Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets Nieder-Eschbach Nord sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten…
Vollständigen Titel anzeigen
Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets Nieder-Eschbach Nord sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet Am Eschbachtal-Harheimer Weg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Am Eschbachtal — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Erschließung und Wohnungsneubau im Bereich Bonames-Ost24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ortsrandstraße Bonames15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am KarlPerottPlatz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 9928.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Am Eschbachtal per E-MailBegründung
Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets Nieder-Eschbach Nord sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet Am Eschbachtal-Harheimer Weg Vorgang: B 458/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
a) Das in Anlage zur B 117 aufgeführte Wohnbauentwicklungsprogramm (WEP) 2015 wird dergestalt abgeändert, dass das hier mit aufgeführte Baugebiet Nr. 20 "Nieder-Eschbach Nord" mit geschätzten 300 WE (siehe S. 10 + 18) wegen des extrem schwierigen bau- und planungsrechtlichen und hohen unwirtschaftlichen Aufwandes bei einer möglichen Umsetzung gestrichen und aus dem WEP 2015 herausgenommen wird. (Auf den Bericht des Magistrats B 458 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5677 zur OA 592/15 vom 26.02.2015 wird hier verwiesen) b) Für das Baugebiet Nr.2 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" bleibt es bei der hier aufgeführten Anzahl von 1.360 Wohneinheiten (s.S.13). Eine weitere Verdichtung mit einer (massiven) Erhöhung der Wohneinheiten soll nicht weiter verfolgt werden. Vor diesem Hintergrund ist auf Seite 16 beim Baugebiet "Am Eschbachtal- Harheimer Weg" bei Nr. 2 in der Tabelle die mit * Sternchen-Hinweis versehene Option zur Klarstellung zu streichen. Begründung: Wie bereits in der B 458 vom Magistrat dargestellt unterliegt das Plangebiet Nieder-Eschbach-Nord sehr vielen Entwicklungshemmnissen, die eine mögliche Bebauung sehr unwirtschaftlich machen. Auch hinsichtlich der geringen Größe des Baugebiets ist die Anzahl von geschätzten 300 WE wohl weit überzogen. Die Planung sollte daher eingestellt werden und ist dem zum Folge im WEP 2015 herauszunehmen.
Inhalt
Antrag vom 31.03.2015, OF 273/15
Betreff: Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets Nieder-Eschbach Nord sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet Am Eschbachtal-Harheimer Weg Vorgang: B 458/14
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
a) Das in Anlage zur B 117 aufgeführte Wohnbauentwicklungsprogramm (WEP) 2015 wird dergestalt abgeändert, dass das hier mit aufgeführte Baugebiet Nr. 20 "Nieder-Eschbach Nord" mit geschätzten 300 WE (siehe S. 10 + 18) wegen des extrem schwierigen bau- und planungsrechtlichen und hohen unwirtschaftlichen Aufwandes bei einer möglichen Umsetzung gestrichen und aus dem WEP 2015 herausgenommen wird. (Auf den Bericht des Magistrats B 458 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5677 zur OA 592/15 vom 26.02.2015 wird hier verwiesen) b) Für das Baugebiet Nr.2 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" bleibt es bei der hier aufgeführten Anzahl von 1.360 Wohneinheiten (s.S.13). Eine weitere Verdichtung mit einer (massiven) Erhöhung der Wohneinheiten soll nicht weiter verfolgt werden. Vor diesem Hintergrund ist auf Seite 16 beim Baugebiet "Am Eschbachtal- Harheimer Weg" bei Nr. 2 in der Tabelle die mit * Sternchen-Hinweis versehene Option zur Klarstellung zu streichen.
Begründung: Wie bereits in der B 458 vom Magistrat dargestellt unterliegt das Plangebiet Nieder-Eschbach-Nord sehr vielen Entwicklungshemmnissen, die eine mögliche Bebauung sehr unwirtschaftlich machen. Auch hinsichtlich der geringen Größe des Baugebiets ist die Anzahl von geschätzten 300 WE wohl weit überzogen. Die Planung sollte daher eingestellt werden und ist dem zum Folge im WEP 2015 herauszunehmen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 Beratung im Ortsbeirat: 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Dezember 2014BB 458Warum bewegt sich nichts beim Baugebiet Nieder-Eschbach-Nord?Magistratsbericht
- 20. März 2015BB 117Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015Magistratsbericht
- 31. März 2015Sie sind hierOFOF 273/15Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets Nieder-Eschbach Nord sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet Am Eschbachtal-Harheimer WegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. April 2015OAOA 621Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets „Nieder-Eschbach Nord“ sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117Anregung
- 2. November 2015Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1569Leitlinien Wohnen, Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets .Nieder-Eschbach Nord" sowie Beibehaltung der, Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet .Am Eschbachtal - Harheimer Weg"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER und NPD zu 2. Einstimmige Annahme