Warum bewegt sich nichts beim Baugebiet Nieder-Eschbach-Nord?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 458
Betreff: Warum bewegt sich nichts beim Baugebiet Nieder-Eschbach-Nord? Vorgang: A 693/14 SPD Das Baugebiet Nieder-Eschbach Nord wurde 2000 erstmalig in den Regionalplan Südhessen aufgenommen (neugenehmigt am 13.09.2004, bekannt gemacht im Staatsanzeiger Nr. 37). Im Regionalen Flächennutzungsplan ist das Gebiet seit 17.10.2011 als Wohnbaufläche dargestellt. Als Potenzial ist es in das Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2006 übernommen worden. Das Baugebiet wurde zu Gunsten einer zügigen Entwicklung des Riedbergs zunächst nicht weiter verfolgt. In den Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9 wurde es nicht aufgenommen, da es vielfältige Entwicklungshemmnisse gibt. Das Baugebiet ist verhältnismäßig klein in Bezug auf die hier zu lösenden planerischen und technischen Anforderrungen. Insbesondere auf Grund der Nähe zur Autobahn erforderlicher aktiver Lärmschutz würde zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Entwicklung des Gebietes führen. Zudem gestaltet sich die Erschließung aufwendig. Der westliche Teil könnte über die Homburger Landstraße erschlossen werden. Der östliche Teil könnte nur über den verengten Tannenweg erschlossen werden oder über eine Stadtbahnquerung. Diese müsste ebenerdig hergestellt werden, da eine Über- oder Unterführung in Relation zur Größe des Baugebiets unverhältnismäßig wäre. Ebenerdige Stadtbahnquerungen werden aus verkehrstechnischen Gründen jedoch in der Regel nicht mehr neu hergestellt. In Abwägung der genannten Entwicklungshemmnisse betrachtet der Magistrat eine prioritäre Bearbeitung der Planung und Entwicklung des Baugebiets derzeit als nicht zielführend. Die Fläche wird lediglich weiterhin im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm geführt und somit eine spätere Entwicklung ermöglicht.Nebenvorlage: Anregung vom 16.01.2015, OA 592 Antrag vom 31.12.2014, OF 254/15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2014AA 693Warum bewegt sich nichts beim Baugebiet Nieder-Eschbach-Nord?STVV-Anfrage · SPD
- 8. Dezember 2014Sie sind hierBB 458Warum bewegt sich nichts beim Baugebiet Nieder-Eschbach-Nord?Magistratsbericht
- 31. Dezember 2014OFOF 254/15Warum bewegt sich nichts beim Baugebiet Nieder-Eschbach Nord?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Januar 2015OAOA 592Warum bewegt sich nichts beim Baugebiet Nieder-Eschbach-Nord? Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 458Anregung
- 20. März 2015BB 117Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015Magistratsbericht
- 31. März 2015OFOF 273/15Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets Nieder-Eschbach Nord sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet Am Eschbachtal-Harheimer WegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. April 2015OAOA 621Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets „Nieder-Eschbach Nord“ sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117Anregung
- 19. Juni 2015BB 241Warum bewegt sich nichts beim Baugebiet Nieder-Eschbach-Nord?Magistratsbericht
- 2. November 2015Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 1569Leitlinien Wohnen, Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets .Nieder-Eschbach Nord" sowie Beibehaltung der, Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet .Am Eschbachtal - Harheimer Weg"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. 6 CDU und SPD gegen 1 CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Zurückweisung) zu 2. 1 CDU, GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen 6 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER zu 2. SPD gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (B 458 = Kenntnis, OA 592 = Ablehnung) FREIE WÄHLER (B 458 = Kenntnis, OA 592 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (B 458 = Kenntnis, OA 592 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (B 458 = Kenntnis, OA 592 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und Piraten (= Ablehnung) sowie LINKE., RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)