung dieser Planung.

Inhalt

Antrag vom 29.05.2018, OF 157/15

Betreff: Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -"Nordwestlich Auf der Steinern Straße" im Süden von Nieder-Eschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule Vorgang: OM 2803/18 OBR 15; ST 846/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit der in der ST 846 vom 04.05.2018 angekündigten Teilung des bisherigen B-Planes Nr. 516 in zwei Teilbereiche in einen B-Plan Nr. 516 für den nordöstlichen Teil jenseits der "Auf der Steinern Straße" und eines neuen Bebauungsplanes Nr. 923 für den nordwestlichen Teil beabsichtigt der Magistrat, die Planungen für den Bau eines neuen Schulstandortes im Frankfurter Norden nunmehr forcieren zu wollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welcher Flächenumfang für den neuen Schulstandort (Gymnasium sowie Grundschule) benötigt wird? Sind dabei auch Flächen für den Bau einer (öffentlich nutzbaren) Schulsporthalle vorgesehen? Ist im neuen B-Plan 923 (ehemals ein Teilbereich des B-Planes Nr. 516), dessen Gebiet sich im Übrigen auch komplett auf Nieder-Eschbacher Gemarkung befindet, neben dem geplanten Schulstandort auch weiterhin eine Wohnbebauung vorgesehen. Falls ja, wie viele Wohneinheiten wären dann unter Beachtung der angrenzenden Bebauungsstruktur möglich? Ist in diesem Zusammenhang vorgesehen, die Anzahl der geplanten Wohneinheiten im neuen Teilbereich des B-Planes Nr. 516 entsprechend dem kleineren Geltungsbereich (geringere Fläche) nach unten zu korrigieren. Falls Ja, wie viele Wohneinheiten sind jetzt für dieses Gebiet unter Beachtung einer weiterhin aufgelockerten Siedlungsstruktur anzusetzen. Welcher neue Zeithorizont ergibt sich durch die Aufteilung der Geltungsbereiche nunmehr für beide Bebauungspläne bis hin zur Rechtskraft. Wird im B-Plan Nr. 923 auch das Baurecht für einen Teil der im bisherigen B-Plan 516 befindlichen Ortsrandstraße und deren Anbindung an die Homburger Landstraße festgeschrieben, oder bleibt diese außerhalb des Geltungsbereichs? Vor diesem Hintergrund sind deshalb zeitnah zeichnerisch die neuen Geltungsbereiche beider B-Pläne in Lageplänen darzustellen und den Ortsbeiräten zur Verfügung zu stellen.

Begründung: Oben genannte erbetene Informationen gelten der vertiefenden Einschätzung der weiteren und bezüglich des Teilbereiches B-Planes Nr. 923 geänderten Planung hin zu einem neuen Schulstandort für eine weiterführende Schule und dienen der Wahrung Nieder-Eschbacher Interessen im Frankfurter Norden. Aufgrund des Geltungsbereichs des neuen B-Planes Nr. 923 im Süden von Nieder-Eschbach komplett im Bereich des Ortsbezirkes 15 übernimmt der Nieder-Eschbacher Ortsbeirat die Federführung in der politischen Begleitung dieser Planung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Februar 2018OFOF 450/10Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisiert werden?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. Februar 2018OMOM 2803Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisiert werden?Direktanregung
  3. 4. Mai 2018STST 846Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisert werden?Stellungnahme
  4. 29. Mai 2018Sie sind hier
    OFOF 157/15Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -„Nordwestlich Auf der Steinern Straße“ im Süden von NiederEschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 15. Juni 2018VV 929Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -„Nordwestlich Auf der Steinern Straße“ im Süden von NiederEschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule; Veränderung im Bebauungsplan Nr. 516 und Neuerung im Bebauungsplan Nr. 923Anfrage
  6. 21. September 2018Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1885Neuer Bebauungsplan Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" im Süden von Nieder Eschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule; Veränderung im Bebauungsplan Nr. 516 und Neuerung im Bebauungsplan Nr. 923Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 23 · 15.06.2018
TO I, TOP 6
Angenommen
Auskunftsersuchen V 929 2018 Die Vorlage OF 157/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Überschrift um "Veränderungen im Bebauungsplan Nr. 516 und Neuerungen im Bebauungsplan Nr. 923" und der Tenor um "4. Wird die neue S-Bahn-Station im Bebauungsplan Nr. 923 mit realisiert?" ergänzt wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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