Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg
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Harheimer Weg — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Harheimer Weg Höhe Haus Nidda04.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Konsistente Beschilderung am GrünGürtelPark Eschbachtal21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Harheimer Weg per E-MailBegründung
Eschbachtal - Harheimer Weg Vorgang: OA 437/13 OBR 15; B 465/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 15 weist die Berichte B464 und B465 des Magistrates zurück und fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die Planung einzuarbeiten. Speziell fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, die Anzahl der Wohnungen auf maximal 1320 zu beschränken, wie es in der OA 437 vom 1.11.2013 aufgeführt ist. Begründung: Die Antwort des Magistrates ist ausweichend, nichtsagend und vermessen. Der Ortsbeirat machte konkrete Vorschläge wegen der besseren Kenntnis der Verhältnisse im Frankfurter Norden. Dieser in der OA 437 erstellte konstruktive Vorschlag ist stattdessen weiter zu verfolgen , der inhaltlich in diesem Sinne umgesetzt werden muss. Der Ortsbeirat steht für eine maßvolle Bebauung , welche sich bereits im Wesentlichen im Kompromissergebnis der Planungen aus 1998 widerspiegelt. Zu 1) Der Ortsbeirat ist weiter der Ansicht, dass durch die Festsetzung einer maximalen Anzahl von Wohneinheiten, sich ein Bauliches Konzept erstellen lässt. Die Bürger und Ortsbeiräte können auch sehr wohl abschätzen was für Ihre Stadteile sinnvoll ist und was nicht, denn diese haben die Ortskenntnis und kennen daher die Lebensverhältnisse. Es wäre im Sinne aller, die Anzahl der Wohneinheiten aus dem damaligen Bebauungsplanentwurf auf das aktuelle Konzept zu übertragen. 2) Es kann nicht sein, das man noch nicht sagen kann wo diese Flächen sein werden und der Schutz und die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen dabei nur "angemessen" berücksichtigt und nicht vorrangig berücksichtig werden. Dies spricht aber für die Aussage aus B 465, siehe unten. Im Landschaftsplan-Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 516 Stand Sept. 1998 hieß es z.B.: Vorrangiges Ziel innerhalb des Baugebietes ist es, den durch Freizeitgärten und Obstbaum- Hochstämmen geprägten Gebietscharakter nicht zu zerstören, sondern als wesentliches Merkmal der "lokalen Identität und zur Minimierung des Eingriffes" mit in das städtebauliche Konzept zu Integrieren. 6) 20 Stellplätze sind effektiv zu wenig. Nur weil die Stadt davon ausgeht das am Park + Ride Parkplatz an der Haltestelle Kalbach noch ausreichende Kapazität besteht, wird diese heute schon nicht ausgenutzt. Über die Hälfte des Parkplatzes wird nicht belegt. Des Öfteren schlägt dort ein Zirkus seine Zelte auf. Vielmehr werden z.B. in Nieder-Eschbach die umliegenden Straßen und der große Parkplatz zugeparkt, anstatt nach Kalbach zu fahren. Der Park + Ride Parkplatz in Nieder-Eschbach ist voll belegt. 7) Eine Polizeiaußenstelle für das 15. Polizeirevier ist im Vorfeld zur möglichen Umsetzung planungsrechtlich vorzusehen. Zum Bericht 465 Die Aussage: "Im Gegenteil würde bei einer unangemessenen niedrigen Bebauungsdichte der Druck auf die Inanspruchnahme weiterer Landwirtschaftsflächen ansteigen", trifft voll die Vorgehensweise und die Vermessenheit einiger Stadtplaner der Stadtverwaltung. Begehren und Befürchtungen der Ortsbeiräte und ansässigen Bürger werden von diesen nicht oder nur unzureichend ernst genommen. Für was" bitte" dann die Anhörungen, wenn am Ende doch nicht auf den Bürger eingegangen wird. Eine Stadt kann und muss nicht ins Unermessliche wachsen nur weil einige Planer und der OB Vermeintlich nur das Beste für "unser" Geld herausholen wollen. Es geht hier nicht nur um "unser" Geld, sondern auch um unseren "Lebensraum", unsere "Lebensqualität", um unsere Lokale Identität.
Inhalt
Antrag vom 16.01.2015, OF 257/15
Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg Vorgang: OA 437/13 OBR 15; B 465/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 15 weist die Berichte B464 und B465 des Magistrates zurück und fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die Planung einzuarbeiten. Speziell fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, die Anzahl der Wohnungen auf maximal 1320 zu beschränken, wie es in der OA 437 vom 1.11.2013 aufgeführt ist.
Begründung: Die Antwort des Magistrates ist ausweichend, nichtsagend und vermessen. Der Ortsbeirat machte konkrete Vorschläge wegen der besseren Kenntnis der Verhältnisse im Frankfurter Norden. Dieser in der OA 437 erstellte konstruktive Vorschlag ist stattdessen weiter zu verfolgen , der inhaltlich in diesem Sinne umgesetzt werden muss. Der Ortsbeirat steht für eine maßvolle Bebauung , welche sich bereits im Wesentlichen im Kompromissergebnis der Planungen aus 1998 widerspiegelt. Zu 1) Der Ortsbeirat ist weiter der Ansicht, dass durch die Festsetzung einer maximalen Anzahl von Wohneinheiten, sich ein Bauliches Konzept erstellen lässt. Die Bürger und Ortsbeiräte können auch sehr wohl abschätzen was für Ihre Stadteile sinnvoll ist und was nicht, denn diese haben die Ortskenntnis und kennen daher die Lebensverhältnisse. Es wäre im Sinne aller, die Anzahl der Wohneinheiten aus dem damaligen Bebauungsplanentwurf auf das aktuelle Konzept zu übertragen. 2) Es kann nicht sein, das man noch nicht sagen kann wo diese Flächen sein werden und der Schutz und die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen dabei nur "angemessen" berücksichtigt und nicht vorrangig berücksichtig werden. Dies spricht aber für die Aussage aus B 465, siehe unten. Im Landschaftsplan-Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 516 Stand Sept. 1998 hieß es z.B.: Vorrangiges Ziel innerhalb des Baugebietes ist es, den durch Freizeitgärten und Obstbaum- Hochstämmen geprägten Gebietscharakter nicht zu zerstören, sondern als wesentliches Merkmal der "lokalen Identität und zur Minimierung des Eingriffes" mit in das städtebauliche Konzept zu Integrieren. 6) 20 Stellplätze sind effektiv zu wenig. Nur weil die Stadt davon ausgeht das am Park + Ride Parkplatz an der Haltestelle Kalbach noch ausreichende Kapazität besteht, wird diese heute schon nicht ausgenutzt. Über die Hälfte des Parkplatzes wird nicht belegt. Des Öfteren schlägt dort ein Zirkus seine Zelte auf. Vielmehr werden z.B. in Nieder-Eschbach die umliegenden Straßen und der große Parkplatz zugeparkt, anstatt nach Kalbach zu fahren. Der Park + Ride Parkplatz in Nieder-Eschbach ist voll belegt. 7) Eine Polizeiaußenstelle für das 15. Polizeirevier ist im Vorfeld zur möglichen Umsetzung planungsrechtlich vorzusehen. Zum Bericht 465 Die Aussage: "Im Gegenteil würde bei einer unangemessenen niedrigen Bebauungsdichte der Druck auf die Inanspruchnahme weiterer Landwirtschaftsflächen ansteigen", trifft voll die Vorgehensweise und die Vermessenheit einiger Stadtplaner der Stadtverwaltung. Begehren und Befürchtungen der Ortsbeiräte und ansässigen Bürger werden von diesen nicht oder nur unzureichend ernst genommen. Für was" bitte" dann die Anhörungen, wenn am Ende doch nicht auf den Bürger eingegangen wird. Eine Stadt kann und muss nicht ins Unermessliche wachsen nur weil einige Planer und der OB Vermeintlich nur das Beste für "unser" Geld herausholen wollen. Es geht hier nicht nur um "unser" Geld, sondern auch um unseren "Lebensraum", unsere "Lebensqualität", um unsere Lokale Identität.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2013OAOA 437Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeitenAnregung
- 1. November 2013OFOF 203/15Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeitenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 12. Dezember 2014BB 465Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine NachverdichtungMagistratsbericht
- 12. Dezember 2014BB 464Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeitenMagistratsbericht
- 31. Dezember 2014OFOF 255/15Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Januar 2015Sie sind hierOFOF 257/15Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
- 16. Januar 2015OAOA 594Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465Anregung
- 29. Juni 2015STST 923Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg -Stellungnahme
- 11. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 114 WochenSTST 18Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg -Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 465 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 256/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 257/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme