Konsistente Beschilderung am GrünGürtel-Park Eschbachtal
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Beschilderung am Eschbacher Stadtweg zu ändern, um eine klare und konsistente Regelung für Anlieger zu gewährleisten. Dies soll Missverständnisse und Ausschlüsse für verschiedene Verkehrsteilnehmer vermeiden und eine ordnungsgemäße Zugänglichkeit sichern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Erlenbacher Stadtweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.12.2025.
- Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Viel geplant - nichts umgesetzt: Wie ist der Stand der Erneuerung von Grünflächen im Gallus/Europaviertel?28.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kennzeichnung des Radweges nach Harheim05.11.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Erlenbacher Stadtweg per E-MailAntrag
Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung am Eschbacher Stadtweg an der Kreuzung mit dem Harheimer Weg / Erlenbacher Stadtweg in "Anlieger frei" zu ändern.
Begründung
Jüngst wurde die Beschilderung an o.g. Stelle in "Zufahrt bis Kleingartenanlage frei" geändert, nachdem sie kurz zuvor schon in "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" geändert worden war. Aus allen anderen Richtungen jedoch (Eschbacher Stadtweg aus Nieder-Eschbach her, Heinrich-Berbalk-Straße und Grundweg) ist die Zufahrt in das Gebiet jedoch mit "Anlieger frei" gekennzeichnet. Die ist die einzig korrekte Regelung, denn:
- "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" schließt Anlieger (Anwohner auf Eschbacher Gemarkung, Kleingärtner) sowie Streuobstwiesenbesitzer (fehlender Erwerbszweck, um als landw. Verkehr zu gelten) aus.
- "Zufahrt bis Kleingartenanlage frei" schließt alle Anlieger, deren Grundstücke jenseits der Gärten liegen, aus - einschließlich Landwirten und Streuobstwiesenbesitzern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. September 2026 brachte CDU im Ortsbeirat 14 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.09.2026 im OBR 14 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme