Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 Wohneinheiten
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Galgenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.
- Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße14.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gehwege der Fröbelstraße befreien08.09.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Hundekotbeutelspender an der Galgenstraße - Eingang in das Feld03.12.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Galgenstraße per E-MailBegründung
Wohneinheiten Das BauGB sieht im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes unter anderem eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vor. Diese hat bezüglich der neuen Planungen für das Neubaugebiet Bonames-Ost im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Saalbau Nidda am 11.10.2013 stattgefunden, welche protokolliert wurde. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, in Folge der Informationsveranstaltung am 11.10.2013 im Saalbau Nidda im Rahmen der Planungen für das Neubaugebiet Bonames-Ost eine über 1.200 Wohneinheiten hinausgehende Planung nicht weiter zu verfolgen. Des Weiteren sollen im Rahmen der weiteren Planungen die folgenden Punkte berücksichtigt werden: 1. der Umweltschutz, zum Beispiel bezüglich der auch über den Ortsbezirk 10 hinausgehenden Bodenversiegelung, 2. die wichtigen Belange der Landwirtschaft: dieser sollen keine Ackerflächen entzogen werden, 3. die Kleingarten- und Siedlerflächen sollen erhalten bleiben, 4. der rechtzeitige Bau einer aufnahmefähigen Umgehungsstraße nebst Park-and-Ride-Plätzen, 5. die Vermeidung von auch in Bonames drohendem Durchgangsverkehr, 6. die rechtzeitige Planung und Finanzierung ausreichender Infrastruktur insgesamt, 7. im Rahmen der Verkehrsführung an der Galgenstraße sollen die bestehende Wohnbebauung sowie die Kleingärten statt über das Neubaugebiet über die Galgenstraße erreichbar bleiben.
Inhalt
Antrag vom 14.10.2013, OF 528/10
Betreff: Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 Wohneinheiten Das BauGB sieht im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes unter anderem eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vor. Diese hat bezüglich der neuen Planungen für das Neubaugebiet Bonames-Ost im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Saalbau Nidda am 11.10.2013 stattgefunden, welche protokolliert wurde.
Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, in Folge der Informationsveranstaltung am 11.10.2013 im Saalbau Nidda im Rahmen der Planungen für das Neubaugebiet Bonames-Ost eine über 1.200 Wohneinheiten hinausgehende Planung nicht weiter zu verfolgen. Des Weiteren sollen im Rahmen der weiteren Planungen die folgenden Punkte berücksichtigt werden: 1. der Umweltschutz, zum Beispiel bezüglich der auch über den Ortsbezirk 10 hinausgehenden Bodenversiegelung, 2. die wichtigen Belange der Landwirtschaft: dieser sollen keine Ackerflächen entzogen werden, 3. die Kleingarten- und Siedlerflächen sollen erhalten bleiben, 4. der rechtzeitige Bau einer aufnahmefähigen Umgehungsstraße nebst Park-and-Ride-Plätzen, 5. die Vermeidung von auch in Bonames drohendem Durchgangsverkehr, 6. die rechtzeitige Planung und Finanzierung ausreichender Infrastruktur insgesamt, 7. im Rahmen der Verkehrsführung an der Galgenstraße sollen die bestehende Wohnbebauung sowie die Kleingärten statt über das Neubaugebiet über die Galgenstraße erreichbar bleiben.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2013Sie sind hierOFOF 528/10Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 WohneinheitenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2013OMOM 2603Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 WohneinheitenDirektanregung
- 17. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 269a) Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" b) Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 WohneinheitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme