Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben
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- Konsistente Beschilderung am GrünGürtelPark Eschbachtal21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Zusätzliche Bushaltestelle in Höhe Harheimer Weg 5515.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistratsvorlage M 35 wird unter Maßgabe folgender ergänzender konkreter städtebaulicher Ziele zugestimmt: in dem neuen Baugebiet ist in der weiteren Planung bzw. im Planungsentwurf an geeigneter Stelle bereits eine Fläche im Mehrgeschosswohnungsbau für eine Seniorenwohnanlage/ggf. ein betreutes Wohnstift mit für die Bewohner selbst zu bewirtschafteten1 bis 2 Zimmer Wohnungen und einer Größe bis zu max. 20 Wohneinheiten als Sonderbau zwingend festzusetzen, in zentraler Lage im Neubaugebiet ist schon bei der Planaufstellung eine Fläche für einen allgemeinen Kinder- und Jugendtreff/ offenes Gemeinschafts- bzw. Begegnungszentrum (ggf. mit Bewirtung) und für einen öffentlichen Spielplatz vorzusehen, hinsichtlich einer optimierten Nutzung der Bauflächen für Eigenheime bei der weiteren Planung für diese Flächenressource ist verstärkt den Bau attraktiver kleinteiliger Reihenhausanlagen (4-6 Häuser) mit jeweils kleinem Gartenanteil festzusetzen und diese für das Umlegungsverfahren zeitnah vorzubereiten, beim Geschosswohnungsbau hinsichtlich der Höhe soll maximal 3 Vollgeschosse (ggf. im Einzelfall aufgrund der topografischen Lage des Baugrundstückes ist auch der zusätzliche Ausbau des Dachgeschosses möglich) festgelegt werden, bei der geplanten Siedlungsstruktur ist sich an der angrenzend bestehenden Bebauung im Norden zu orientieren, es sind ausreichend Stellplätze für PKW auf den Baugrundstücken (Tiefgarage prüfen) und im öffentlichen Verkehrsraum festzusetzen. hinsichtlich der Begrünung (und ggf. auch als B-Plan interne Ausgleichsflächen) soll verstärkt im Randbereich entlang der im Westen liegenden U-Bahn-Trasse auf einen Sicht- und Lärmschutz durch einen Streifen mit aufgelockerten Baumbepflanzungen im Alleestil (dazwischen öffentliche Parkplätze) gesetzt werden. die Anzahl von insgesamt max. 320 Wohneinheiten (gemäß WEP 2015) für dieses Gebiet soll in der weiteren Planung keinesfalls überschritten werden; eine Reduzierung der Anzahl der gesamten Wohneinheiten ist zu Gunsten vermehrter Reihenhausbebauung sowie aufgelockerter Bebauung im Geschosswohnungsbau anzustreben. Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 917 trägt Nieder-Eschbach, neben den noch bereitzustellenden Nieder-Eschbacher Gemarkungsflächen für das Baugebiet Nr. 516 "Im Eschbachtal - Harheimer Weg" maßgeblich zur Bewältigung des Wohnraumbedarfs in Nieder-Eschbach bzw. Frankfurter Norden bei. Für die Erstellung einer attraktiven, barrierefreien Seniorenwohnanlage in Nieder-Eschbach besteht ein hoher Bedarf. Viele ältere Nieder-Eschbacher suchen kleine Wohnungen, die sie ggf. noch selbst bewirtschaften können. Die sonstigen Forderungen und Anregungen für die inhaltliche Erarbeitung des B-Planes Nr. 917 sollten bei der Planung Berücksichtigung finden, da hierfür Bedarfe in Nieder-Eschbach bestehen. Die 6,6 ha große Fläche für das Baugebiet ist als Arrondierung der dortigen Bebauungsrandlage innerhalb Nieder-Eschbachs bestens geeignet und passt sich an die vorhandene Siedlungsstruktur optimal an. Diese Fläche war bereits seit den frühen 80er Jahren als Wohnbauentwicklungsfläche vorgesehen.
Inhalt
Antrag vom 20.02.2017, OF 82/15
Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistratsvorlage M 35 wird unter Maßgabe folgender ergänzender konkreter städtebaulicher Ziele zugestimmt: in dem neuen Baugebiet ist in der weiteren Planung bzw. im Planungsentwurf an geeigneter Stelle bereits eine Fläche im Mehrgeschosswohnungsbau für eine Seniorenwohnanlage/ggf. ein betreutes Wohnstift mit für die Bewohner selbst zu bewirtschafteten1 bis 2 Zimmer Wohnungen und einer Größe bis zu max. 20 Wohneinheiten als Sonderbau zwingend festzusetzen, in zentraler Lage im Neubaugebiet ist schon bei der Planaufstellung eine Fläche für einen allgemeinen Kinder- und Jugendtreff/ offenes Gemeinschafts- bzw. Begegnungszentrum (ggf. mit Bewirtung) und für einen öffentlichen Spielplatz vorzusehen, hinsichtlich einer optimierten Nutzung der Bauflächen für Eigenheime bei der weiteren Planung für diese Flächenressource ist verstärkt den Bau attraktiver kleinteiliger Reihenhausanlagen (4-6 Häuser) mit jeweils kleinem Gartenanteil festzusetzen und diese für das Umlegungsverfahren zeitnah vorzubereiten, beim Geschosswohnungsbau hinsichtlich der Höhe soll maximal 3 Vollgeschosse (ggf. im Einzelfall aufgrund der topografischen Lage des Baugrundstückes ist auch der zusätzliche Ausbau des Dachgeschosses möglich) festgelegt werden, bei der geplanten Siedlungsstruktur ist sich an der angrenzend bestehenden Bebauung im Norden zu orientieren, es sind ausreichend Stellplätze für PKW auf den Baugrundstücken (Tiefgarage prüfen) und im öffentlichen Verkehrsraum festzusetzen. hinsichtlich der Begrünung (und ggf. auch als B-Plan interne Ausgleichsflächen) soll verstärkt im Randbereich entlang der im Westen liegenden U-Bahn-Trasse auf einen Sicht- und Lärmschutz durch einen Streifen mit aufgelockerten Baumbepflanzungen im Alleestil (dazwischen öffentliche Parkplätze) gesetzt werden. die Anzahl von insgesamt max. 320 Wohneinheiten (gemäß WEP 2015) für dieses Gebiet soll in der weiteren Planung keinesfalls überschritten werden; eine Reduzierung der Anzahl der gesamten Wohneinheiten ist zu Gunsten vermehrter Reihenhausbebauung sowie aufgelockerter Bebauung im Geschosswohnungsbau anzustreben.
Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 917 trägt Nieder-Eschbach, neben den noch bereitzustellenden Nieder-Eschbacher Gemarkungsflächen für das Baugebiet Nr. 516 "Im Eschbachtal - Harheimer Weg" maßgeblich zur Bewältigung des Wohnraumbedarfs in Nieder-Eschbach bzw. Frankfurter Norden bei. Für die Erstellung einer attraktiven, barrierefreien Seniorenwohnanlage in Nieder-Eschbach besteht ein hoher Bedarf. Viele ältere Nieder-Eschbacher suchen kleine Wohnungen, die sie ggf. noch selbst bewirtschaften können. Die sonstigen Forderungen und Anregungen für die inhaltliche Erarbeitung des B-Planes Nr. 917 sollten bei der Planung Berücksichtigung finden, da hierfür Bedarfe in Nieder-Eschbach bestehen. Die 6,6 ha große Fläche für das Baugebiet ist als Arrondierung der dortigen Bebauungsrandlage innerhalb Nieder-Eschbachs bestens geeignet und passt sich an die vorhandene Siedlungsstruktur optimal an. Diese Fläche war bereits seit den frühen 80er Jahren als Wohnbauentwicklungsfläche vorgesehen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 Beratung im Ortsbeirat: 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Februar 2017MM 35Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 20. Februar 2017Sie sind hierOFOF 82/15Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgebenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. März 2017OAOA 134Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35Anregung
- 23. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1132Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Senioren-wohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)