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Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames Ost

Vorlagentyp: OFCDUGRÜNESPD
56 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Begründung

Ost Selbstverständlich muss weder die Stadtverordnetenversammlung noch Magistrat sich die Anregungen der Ortsbeiräte der der Bürger zu Eigen machen oder berücksichtigen. Der Ortsbeirat blickt jedoch mit Sorge auf die Entwicklung des Baugebiets B 516, insbesondere, da das Planungsamt sich offenbar entschlossen hat, wichtige Kenndaten im Entwurf des B-Planes nicht mehr zu veröffentlichen oder zu verschleiern. Der Ortsbeirat lehnt die B 465 ab und bittet die Stadtverordnetenversammlung um präzise Stellungnahme zu den nachfolgenden Fragen:

  1. Der Bericht führt aus, dass sich "die Qualität eines Baugebietes aus dem kompletten städtebaulichen Konzept heraus entwickelt und nicht an einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten festzumachen ist". Der Ortsbeirat bittet um Auskunft, was unter "Qualität eines Baugebietes" verstanden wird und ob dieser Begriff mit "Wohnqualität (eines Wohnviertels)" etwas zu tun hat.
  2. Während ausgeführt wird, dass der Magistrat die Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes ohne Festlegung auf konkrete Plandaten weiterühren will ist gleichzeitig zu entnehmen, dass die Zielvorgaben im Regionalen Flächennutzungsplan Verwendung finden sollen, also 45-60 Wohneinheiten pro Hektar. Das Baugebiet hat eine Fläche von circa 44 ha. Ist es tatsächlich korrekt, dass der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beabsichtigen, in Bonames Ost zwischen 1980 und 2640 Wohneinheiten zu planen?
  3. Auch wenn das Baugebiet sukzessive in mehreren Abschnitten bebaut werden soll ist die Anzahl der WE aus der GRZ und GFZ ziemlich genau ermittelbar. Aus welchem Grund werden diese Daten dann nicht genannt.
  4. In der M 146 (Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel) ist zu entnehmen, dass besonders die innenstädtisch hohe Bebauungsdichte negative klimatische Auswirkungen auf die Wohnqualität hat, genauso wie eine Reduzierung von Grünflächen. In der B 465 ist dargelegt, dass bei einer "unangemessen niedrigen Bebauungsdichte der Druck auf die Inanspruchnahme weiterer Landwirtschaftsflächen ansteigen [... würde]". In letzter Konsequenz bedeutet das doch, dass man der Bonameser Wohnbevölkerung die Wahl vor Augen führt, ob sie lieber durch höhere Verdichtung oder durch Beseitigung von Grünflächen ebenfalls unter den schädlichen Einwirkungen auf das Wohnklima betroffen sein wollen, und nicht nur die Bewohner in der Innenstadt. Schließt sich die Stadtverordnetenversammlung tatsächlich dieser Logik an oder neigt sie eher dazu, dass die Auswirkungen auf den Klimawandel in allen neuen Baugebieten grundsätzlich berücksichtigt werden müssen?

Inhalt

Antrag vom 09.02.2015, OF 189/14

Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames Ost Selbstverständlich muss weder die Stadtverordnetenversammlung noch Magistrat sich die Anregungen der Ortsbeiräte der der Bürger zu Eigen machen oder berücksichtigen. Der Ortsbeirat blickt jedoch mit Sorge auf die Entwicklung des Baugebiets B 516, insbesondere, da das Planungsamt sich offenbar entschlossen hat, wichtige Kenndaten im Entwurf des B-Planes nicht mehr zu veröffentlichen oder zu verschleiern. Der Ortsbeirat lehnt die B 465 ab und bittet die Stadtverordnetenversammlung um präzise Stellungnahme zu den nachfolgenden Fragen:

  1. Der Bericht führt aus, dass sich "die Qualität eines Baugebietes aus dem kompletten städtebaulichen Konzept heraus entwickelt und nicht an einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten festzumachen ist". Der Ortsbeirat bittet um Auskunft, was unter "Qualität eines Baugebietes" verstanden wird und ob dieser Begriff mit "Wohnqualität (eines Wohnviertels)" etwas zu tun hat.
  2. Während ausgeführt wird, dass der Magistrat die Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes ohne Festlegung auf konkrete Plandaten weiterühren will ist gleichzeitig zu entnehmen, dass die Zielvorgaben im Regionalen Flächennutzungsplan Verwendung finden sollen, also 45-60 Wohneinheiten pro Hektar. Das Baugebiet hat eine Fläche von circa 44 ha. Ist es tatsächlich korrekt, dass der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beabsichtigen, in Bonames Ost zwischen 1980 und 2640 Wohneinheiten zu planen?
  3. Auch wenn das Baugebiet sukzessive in mehreren Abschnitten bebaut werden soll ist die Anzahl der WE aus der GRZ und GFZ ziemlich genau ermittelbar. Aus welchem Grund werden diese Daten dann nicht genannt.
  4. In der M 146 (Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel) ist zu entnehmen, dass besonders die innenstädtisch hohe Bebauungsdichte negative klimatische Auswirkungen auf die Wohnqualität hat, genauso wie eine Reduzierung von Grünflächen. In der B 465 ist dargelegt, dass bei einer "unangemessen niedrigen Bebauungsdichte der Druck auf die Inanspruchnahme weiterer Landwirtschaftsflächen ansteigen [... würde]". In letzter Konsequenz bedeutet das doch, dass man der Bonameser Wohnbevölkerung die Wahl vor Augen führt, ob sie lieber durch höhere Verdichtung oder durch Beseitigung von Grünflächen ebenfalls unter den schädlichen Einwirkungen auf das Wohnklima betroffen sein wollen, und nicht nur die Bewohner in der Innenstadt. Schließt sich die Stadtverordnetenversammlung tatsächlich dieser Logik an oder neigt sie eher dazu, dass die Auswirkungen auf den Klimawandel in allen neuen Baugebieten grundsätzlich berücksichtigt werden müssen?Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Beratung im Ortsbeirat: 14

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Dezember 2014BB 465Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine NachverdichtungMagistratsbericht
  2. 9. Februar 2015Sie sind hier
    OFOF 189/14Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames Ost
    Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
  3. 9. Februar 2015OAOA 604Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465Anregung
  4. 29. Juni 2015STST 921Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg -Stellungnahme
  5. 11. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 16Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost -Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 14
Sitzung 38 · 09.02.2015
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung OA 604 2015 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 604 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 189/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
zu 4)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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