Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine Nachverdichtung
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465
Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine Nachverdichtung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2014, § 4246 - OA 431/13 OBR 14 - Die Stadtverordnetenversammlung hat sich mit dem oben aufgeführten Beschluss den Inhalt der Anregung seitens des Ortsbeirats nicht zu eigen gemacht. Vielmehr hat sie den Magistrat gebeten, die Inhalte zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Da sich die Qualität eines Baugebietes aus dem kompletten städtebaulichen Konzept heraus entwickelt und nicht an einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten festzumachen ist, wird der Magistrat die aktuell laufende Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes ohne entsprechende Festlegungen weiterführen. Unabhängig von der letztlich realisierten Anzahl der Wohneinheiten wird sich durch die Entwicklung des Baugebiets in mehreren Bauabschnitten der Zuzug der neuen Bewohner zeitlich über einen längeren Zeitraum staffeln und damit ausreichend Zeit für die nachbarschaftlichen Anpassungsprozesse bieten und nicht zu den befürchteten Belastungen führen. Im Gegensatz zu vielen Planungen der Vergangenheit, bei denen der Magistrat Innenentwicklung auf Gewerbebrachen, Bahn-, Hafen-, oder Militärflächen betrieben hat und Boden geschont wurde, wird mit dem Baugebiet wertvoller landwirtschaftlicher Boden beansprucht. Vor diesem Hintergrund und angesichts der sehr unterschiedlichen Bauformen, die an das Baugebiet im Osten von Bonames anschließen, ist es nicht angebracht, hier vorwiegend mit Flächen beanspruchenden Doppel- und Reihenhäusern zu planen. In diesem Zusammenhang orientierte sich die Planung der jüngeren Vergangenheit am unteren Ende der Zielvorgabe im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 des Regionalverbands FrankfurtRheinMain, die im Einzugsbereich vorhandener oder geplanter S- und U-Bahn-Haltepunkte 45 - 60 Wohneinheiten pro Hektar vorsieht. Im Hinblick auf die Versorgungs- und Sicherheitsaspekte haben Neubaugebiete der jüngeren Zeit in Frankfurt gezeigt, dass hier Verbesserungen für die gesamten Ortsteile eintreten. Die Infrastruktur konnte beispielsweise durch großflächige Einzelhandelsbetriebe als Selbstbedienungsmärkte (SB-Märkte) in Kalbach Nord und in Harheim Nord ausgebaut werden. In Nieder Erlenbach West gibt es die Feuerwehr und einen SB-Markt. Schulen, Kindertagesstätten und das geplante Einkaufszentrum ergänzen das Angebot im Frankfurter Bogen. Ein SB-Markt, eine KiTa und ein Bürgertreff für den Frankfurter Berg im Baugebiet Edwards Gardens oder der Schulstandort am Prämeckerweg sind weitere Beispiele. Die verkehrlichen Auswirkungen für den Stadtteil Bonames und die benachbarten Stadtteile werden im weiteren Verlauf des Verfahrens untersucht werden. Die Stadtbahnlinie U2 wird derzeit mit drei Wagen befahren; bei Bedarf ist eine Erweiterung auf vier Wagen möglich. Verglichen mit dem Bebauungsplanentwurf aus der letzten Offenlage im Jahr 2001 ergeben sich keine Auswirkungen auf die agrarstrukturelle Entwicklungsplanung im Frankfurter Norden. Im Gegenteil würde bei einer unangemessen niedrigen Bebauungsdichte der Druck auf die Inanspruchnahme weiterer Landwirtschaftsflächen ansteigen. Die jahrelange planerische Auseinandersetzung wird respektiert und gewürdigt. Dies sollte es jedoch nicht unmöglich machen, die Planung an aktuelle rechtliche und technische Anforderungen anzupassen und auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren.Nebenvorlage: Anregung vom 16.01.2015, OA 593 Anregung vom 16.01.2015, OA 594 Anregung vom 09.02.2015, OA 604 Antrag vom 31.12.2014, OF 256/15 Antrag vom 09.02.2015, OF 189/14 Antrag vom 16.01.2015, OF 257/15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Dezember 2014 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 431 zurück — Anregung, beschlossen am 28. Oktober 2013. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 465 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 256/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 257/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (B 465 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 und OA 604 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung, OA 604 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme)