Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisiert werden?
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Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2803 entstanden aus Vorlage: OF 450/10 vom 05.02.2018
Betreff: Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisiert werden? Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie nach neuesten Erkenntnissen der voraussichtliche Zeitplan bis zur Fertigstellung des Neubaugebietes Bonames-Ost aussieht. Von besonderem Interesse hierbei bleibt der exakte Zeitplan für die vollständige Infrastruktur im Neubaugebiet Bonames-Ost, hier insbesondere bezüglich der Straßen und des Gymnasiums. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2018OFOF 450/10Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisiert werden?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Februar 2018Sie sind hierOMOM 2803Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisiert werden?Direktanregung
- 4. Mai 2018STST 846Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisert werden?Stellungnahme
- 29. Mai 2018OFOF 157/15Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -„Nordwestlich Auf der Steinern Straße“ im Süden von NiederEschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue GrundschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Juni 2018VV 929Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -„Nordwestlich Auf der Steinern Straße“ im Süden von NiederEschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule; Veränderung im Bebauungsplan Nr. 516 und Neuerung im Bebauungsplan Nr. 923Anfrage
- 21. September 2018Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1885Neuer Bebauungsplan Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" im Süden von Nieder Eschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule; Veränderung im Bebauungsplan Nr. 516 und Neuerung im Bebauungsplan Nr. 923Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats