1. Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - 2. Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Anpassung an die Anwendung der Kriterien der…
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1. Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - 2. Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Anpassung an die Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146 „Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel“
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- Parken an der Straße Alt-Bonames/Ecke Homburger Landstraße13.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fußgängerüberweg vor Am Burghof 505.11.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Buslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“09.09.2022 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448
Betreff:
- Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg -
- Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Anpassung an die Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146 "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2015, § 5793 und § 5794 - OA 593/15 OBR 15 - Zu Punkt 1 und 2: Ausgehend von der Darstellung des Plangebietes im Regionalen Flächennutzungsplan ist grundsätzlich von einer Umwelt- und Klimaverträglichkeit des geplanten Baugebietes auszugehen. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans werden die Umwelt- und Klimaverträglichkeit auf dieser konkreteren Maßstabsebene im Rahmen der erforderlichen Umweltprüfung untersucht. Die Auswirkungen der Planung, der beabsichtigten Verdichtung, der Versiegelung sowie Aspekte der Kaltluftentstehung und der Frischluftzufuhr werden in diesem Zusammenhang beschrieben, bewertet und dokumentiert. Mit der Begründung des Bebauungsplans stehen diese Ergebnisse vor einer Beschlussfassung zur Verfügung. Zu Punkt 3: Die Verkehrserzeugung wurde bislang auf der Grundlage von ehemals angenommenen 2.000 Wohneinheiten berechnet. Die im Rahmen der bis Oktober 2015 erfolgten Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes vorgenommene Reduzierung der Anzahl der Wohneinheiten und die Einbeziehung einer weiterführenden Schule sind noch nicht eingeflossen, so dass im weiteren Verfahren noch eine aktualisierte und verfeinerte Verkehrsberechnung erfolgen wird. Für den Straßenverkehr resultieren aus der Anzahl von ehemals angenommenen 2.000 Wohneinheiten und der möglichen Einzelhandels-/Gewerbenutzung ca. 8.000 Kfz-Fahrten pro Tag. Diese Fahrten wurden in das Netzmodell umgelegt und die Leistungsfähigkeit der Knoten betrachtet. Dabei haben sich alle Knoten als ausreichend leistungsfähig erwiesen. Mit der Ortsrandstraße werden Verkehre in der Fahrbeziehung Harheimer Weg - Bonames Mitte - Homburger Landstraße (Nord) - Berner Straße verlagert. Für die Fahrbeziehung Harheimer Weg - Bonames Mitte - Homburger Landstraße (Süd) ergibt sich mit der Ortsrandstraße keine Entlastung. Aufgrund der Verlagerungen in Folge der Herstellung der Ortsrandstraße ergibt sich in der Ortsmitte Bonames durch die Veränderung der Ströme insgesamt keine strukturelle Mehrbelastung. Für die Straßen Alt-Bonames und Am Burghof ist allerdings von einem höheren Verkehrsaufkommen auszugehen. Im ÖPNV verfügt die Linie U2 im derzeitigen 3-Wagen-Betrieb bei aktueller Auslastung in der Spitzenstunde über ausreichend Kapazitäten, um die zusätzlichen Fahrgäste aus dem Baugebiet mit aufzunehmen. Für die Zukunft bestehen noch zusätzliche Kapazitätsreserven durch den Einsatz eines vierten Wagens auf der Linie U2 sowie langfristig durch die Erweiterung der Linie U9.Nebenvorlage: Anregung vom 16.02.2016, OA 715 Antrag vom 01.02.2016, OF 931/10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2014BB 465Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine NachverdichtungMagistratsbericht
- 12. Dezember 2014BB 464Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeitenMagistratsbericht
- 31. Dezember 2014OFOF 256/15Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M.146/14 .Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Januar 2015OAOA 593Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146„Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des MagistratAnregung
- 11. Dezember 2015Sie sind hierBB 4481. Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - 2. Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Anpassung an die Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146 „Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel“Magistratsbericht
- 11. Dezember 2015BB 449Bauplanung im Frankfurter NordenMagistratsbericht
- 1. Februar 2016OFOF 931/10Verkehrskonzept für den Individualverkehr im Kern von Bonames nach Verwirklichung eines Baugebiets Bonames-OstOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Februar 2016OAOA 715Verkehrskonzept für den Individualverkehr im Kern von Bonames nach Verwirklichung eines Baugebiets „Bonames-Ost“ Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449Anregung
- 3. Juni 2016Antwort des Magistrats · nach 77 WochenSTST 861Verkehrskonzept für den Individualverkehr im Kern von Bonames nach Verwirklichung eines Bau-gebiets "Bonames-Ost"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD; BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (B 448 = Kenntnis, OA 715 = Annahme) Stv. Krebs (B 448 = Kenntnis, OA 715 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs gegen BFF (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme