Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -„Nordwestlich Auf der Steinern Straße“ im Süden von NiederEschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue…
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Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -„Nordwestlich Auf der Steinern Straße“ im Süden von NiederEschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule; Veränderung im Bebauungsplan Nr. 516 und Neuerung im Bebauungsplan Nr. 923
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 15.06.2018, V 929 entstanden aus Vorlage: OF 157/15 vom 29.05.2018
Betreff: Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -"Nordwestlich Auf der Steinern Straße" im Süden von Nieder-Eschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule; Veränderung im Bebauungsplan Nr. 516 und Neuerung im Bebauungsplan Nr. 923 Vorgang: OM 2803/18 OBR 15; ST 846/18 Mit der in der ST 846 vom 04.05.2018 angekündigten Teilung des bisherigen B-Planes Nr. 516 in zwei Teilbereiche - in einen B-Plan Nr. 516 für den nordöstlichen Teil jenseits der "Auf der Steinern Straße" und eines neuen Bebauungsplanes Nr. 923 für den nordwestlichen Teil - beabsichtigt der Magistrat, die Planungen für den Bau eines neuen Schulstandortes im Frankfurter Norden nunmehr forcieren zu wollen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welcher Flächenumfang wird für den neuen Schulstandort (Gymnasium sowie Grundschule) benötigt?
- Sind Flächen für den Bau einer (öffentlich nutzbaren) Schulsporthalle vorgesehen?
- Ist im neuen B-Plan 923 (ehemals ein Teilbereich des B-Planes Nr. 516), dessen Gebiet sich im Übrigen auch komplett auf Nieder-Eschbacher Gemarkung befindet, neben dem geplanten Schulstandort auch weiterhin eine Wohnbebauung vorgesehen? Falls ja, wie viele Wohneinheiten wären dann unter Beachtung der angrenzenden Bebauungsstruktur möglich?
- Wird die neue S-Bahn-Station im Bebauungsplan Nr. 923 mit realisiert?
- Ist in diesem Zusammenhang vorgesehen, die Anzahl der geplanten Wohneinheiten im neuen Teilbereich des B-Planes Nr. 516 entsprechend dem kleineren Geltungsbereich (geringere Fläche) nach unten zu korrigieren. Falls Ja, wie viele Wohneinheiten sind jetzt für dieses Gebiet unter Beachtung einer weiterhin aufgelockerten Siedlungsstruktur anzusetzen?
- Welcher neue Zeithorizont ergibt sich durch die Aufteilung der Geltungsbereiche nunmehr für beide Bebauungspläne bis hin zur Rechtskraft.
- Wird im B-Plan Nr. 923 auch das Baurecht für einen Teil der im bisherigen B-Plan 516 befindlichen Ortsrandstraße und deren Anbindung an die Homburger Landstraße festgeschrieben, oder bleibt diese außerhalb des Geltungsbereichs? Vor diesem Hintergrund sind deshalb zeitnah zeichnerisch die neuen Geltungsbereiche beider B-Pläne in Lageplänen darzustellen und den Ortsbeiräten zur Verfügung zu stellen. Begründung: Oben erbetene Informationen gelten der vertiefenden Einschätzung der weiteren und bezüglich des Teilbereiches des B-Planes Nr. 923 geänderten Planung hin zu einem neuen Schulstandort für eine weiterführende Schule und dienen der Wahrung Nieder-Eschbacher Interessen im Frankfurter Norden. Aufgrund des Geltungsbereichs des neuen B-Planes Nr. 923 im Süden von Nieder-Eschbach, komplett im Bereich des Ortsbezirkes 15, übernimmt der Nieder-Eschbacher Ortsbeirat die Federführung in der politischen Begleitung dieser Planung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2018OFOF 450/10Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisiert werden?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Februar 2018OMOM 2803Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisiert werden?Direktanregung
- 4. Mai 2018STST 846Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisert werden?Stellungnahme
- 29. Mai 2018OFOF 157/15Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -„Nordwestlich Auf der Steinern Straße“ im Süden von NiederEschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue GrundschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Juni 2018Sie sind hierVV 929Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -„Nordwestlich Auf der Steinern Straße“ im Süden von NiederEschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule; Veränderung im Bebauungsplan Nr. 516 und Neuerung im Bebauungsplan Nr. 923Anfrage
- 21. September 2018Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1885Neuer Bebauungsplan Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" im Süden von Nieder Eschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule; Veränderung im Bebauungsplan Nr. 516 und Neuerung im Bebauungsplan Nr. 923Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen