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Neuer Bebauungsplan Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" im Süden von Nieder Eschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue…

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Neuer Bebauungsplan Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" im Süden von Nieder Eschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule; Veränderung im Bebauungsplan Nr. 516 und Neuerung im Bebauungsplan Nr. 923

Vorlagentyp: STMagistrat
33 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1885

Betreff: Neuer Bebauungsplan Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" im Süden von Nieder Eschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule; Veränderung im Bebauungsplan Nr. 516 und Neuerung im Bebauungsplan Nr. 923 Zu Frage 1: Die beiden Schulen sollen nicht in einem einzigen großen Schulkomplex zusammengefasst werden, sondern jeweils eigene Standorte erhalten. Für das Gymnasium ist eine Fläche von ca. 2,1 ha vorgesehen, für die Grundschule eine Fläche von ca. 1,2 ha. Zu Frage 2: Für beide Schulen sind die erforderlichen Schulsportanlagen im jeweiligen Flächenansatz berücksichtigt. Eine öffentliche Nutzung der Hallenkapazitäten, wenn diese nicht von den Schulen benötigt werden, ist in der Stadt Frankfurt gängige Praxis und soll auch hier so gehandhabt werden. Zu Frage 3: Es dient zur Kenntnis, dass am südöstlichen Rand des Plangebietes ein kleiner Teil bis zur Wegemitte Auf der Steinern Straße zum angrenzenden Stadtteil Bonames gehört. Neben den geplanten Schulflächen ist auch weiterhin eine Wohnbebauung vorgesehen. So soll ein monofunktioneller Schulkomplex vermieden und eine Belebung bzw. soziale Kontrolle auch jenseits der Öffnungszeiten der Schulen erreicht werden. Nach aktuellem Stand der Planung sind unter Berücksichtigung der angrenzenden Bebauungsstrukturen und der Lage in unmittelbarer Nähe der neu geplanten Stadtbahnhaltestelle ca. 260 Wohneinheiten vorgesehen. Zu Frage 4: Die neue Haltestelle der Stadtbahn soll im Bebauungsplan als Verkehrsfläche festgesetzt werden. Um das Baurecht für die Haltestelle zu schaffen, ist zusätzlich ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Hierzu werden aktuell bereits die notwendigen Vorplanungen erstellt. Die Inbetriebnahme der Haltestelle wird mit Bezug der ersten Neubauten bzw. der Eröffnung der Schulen anvisiert. Zu Frage 5: Durch die Abtrennung des Bebauungsplans Nr. 923 ergeben sich zwangsläufig für den verbleibenden Teil des Bebauungsplans Nr. 516 Veränderungen in Hinblick auf die Anzahl der Wohneinheiten. Einerseits reduziert sich deren Anzahl durch die Verkleinerung des Geltungsbereichs im Nordwesten, anderseits kommen durch die Verlagerung des Gymnasiums in den Nordwesten Wohnbauflächen hinzu. Trotz der Trennung in zwei Bebauungsplanverfahren soll das Gebiet weiterhin ganzheitlich betrachtet werden. Für das gesamte Gebiet sind nach aktuellem Planungsstand ca. 1.480 Wohneinheiten vorgesehen: ca. 260 im Bebauungsplan Nr. 923 und ca. 1.220 im Bebauungsplan Nr. 516. Zu Frage 6: Eine genaue Zeitplanung wird derzeit noch erstellt. Für den Bebauungsplan Nr. 923 ist bei optimalem Verlauf die Rechtskraft im Jahr 2020 möglich, für den Bebauungsplan Nr. 516 im Jahr 2021. Zu Frage 7: An den grundlegenden Planungen im Hinblick auf die Lage und Funktion der Ortsrandstraße hat sich durch die Teilung der Bebauungsplanverfahren nichts verändert. Der nördliche Abschnitt der Ortsrandstraße befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 923 und soll dort als Verkehrsfläche festgesetzt werden. Die neuen Geltungsbereiche werden den Ortsbeiräten durch den Magistrat erläutert und zur Verfügung gestellt werden; ebenso sind sie Teil des in Vorbereitung befindlichen Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 923 sowie der noch in diesem Jahr geplanten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Februar 2018OFOF 450/10Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisiert werden?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 20. Februar 2018OMOM 2803Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisiert werden?Direktanregung
  3. 4. Mai 2018STST 846Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisert werden?Stellungnahme
  4. 29. Mai 2018OFOF 157/15Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -„Nordwestlich Auf der Steinern Straße“ im Süden von NiederEschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue GrundschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 15. Juni 2018VV 929Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -„Nordwestlich Auf der Steinern Straße“ im Süden von NiederEschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule; Veränderung im Bebauungsplan Nr. 516 und Neuerung im Bebauungsplan Nr. 923Anfrage
  6. 21. September 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 Wochen
    STST 1885Neuer Bebauungsplan Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" im Süden von Nieder Eschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule; Veränderung im Bebauungsplan Nr. 516 und Neuerung im Bebauungsplan Nr. 923
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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