Konsistente Beschilderung am GrünGürtel-Park Eschbachtal
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Änderung der Beschilderung am Eschbacher Stadtweg in "Anlieger frei". Dies soll dem Ziel dienen, Anlieger und örtliche Verkehrsteilnehmer korrekt zu kennzeichnen und zurechtzustellen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 14.12.2026 antworten. Noch 58 Tage.Warum?
Erlenbacher Stadtweg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Ampelschaltung an der Kreuzung L 3008 / Erlenbacher Stadtweg12.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Viel geplant - nichts umgesetzt: Wie ist der Stand der Erneuerung von Grünflächen im Gallus/Europaviertel?28.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung am Eschbacher Stadtweg an der Kreuzung mit dem Harheimer Weg / Erlenbacher Stadtweg in "Anlieger frei" zu ändern.
Begründung:
Jüngst wurde die Beschilderung an o. g. Stelle in "Zufahrt bis Kleingartenanlage frei" geändert, nachdem sie kurz zuvor schon in "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" geändert worden war. Aus allen anderen Richtungen jedoch (Eschbacher Stadtweg aus Nieder-Eschbach her, Heinrich-Berbalk-Straße und Grundweg) ist die Zufahrt in das Gebiet jedoch mit "Anlieger frei" gekennzeichnet. Die ist die einzig sinnvolle Regelung, denn:
- "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" schließt Anlieger (Anwohner auf Eschbacher Gemarkung, Kleingärtner) sowie Streuobstwiesenbesitzer (fehlender Erwerbszweck, um als landwirtschaftlicher Verkehr zu gelten) aus;
- "Zufahrt bis Kleingartenanlage frei" schließt alle Anlieger, deren Grundstücke jenseits der Gärten liegen, aus, einschließlich Landwirten und Streuobstwiesenbesitzern.
Begründung
Jüngst wurde die Beschilderung an o. g. Stelle in "Zufahrt bis Kleingartenanlage frei" geändert, nachdem sie kurz zuvor schon in "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" geändert worden war. Aus allen anderen Richtungen jedoch (Eschbacher Stadtweg aus Nieder-Eschbach her, Heinrich-Berbalk-Straße und Grundweg) ist die Zufahrt in das Gebiet jedoch mit "Anlieger frei" gekennzeichnet. Die ist die einzig sinnvolle Regelung, denn:
- "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" schließt Anlieger (Anwohner auf Eschbacher Gemarkung, Kleingärtner) sowie Streuobstwiesenbesitzer (fehlender Erwerbszweck, um als landwirtschaftlicher Verkehr zu gelten) aus;
- "Zufahrt bis Kleingartenanlage frei" schließt alle Anlieger, deren Grundstücke jenseits der Gärten liegen, aus, einschließlich Landwirten und Streuobstwiesenbesitzern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. September 2026 richtete Ortsbeirat 14 diese Direktanregung an den Magistrat.