Historische Hoheitsgrenzsteine sichern und erhalten hier: Dreigemarkungspunkt Harheim, Bonames, Nieder-Eschbach
Begründung
sichern und erhalten hier: Dreigemarkungspunkt Harheim, Bonames, Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, dass bei der Planung und Ausführung des Bebauungsplans B 516 die historischen Hoheitsgrenzsteine zwischen F.-Harheim und F.-Bonames sowie zwischen F.-Harheim und F.-Nieder-Eschbach gesichert, möglichst nicht entfernt werden und hilfsweise in den Grenzsteingärten (Lapidarien) der betroffenen Stadtteile aufgestellt werden. Die Aufteilung der Steine unter die betroffenen Stadtteile für die Lapidarien erfolgt im Einvernehmen mit den beteffenden Ortsbeiräten. Der Drei-Gemarkungspunkt (Harheim, Nieder-Eschbach, Bonames), Ende Galgenstraße in F.-Bonames und unter Terrain, ist von der Bebauung freizuhalten und zu gestalten, etwa durch eine Pflasterung mit Dreieck und Grenzlinien und Buchstaben "H, B, NE" zwischen den Grenzlinien. Begründung: Die kulturhistorische Bedeutung der historischen Grenzsteine der alten Hoheitsgrenzen soll beachtet bleiben und bewusst gemacht werden. Es besteht ein öffentliches Interesse an der Erhaltung dieser Bodendenkmale. Sowohl in Lapidarien als auch am originären Standort werden die Denkmale von der Öffentlichkeit gewürdigt. Hinsichtlich des Drei- Gemarkungspunktes soll durch eine Markierung, etwa in der Pflasterung, seine kuturhistorische Bedeutung auch in Zukunft erfahrbar sein.