Lkw-Parken im Landschaftsschutzgebiet verhindern
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, das Abstellen von Lkw und Anhängern im Niedereschbacher Stadtweg zu verhindern, um die Vorschriften des Landschaftsschutzgebiets einzuhalten. Die Forderung umfasst regelmäßige Kontrollen zur Durchsetzung des Verbots.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 09.11.2026 antworten. Noch 15 Tage.Warum?
Niedereschbacher Stadtweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Verbesserung der Verkehrsführung und Beschilderung an der Einbahnstraße im Bereich der Straße Am Lehenweg08.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Durchgangsverkehr im Niedereschbacher Stadtweg unterbinden13.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Neusortierung der Parkplätze am Ginnheimer Wäldchen20.02.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Der Magistrat wird gebeten, das Abstellen von Lastkraftwagen und Anhängern im Niedereschbacher Stadtweg durch regelmäßige Kontrollen zu unterbinden.
Begründung:
Begründung
Der Niedereschbacher Stadtweg liegt im Landschaftsschutzgebiet und im Grüngürtelpark Eschbachtal. Das Abstellen von Fahrzeugen ist dort, außer auf besonders gekennzeichneten Flächen und für Anlieger an den eigenen Grundstücken, verboten.
In letzter Zeit werden dort, in der Nähe der Kreuzung mit dem Harheimer Weg, immer wieder, auch teils langfristig, Lkw und dazugehörige Anhänger nicht nur auf der Fahrbahn, sondern insbesondere Anhänger auch auf Grünland, abgestellt. Dies soll durch regelmäßige Kontrollen unterbunden werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. August 2026OFOF 18/14Lkw-Parken im Landschaftsschutzgebiet verhindernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. August 2026Sie sind hierOMOM 409Lkw-Parken im Landschaftsschutzgebiet verhindernDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats