Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat eine vorläufige Stellungnahme zur Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach abgegeben. Aufgrund von Zeitconstraints kann noch keine endgültige Einschätzung erfolgen. Das sollte im weiteren Verlauf der Sanierung berücksichtigt werden.
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Berner Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Bebauungsplan Nr. 859 Ä – Gewerbegebiet an der Berner Straße – 1. vereinfachte Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB21.09.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße23.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach28.11.2025 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Berner Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2025OFOF 391/15Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. November 2025VV 1326Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-EschbachAnfrage
- 27. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 396Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab