Lkw-Parken im Landschaftsschutzgebiet verhindern
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, das Abstellen von Lastkraftwagen und Anhängern im Nieder-Eschbacher Stadtweg zu verhindern. Dies wurde notwendig, da im Landschaftsschutzgebiet zunehmend Fahrzeuge abgestellt werden, die dort nicht erlaubt sind. Die regelmäßigen Kontrollen sollen gewährleisten, dass diese Verstöße unterbunden werden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Harheimer Weg — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.09.2026.
- Konsistente Beschilderung am GrünGürtelPark Eschbachtal07.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Lkw-Parken im Landschaftsschutzgebiet verhindern17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße14.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Harheimer Weg per E-MailAntrag
Der Magistrat wird gebeten, das Abstellen von Lastkraftwagen und Anhängern im Nieder-Eschbacher Stadtweg durch regelmäßige Kontrollen zu unterbinden.
Begründung
Der Nieder-Eschbacher Stadtweg liegt im Landschaftsschutzgebiet und im Grüngürtelpark Eschbachtal. Das Abstellen von Fahrzeugen ist dort, außer auf besonders gekennzeichneten Flächen und für Anlieger an den eigenen Grundstücken, verboten.
In letzter Zeit werden dort, in der Nähe der Kreuzung mit dem Harheimer Weg, immer wieder, auch teils langfristig, Lkw und dazugehörige Anhänger abgestellt. Dies nicht nur auf der Fahrbahn, sondern insbesondere Anhänger auch auf Grünland. Dies sollte durch regelmäßige Kontrollen unterbunden werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. August 2026Sie sind hierOFOF 18/14Lkw-Parken im Landschaftsschutzgebiet verhindernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. August 2026OMOM 409Lkw-Parken im Landschaftsschutzgebiet verhindernDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme