Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisiert werden?
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Bonames-Ost realisiert werden? Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie nach neuesten Erkenntnissen der voraussichtliche Zeitplan bis zur Fertigstellung des Neubaugebietes Bonames-Ost aussieht. Von besonderem Interesse hierbei bleibt der exakte Zeitplan für die vollständige Infrastruktur für das respektive im Neubaugebiet Bonames-Ost, hier insbesondere bezüglich der Straßen und des Gymnasiums. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich.
Inhalt
Antrag vom 05.02.2018, OF 450/10
Betreff: Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisiert werden? Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie nach neuesten Erkenntnissen der voraussichtliche Zeitplan bis zur Fertigstellung des Neubaugebietes Bonames-Ost aussieht. Von besonderem Interesse hierbei bleibt der exakte Zeitplan für die vollständige Infrastruktur für das respektive im Neubaugebiet Bonames-Ost, hier insbesondere bezüglich der Straßen und des Gymnasiums.
Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2018Sie sind hierOFOF 450/10Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisiert werden?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Februar 2018OMOM 2803Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisiert werden?Direktanregung
- 4. Mai 2018STST 846Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisert werden?Stellungnahme
- 29. Mai 2018OFOF 157/15Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -„Nordwestlich Auf der Steinern Straße“ im Süden von NiederEschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue GrundschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Juni 2018VV 929Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -„Nordwestlich Auf der Steinern Straße“ im Süden von NiederEschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule; Veränderung im Bebauungsplan Nr. 516 und Neuerung im Bebauungsplan Nr. 923Anfrage
- 21. September 2018Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1885Neuer Bebauungsplan Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" im Süden von Nieder Eschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule; Veränderung im Bebauungsplan Nr. 516 und Neuerung im Bebauungsplan Nr. 923Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme