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Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten

Vorlagentyp: B
114 Wochen bis zur Antwort12 Stationen im Verfahren8 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464

Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2014, § 4247 - OA 437/13 OBR 15 - Die Stadtverordnetenversammlung hat sich mit dem oben aufgeführten Beschluss den Inhalt der Anregung seitens des Ortsbeirats nicht zu eigen gemacht. Vielmehr hat sie den Magistrat gebeten die Inhalte zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Zu Punkt 1: Die Qualität eines Baugebietes entwickelt sich aus dem kompletten städtebaulichen Konzept heraus und lässt sich nicht durch die Festsetzung einer maximalen Anzahl von Wohneinheiten bemessen. Daher ist es nicht sinnvoll, die Anzahl der Wohneinheiten aus dem damaligen Bebauungsplanentwurf auf das aktuelle städtebauliche Konzept zu übertragen. Vielmehr muss das aktuelle Konzept im Rahmen der laufenden Überarbeitung weiter optimiert werden. Zu Punkt 2: Die Notwendigkeit und der Bedarf von externen Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft innerhalb des Baugebietes können erst nachfolgend im Zuge der Erstellung des Bebauungsplanentwurfes endgültig ermittelt und zugeordnet werden. Der Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Flächen wird dabei angemessen berücksichtigt. Zu Punkt 3: Die Planung einer weiteren Grundschule ist aufgrund der aktuellen und prognostizierten Bedarfssituation weiterhin sinnvoll. Die hierfür notwendigen Gemeinbedarfsflächen sind geplant im Bebauungsplan entsprechend festzusetzen. Die Festsetzung weiterer unbestimmter Gemeinbedarfsfläche wird nicht empfohlen. Zu Punkt 4: Die Anbindung der Ortsrandstraße an die Kreuzung Berner Straße / Homburger Landstraße durch einen Verkehrskreisel und ein höhengleicher beschrankter Übergang von U-Bahn-Strecke und Ortsrandstraße sind seit langem Bestandteil der Planung und werden auch so weiterverfolgt. Es ist angedacht mit dem Bau der Ortsrandstraße zu beginnen werden, sobald die notwendigen Flächen nach § 55 BauGB vorweg aus der Umlegungsmasse zur Verfügung stehen. Hierfür muss das Umlegungsverfahren eingeleitet worden sein und der Bebauungsplan vorliegen. Zu Punkt 5: Die Berechnung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens ist abhängig von der Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts und der damit verbundenen Anzahl an Wohneinheiten. Eine Ermittlung wird im weiteren Verfahren erfolgen. Zu Punkt 6: Eine Bushaltestelle an der U-Bahn-Haltestelle ist nicht vorgesehen. Eine Einbindung in den Verlauf der Linien 27 oder 28 würde derzeit unverhältnismäßig große Umwege und Fahrzeitverlängerungen bedeuten. Eine Verknüpfung der Buslinien mit der U-Bahn besteht bereits an den Haltestellen Kalbach bzw. Bonames-Mitte. In der Vorplanung der Ortsrandstraße sind 20 Stellplätze im Bereich des Bahnübergangs vorgesehen, die für Park-and-ride genutzt werden können. Daneben bestehen am Park-and-ride-Parkplatz an der Haltestelle Kalbach noch ausreichend Kapazitäten, so dass der bestehende Bedarf erfüllt werden kann. Im unmittelbaren Bereich rund um die neue Haltestelle wird der Schwerpunkt auf die fußläufige Erreichbarkeit gelegt. Zusätzlich wird es ausreichend Bike-and-ride-Plätze an der Haltestelle geben. Zu Punkt 7: Im Plangebiet ist eine Fläche für eine Feuerwache an der Einmündung des Harheimer Weges in die neue Ortsrandstraße vorgesehen. Die Lage und Größe der Wache ist mit der Branddirektion abgestimmt. Nach Einschätzung der Branddirektion ist die vorgesehene Fläche nicht ausreichend, um zusätzlich ein Polizeirevier unterzubringen. Von Seiten des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main gibt es derzeit keine Überlegungen für eine Verlagerung des 15. Polizeireviers in das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 516. Daher wird im Plangebiet aktuell keine Fläche für ein Polizeirevier vorgehalten. Das Polizeipräsidium wird die Anregung des Ortsbeirates 15, ein Polizeirevier im Plangebiet vorzuhalten, in die zukünftigen Erörterungen mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport mit einbeziehen. Sollte sich der Wunsch nach einem Polizeirevier im Plangebiet im Laufe des Bebauungsplanverfahrens konkretisieren, könnten die entsprechenden Flächen noch eingeplant werden. Grundsätzlich wird ein Polizeirevier nach derzeitigem Planungsstand auch nach Inkrafttreten des Bebauungsplans im Plangebiet planungsrechtlich zulässig sein. Zu Punkt 8: Der Dreimärker befindet sich im aktuellen städtebaulichen Konzept in einer öffentlichen Grünfläche. Im Rahmen der Konkretisierung der Freiraumplanung werden Vorschläge zur Gestaltung des Treffpunkts der drei Gemarkungen erarbeitet. Die Sicherung des Dreimärkers wird dabei gewährleistet.Nebenvorlage: Anregung vom 16.01.2015, OA 593 Anregung vom 16.01.2015, OA 594 Antrag vom 31.12.2014, OF 255/15 Antrag vom 31.12.2014, OF 256/15 Antrag vom 16.01.2015, OF 257/15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. November 2013OAOA 437Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeitenAnregung
  2. 1. November 2013OFOF 203/15Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeitenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  3. 12. Dezember 2014Sie sind hier
    BB 464Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten
    Magistratsbericht
  4. 12. Dezember 2014BB 465Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine NachverdichtungMagistratsbericht
  5. 31. Dezember 2014OFOF 255/15Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 31. Dezember 2014OFOF 256/15Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M.146/14 .Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  7. 16. Januar 2015OAOA 593Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146 „Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des MagistratAnregung
  8. 16. Januar 2015OAOA 594Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465Anregung
  9. 16. Januar 2015OFOF 257/15Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
  10. 29. Juni 2015STST 923Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg -Stellungnahme
  11. 11. Dezember 2015BB 4481. Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - 2. Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Anpassung an die Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146 „Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel“Magistratsbericht
  12. 11. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 114 WochenSTST 18Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg -Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 14
Sitzung 37 · 12.01.2015
TO I, TOP 11
Beraten
a) Die Vorlage B 464 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 40 · 16.01.2015
TO I, TOP 15
Beraten
Anregung OA 593 2015 Anregung OA 594 2015 1. Die Vorlage B 464 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 255/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 257/15 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 256/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 257/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
zu 4)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 38 · 20.01.2015
TO I, TOP 31
Beraten
a) Die Vorlage B 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 38 · 09.02.2015
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
Punkt 1: Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDU2 Grüne1 SPD
Ablehnung:
1 Grüne1 SPDFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE und 1 SPD gegen 1 GRÜNE, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 37 · 09.02.2015
TO I, TOP 38
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömer
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömer
zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER

OBR 10
Sitzung 39 · 10.02.2015
TO I, TOP 13
Beraten
Punkt 1: Die Vorlage B 464 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 464 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 38 · 16.03.2015
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Punkt 1: Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie WählerRömer
Ablehnung:
LinkeFDP
Sonstige:
Piraten (B 464 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 = vereinfachtes Verfahren)ÖkoLinX-ARL (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme)REP (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme)NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (B 464 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 40 · 26.03.2015
TO II, TOP 40
Zur Kenntnis
Punkt 1: Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie WählerRömerPiraten
Ablehnung:
LinkeFDPREP
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme)

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