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Lkw-Parken im Landschaftsschutzgebiet verhindern

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 14
2 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung zielt darauf ab, das Abstellen von Lkw und Anhängern im Niedereschbacher Stadtweg zu verhindern, um die Vorschriften des Landschaftsschutzgebiets einzuhalten. Die Forderung umfasst regelmäßige Kontrollen zur Durchsetzung des Verbots.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 09.11.2026 antworten. Noch 15 Tage.Warum?

Niedereschbacher Stadtweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, das Abstellen von Lastkraftwagen und Anhängern im Niedereschbacher Stadtweg durch regelmäßige Kontrollen zu unterbinden.

Begründung:

Begründung

Der Niedereschbacher Stadtweg liegt im Landschaftsschutzgebiet und im Grüngürtelpark Eschbachtal. Das Abstellen von Fahrzeugen ist dort, außer auf besonders gekennzeichneten Flächen und für Anlieger an den eigenen Grundstücken, verboten.

In letzter Zeit werden dort, in der Nähe der Kreuzung mit dem Harheimer Weg, immer wieder, auch teils langfristig, Lkw und dazugehörige Anhänger nicht nur auf der Fahrbahn, sondern insbesondere Anhänger auch auf Grünland, abgestellt. Dies soll durch regelmäßige Kontrollen unterbunden werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. August 2026OFOF 18/14Lkw-Parken im Landschaftsschutzgebiet verhindernOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 17. August 2026Sie sind hier
    OMOM 409Lkw-Parken im Landschaftsschutzgebiet verhindern
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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