Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisert werden?
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Am Eschbachtal — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Erschließung und Wohnungsneubau im Bereich Bonames-Ost24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ortsrandstraße Bonames15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am KarlPerottPlatz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 9928.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 846
Betreff: Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisert werden? Im Hinblick auf den dringenden Bedarf an Standorten für ein Gymnasium und eine Grundschule im Frankfurter Norden hat der Magistrat die Entscheidung getroffen, das bisherige Bebauungsplanverfahren Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" in zwei getrennte Verfahren aufzuteilen. Nordwestlich der Stadtbahntrasse soll der neue Bebauungsplan Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" aufgestellt werden, in dessen Geltungsbereich die beiden geplanten Schulstandorte untergebracht werden sollen. Mit dieser Konzentration wird das Ziel verfolgt, eine beschleunigte Bereitstellung der Flächen und somit eine zügigere Fertigstellung der Schulen zu erreichen. Der Bebauungsplan Nr. 516 soll südöstlich der Stadtbahntrasse mit entsprechend verkleinertem Geltungsbereich weitergeführt werden. Die Überprüfung der städtebaulichen Dichte für das Baugebiet auf Basis des in den Planungsgesprächen gefundenen Konzeptes im Hinblick auf einen möglichst schonenden Umgang mit dem Boden ist noch nicht abgeschlossen. Ebenso muss noch eine Anpassung des städtebaulichen Konzeptes des Bebauungsplans Nr. 516 an die neue städtebauliche Konstellation im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923 erfolgen. Eine exakte Zeitplanung für die Herstellung der vollständigen Infrastruktur liegt daher aktuell noch nicht vor. Der Magistrat wird die betroffenen Ortsbeiräte über die weiteren Schritte in den Bebauungsplanverfahren Nr. 516 und Nr. 923 unaufgefordert informieren, sobald die Planungen einen entsprechenden Konkretisierungsgrad erreicht haben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2018OFOF 450/10Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisiert werden?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Februar 2018OMOM 2803Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisiert werden?Direktanregung
- 4. Mai 2018Sie sind hierSTST 846Wann soll das Neubaugebiet Bonames-Ost realisert werden?Stellungnahme
- 29. Mai 2018OFOF 157/15Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -„Nordwestlich Auf der Steinern Straße“ im Süden von NiederEschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue GrundschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Juni 2018VV 929Neuer Bebauungsplan Nr. 923 -„Nordwestlich Auf der Steinern Straße“ im Süden von NiederEschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule; Veränderung im Bebauungsplan Nr. 516 und Neuerung im Bebauungsplan Nr. 923Anfrage
- 21. September 2018Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1885Neuer Bebauungsplan Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" im Süden von Nieder Eschbach; Ausweisung von Flächen für ein Gymnasium und eine neue Grundschule; Veränderung im Bebauungsplan Nr. 516 und Neuerung im Bebauungsplan Nr. 923Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab