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Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 Wohneinheiten

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

14.10.2013

Antrag Ortsbeirat

Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 Wohneinheiten

Details im PARLIS OF_528-10_2013
29.10.2013

Anregung Ortsbeirat

Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 Wohneinheiten

Details im PARLIS OM_2603_2013
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 14.10.2013, OF 528/10 Betreff: Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 Wohneinheiten Das BauGB sieht im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes unter anderem eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vor. Diese hat bezüglich der neuen Planungen für das Neubaugebiet Bonames-Ost im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Saalbau Nidda am 11.10.2013 stattgefunden, welche protokolliert wurde. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, in Folge der Informationsveranstaltung am 11.10.2013 im Saalbau Nidda im Rahmen der Planungen für das Neubaugebiet Bonames-Ost eine über 1.200 Wohneinheiten hinausgehende Planung nicht weiter zu verfolgen. Des Weiteren sollen im Rahmen der weiteren Planungen die folgenden Punkte berücksichtigt werden: 1. der Umweltschutz, zum Beispiel bezüglich der auch über den Ortsbezirk 10 hinausgehenden Bodenversiegelung, 2. die wichtigen Belange der Landwirtschaft: dieser sollen keine Ackerflächen entzogen werden, 3. die Kleingarten- und Siedlerflächen sollen erhalten bleiben, 4. der rechtzeitige Bau einer aufnahmefähigen Umgehungsstraße nebst Park-and-Ride-Plätzen, 5. die Vermeidung von auch in Bonames drohendem Durchgangsverkehr, 6. die rechtzeitige Planung und Finanzierung ausreichender Infrastruktur insgesamt, 7. im Rahmen der Verkehrsführung an der Galgenstraße sollen die bestehende Wohnbebauung sowie die Kleingärten statt über das Neubaugebiet über die Galgenstraße erreichbar bleiben.Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 10 am 29.10.2013, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2603 2013 Die Vorlage OF 528/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme