Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M.146/14 .Frankfurter…
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Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M.146/14 .Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel.
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Harheimer Weg — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Harheimer Weg Höhe Haus Nidda04.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Konsistente Beschilderung am GrünGürtelPark Eschbachtal21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146/14 "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" Vorgang: M 146/14; B 465/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 516 vor der Realisierung entsprechend aktualisierter Kriterien auf Auswirkungen und Anpassungen auf den Klimawandel zu prüfen und gegebenenfalls zu verändern, hauptsächlich im Bezug auf Umwelt- und Klimaverträglichkeit der geplanten stärkeren Verdichtung und Versiegelung; Kaltluft- und Frischluftzufuhr zum Stadtteil Bonames und in Richtung Innenstadt bei geänderten Rahmenbedingungen (nach Entstehen der Gewerbegebiete Nieder-Eschbach und Wohngebiet Riedberg). Verkehrliche Belastung im Straßenverkehr und im ÖPNV Begründung: Die letzte Fassung des Bebauungsplans stammt aus der Jahrtausendwende und entspricht hinsichtlich neuerer Klimaforschung nicht mehr aktuellen Erkenntnissen. Da der Bebauungsplan ohnehin hinsichtlich des Frankfurter Bedarfs an Wohnfläche überarbeitet wird, muss eine Aktualisierung hinsichtlich Umwelt- und Klimakriterien ebenfalls erfolgen.
Inhalt
Antrag vom 31.12.2014, OF 256/15
Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146/14 "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" Vorgang: M 146/14; B 465/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 516 vor der Realisierung entsprechend aktualisierter Kriterien auf Auswirkungen und Anpassungen auf den Klimawandel zu prüfen und gegebenenfalls zu verändern, hauptsächlich im Bezug auf Umwelt- und Klimaverträglichkeit der geplanten stärkeren Verdichtung und Versiegelung; Kaltluft- und Frischluftzufuhr zum Stadtteil Bonames und in Richtung Innenstadt bei geänderten Rahmenbedingungen (nach Entstehen der Gewerbegebiete Nieder-Eschbach und Wohngebiet Riedberg). Verkehrliche Belastung im Straßenverkehr und im ÖPNV
Begründung: Die letzte Fassung des Bebauungsplans stammt aus der Jahrtausendwende und entspricht hinsichtlich neuerer Klimaforschung nicht mehr aktuellen Erkenntnissen. Da der Bebauungsplan ohnehin hinsichtlich des Frankfurter Bedarfs an Wohnfläche überarbeitet wird, muss eine Aktualisierung hinsichtlich Umwelt- und Klimakriterien ebenfalls erfolgen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2014BB 464Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeitenMagistratsbericht
- 12. Dezember 2014BB 465Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine NachverdichtungMagistratsbericht
- 31. Dezember 2014Sie sind hierOFOF 256/15Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M.146/14 .Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Januar 2015OAOA 593Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146„Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des MagistratAnregung
- 11. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 52 WochenBB 4481. Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - 2. Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Anpassung an die Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146 „Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel“Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 465 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 256/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 257/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme