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Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: .Am Eschbachtal/Harheimer Weg.

Vorlagentyp: OFGRÜNE
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Eschbachtal/Harheimer Weg" Der Ortsbeirat möge beschließen : Der Magistrat wird gebeten, das Planungsamt aufzufordern, die den Bürger/innen am 11.10.2013 im Haus Saalbau Nidda vorgestellte modifizierte Bauplanung Nr. 516 intensiv zu überarbeiten und mit den anderen zuständigen Ämtern die von den Bewohner/innen und den Ortsbeiräten vorgetragenen Bedenken und Anliegen mit aufzunehmen und den betroffenen Bürger/innen und Ortsbeiräten vor Befinden in der Stadtverordnetenversammlung erneut vorzustellen. Eine Prüfung zu einer sozialverträglichen innerstädtischen Verdichtung sollte zunächst Priorität genießen, insbesondere auch in Hinblick auf vorhandene Infrastrukturen. Die wesentlichen Bedenken, die berücksichtigt werden sollten, sind:

  1. Das Ausmaß der Baumaßnahmen war seinerzeit auf maximal 1.200 Wohneinheiten festgelegt, nun sollen es 2.000 WE mit ca. 5.000 neuen Bewohner/innen werden. Das bedeutet nahezu eine Verdoppelung der derzeitigen Bürgerschaft von Bonames. Hier sollte die ursprüngliche Planung beibehalten werden. Eine minimale Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen in Frankfurt am Main sollte geprüft werden;
  2. Die Erhaltung der 90 Jahre alten Kleingärten (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 2001 sicherte seinerzeit den Erhalt); hier findet gewachsenes soziales Leben, gerade auch der älteren Mitbürger/innen statt;
  3. Landwirtschaftliche Belange: hier befindet sich einer der kostbaren landwirtschaftlichen Böden Deutschlands (Lößboden), wird hier für die regionale landwirtschaftliche Nahversorgung genutzt; zumal es sich hier um Ausgleichsflächen handelt, die nicht einfach bebaut werden sollten;
  4. Umweltschutz von regionaler Fauna und Flora (sind hier die verschiedenen EU-Richtlinien hinreichend berücksichtigt?), Erhalt der großen Bäume in der Galgenstraße, des benachbarten Grünstreifens sowie der Streuobstwiese; keine riskante Umsiedelung von Vögeln und sonstigen Tieren. Hier sind Oasen im Baugebiet zu entwickeln, die einen Verbleib ermöglichen.
  5. Die infrastrukturellen Maßnahmen sollten zeitnah und, wie die Erfahrungen im Frankfurter Bogen zeigen, nicht erst dann stattfinden, wenn die Kinder und Jugendliche schon im neuen Wohnquartier leben; dazu zählen:
  6. Schule: rechtzeitige Abstimmung mit dem Schulamt für einen zeitnahen Bau der notwendigen Grundschule;
  7. Kita: ein wesentlich höherer Bedarf an Kitas wurde festgehalten; Freizeiteinrichtungen für Jugendliche; Einrichtungen für seniorengerechtes Leben und Wohnen;
  8. Sinnvolles und attraktives Verkehrskonzept für ÖPNV und Individualverkehr, damit nicht der Autoschleichverkehr durch den Kern von Bonames und durch den Frankfurter Berg entsteht. 11. die zu errichtende Ortsrandstraße wird als Randstraße und nicht als Bestandteil des Wohngebietes ausgewiesen!
  9. Lärmschutz - prüfen, ob hier eine sinnvolle Maßnahme bei mehrstöckiger Bebauung vorliegt? Begründung: Die am 11.10.2013 vorgestellte Bau-Planung bedarf intensiver Überarbeitung und die Bedenken der Bürger/innen und Stadtteilpolitiker/innen müssen berücksichtigt und in die Planungen einbezogen werden. Die Bausünden der 70er und 80er Jahre, die insbesondere auch soziale Auswirkungen auf gewachsene Wohnquartiere haben können, dürfen nicht - auch nicht in modifizierter Form - wiederholt werden!

Inhalt

Antrag vom 14.10.2013, OF 529/10

Betreff: Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: "Am Eschbachtal/Harheimer Weg"

Der Ortsbeirat möge beschließen : Der Magistrat wird gebeten, das Planungsamt aufzufordern, die den Bürger/innen am 11.10.2013 im Haus Saalbau Nidda vorgestellte modifizierte Bauplanung Nr. 516 intensiv zu überarbeiten und mit den anderen zuständigen Ämtern die von den Bewohner/innen und den Ortsbeiräten vorgetragenen Bedenken und Anliegen mit aufzunehmen und den betroffenen Bürger/innen und Ortsbeiräten vor Befinden in der Stadtverordnetenversammlung erneut vorzustellen. Eine Prüfung zu einer sozialverträglichen innerstädtischen Verdichtung sollte zunächst Priorität genießen, insbesondere auch in Hinblick auf vorhandene Infrastrukturen. Die wesentlichen Bedenken, die berücksichtigt werden sollten, sind:

  1. Das Ausmaß der Baumaßnahmen war seinerzeit auf maximal 1.200 Wohneinheiten festgelegt, nun sollen es 2.000 WE mit ca. 5.000 neuen Bewohner/innen werden. Das bedeutet nahezu eine Verdoppelung der derzeitigen Bürgerschaft von Bonames. Hier sollte die ursprüngliche Planung beibehalten werden. Eine minimale Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen in Frankfurt am Main sollte geprüft werden;
  2. Die Erhaltung der 90 Jahre alten Kleingärten (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 2001 sicherte seinerzeit den Erhalt); hier findet gewachsenes soziales Leben, gerade auch der älteren Mitbürger/innen statt;
  3. Landwirtschaftliche Belange: hier befindet sich einer der kostbaren landwirtschaftlichen Böden Deutschlands (Lößboden), wird hier für die regionale landwirtschaftliche Nahversorgung genutzt; zumal es sich hier um Ausgleichsflächen handelt, die nicht einfach bebaut werden sollten;
  4. Umweltschutz von regionaler Fauna und Flora (sind hier die verschiedenen EU-Richtlinien hinreichend berücksichtigt?), Erhalt der großen Bäume in der Galgenstraße, des benachbarten Grünstreifens sowie der Streuobstwiese; keine riskante Umsiedelung von Vögeln und sonstigen Tieren. Hier sind Oasen im Baugebiet zu entwickeln, die einen Verbleib ermöglichen.
  5. Die infrastrukturellen Maßnahmen sollten zeitnah und, wie die Erfahrungen im Frankfurter Bogen zeigen, nicht erst dann stattfinden, wenn die Kinder und Jugendliche schon im neuen Wohnquartier leben; dazu zählen:
  6. Schule: rechtzeitige Abstimmung mit dem Schulamt für einen zeitnahen Bau der notwendigen Grundschule;
  7. Kita: ein wesentlich höherer Bedarf an Kitas wurde festgehalten; Freizeiteinrichtungen für Jugendliche; Einrichtungen für seniorengerechtes Leben und Wohnen;
  8. Sinnvolles und attraktives Verkehrskonzept für ÖPNV und Individualverkehr, damit nicht der Autoschleichverkehr durch den Kern von Bonames und durch den Frankfurter Berg entsteht. 11. die zu errichtende Ortsrandstraße wird als Randstraße und nicht als Bestandteil des Wohngebietes ausgewiesen!
  9. Lärmschutz - prüfen, ob hier eine sinnvolle Maßnahme bei mehrstöckiger Bebauung vorliegt? Begründung: Die am 11.10.2013 vorgestellte Bau-Planung bedarf intensiver Überarbeitung und die Bedenken der Bürger/innen und Stadtteilpolitiker/innen müssen berücksichtigt und in die Planungen einbezogen werden. Die Bausünden der 70er und 80er Jahre, die insbesondere auch soziale Auswirkungen auf gewachsene Wohnquartiere haben können, dürfen nicht - auch nicht in modifizierter Form - wiederholt werden!Nebenvorlage: Antrag vom 28.10.2013, OF 536/10 Antrag vom 23.10.2013, OF 537/10 Beratung im Ortsbeirat: 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Oktober 2013Sie sind hier
    OFOF 529/10Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: .Am Eschbachtal/Harheimer Weg.
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 29. Oktober 2013OMOM 2604Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: „Am Eschbachtal/Harheimer Weg“Direktanregung
  3. 17. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 269a) Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" b) Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 WohneinheitenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 26 · 29.10.2013
TO I, TOP 16
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2604 2013 1. Die Vorlage OF 529/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 536/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 537/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen