Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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- Durchgangsverkehr im Niedereschbacher Stadtweg unterbinden13.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Niedereschbacher Stadtweg per E-MailInhalt
Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35
Betreff: Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet "Nieder-Eschbach Süd" in Frankfurt am Main - Nieder-Eschbach ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 29.11.2016 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll Planungsrecht für ein neues Wohngebiet im Süden des Stadtteils Nieder-Eschbach geschaffen werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt Rechnung getragen werden. Durch die Planung soll der Ortsteil im Süden arrondiert und die Ausbildung des Ortsrandes angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet umgesetzt werden.
Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd liegt im Süden des Frankfurter Stadtteils Nieder-Eschbach und hat eine Größe von 6,6 ha. Das Plangebiet grenzt im Norden an die Weimarer Straße und an die Grundstücke Gustav-Mahler-Straße 15, Fritz-Erler-Straße 26 und 29 sowie Niedereschbacher Stadtweg 29 bis 31. Im Westen wird es von der U-Bahn-Trasse der Linien U2 und U9 begrenzt. Im Süden und im Osten grenzt das Gebiet an landwirtschaftliche Flächen. Anlass, Erfordernis und Ziele Frankfurt hat aktuell einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Infolge des anhaltend starken Bevölkerungswachstums waren Ende 2015 bereits 724.486 Einwohner mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main gemeldet (Melderegister Frankfurt am Main, Stand 31.12.2015). Nach einer aktuellen, kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung wird diese Einwohnerzahl bis 2030 auf rund 810.000 und bis zum Jahr 2040 auf voraussichtlich knapp 830.000 Einwohnerinnen und Einwohner ansteigen. Dem vorgenannten Bedarf soll mit der Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines neuen Wohngebietes geschaffen werden. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans "Wohnbaufläche geplant" dar. Eine überörtliche Fahrradroute quert das Gebiet in Nord-Süd-Richtung. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes wird im Nordwesten begrenzt durch den Bebauungsplan Nr. 218 - Zwischen Straßenbahn und Harheimer Straße, in Kraft getreten am 21.06.1977. Der Bebauungsplan Nr. 225 - Zwischen Harheimer Straße und Brunnenweg, in Kraft getreten am 21.06.1977, im Nordosten des Geltungsbereichs setzt im Bereich der Weimarer Straße ein Allgemeines Wohngebiet, 2 Vollgeschosse (Höchstgrenze), eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,7 fest. Südlich der Weimarer Straße soll dieser Bebauungsplan überplant werden. Im Osten und im Süden wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 917 durch das Gebiet des im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 800 - "GrünGürtelpark Nieder-Eschbach" begrenzt. Im Osten wird der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans um die Breite des landwirtschaftlichen Weges überschnitten. Die Funktion des landwirtschaftlichen Weges als Verbindung in die freie Landschaft bleibt auch im Verfahren des Bebauungsplans Nr. 917 gesichert. Die Ziele des "GrünGürtelpark Nieder-Eschbach" und die des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes werden dadurch nicht berührt. Konzept und städtebaulicher Entwurf Das Plangebiet wird derzeit fast ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Durch die Lage des Plangebietes nahe der U-Bahn-Haltestelle Nieder-Eschbach ist es gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Mit einer Mischung aus Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten soll ein breites Angebot an Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden - auch für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen. Dabei wird ein 30 %-Anteil im geförderten Wohnungsbau zu berücksichtigen sein. Durch die Einbeziehung des Bereiches südlich der Weimarer Straße, bisher mit dem Bebauungsplan Nr. 225 als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, soll eine Verzahnung des neuen Gebietes mit der vorhandenen Ortslage geschaffen werden. Der bisher als Ortsrand gedachte Streifen wird zukünftig Bestandteil des Baugebietes Nieder-Eschbach Süd sein und in diesem Zusammenhang angemessen beplant und festgesetzt werden. Die hier festgesetzte Ortsrandstruktur wird aufgebrochen und in das zu planende Gebiet verlagert. Für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung zu erarbeiten und im weiteren Verfahren darüber hinaus Ausgleichsflächen nachzuweisen. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,5 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 10.03.2017, OA 134 Antrag vom 20.02.2017, OF 82/15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Februar 2017Sie sind hierMM 35Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 20. Februar 2017OFOF 82/15Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgebenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. März 2017OAOA 134Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35Anregung
- 23. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1132Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Senioren-wohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen OA 134), LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 35 und OA 134 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen OA 134), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)