Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117
Betreff: Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2006, § 10638 - NR 2133/05 CDU und SPD, l. B 181/14 - Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 10638 vom 26.01.2006 wurden die Leitlinien Wohnen (B 371 vom 06.05.2005) verabschiedet. Diese umfassen u. a. die Teilbereiche einer kontinuierlichen Wohnungsmarktbeobachtung und die Fortschreibung des Wohnbauland-Entwicklungsprogramms (WEP). Die Ergebnisse der Wohnungsmarktbeobachtung liegen in Form des jährlichen Wohnungsmarktberichts (zuletzt 2014) vor. Die Fortschreibung des Wohnbauland-Entwicklungspro-gramms (WEP 2015) wird der Stadtverordnetenversammlung hiermit als eigenständiger Bericht vorgelegt. Dauerhafte Aufgabe der Stadtentwicklung ist es, neue Wohnungsbaupotenziale planerisch einzugrenzen und vorzubereiten sowie ausreichend Flächen für Wohnungsneubau langfristig zur Verfügung zu stellen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der stetigen Flächenbereitstellung für die Wohnungsbautätigkeit in Frankfurt am Main wichtig. Hinsichtlich des bestehenden aktuellen Wohnungsbedarfs sowie aufgrund der genannten Entwicklungshemmnisse und der langen Entwicklungszeit zur Flächenaufbereitung bedarf der Entwicklung weiterer Potenziale, die über das WEP 2011 hinausgehen. Bereits mit dem Beschluss § 3061 Den Frankfurter Wohnungsmarkt dauerhaft stärken vom 25.04.2013 hat die Stadtverordnetenversammlung unter u. a. beschlossen, "das Wohnbauland-Entwick lungsprogramm zu einem umfassenden Plan für die Entwicklung weiterer Wohnbauflächen fortzuführen". Mit dem Magistratsvortrag Wohnbaulandentwicklung (M 9 vom 17.01.2014) wird die Entwicklung von weiteren Wohnbaupotenzialen vorbereitet. Die in diesem Vortrag enthaltenen Flächen sind entweder bereits durch Darstellung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) vorbereitet worden oder auf Grund ihrer Größe, ihrer Lage und / oder ihrer vorhandenen Nutzung für die Bereitstellung als Wohnbaufläche geeignet und somit im Rahmen eines Planverfahrens entwickelbar. Die Wohnbaupotenziale aus dem Magistratsvortrag M 9 werden daher ins WEP 2015 aufgenommen, soweit diese nicht bereits im vorherigen WEP enthalten sind. Das WEP 2015 dient der verwaltungsinternen Steuerung von zu erwartenden Flächenpotentialen für den Wohnungsneubau. Die Fortschreibungsbilanz des WEP 2015 weist auf 44 Wohnbauflächenpotentialen ein Potential von 22.780 Wohneinheiten aus. Die Gebiete, die unter dem Vorbehalt der Seveso II Problematik stehen, bleiben bei dieser Bilanz unberücksichtigt. Diese Potenziale von 3.180 Wohneinheiten können errichtet werden, sobald die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen worden sind wie z.B. durch den Einsatz neuer Techniken. Darüber hinaus bestehen weitere Wohnbaupotenziale in Gebieten, die im WEP 2011 enthalten waren und nunmehr Baureife erreicht haben, in denen aber noch keine Bebauung stattgefunden hat. Diese Flächen bieten ein Potenzial von 2.310 Wohneinheiten. Um eine zeitliche Einordnung der zur Verfügung stehenden Flächenpotentiale vorzunehmen, wurde erstmals im WEP 2015 eine zusätzliche Karte "Zeitliche Verfügbarkeit von Wohnbauland" mit den zu erwartenden Baureifestadien aufgenommen, in der die vorgenannten Potenziale abgebildet werden. Sie wurden zur Übersicht in vier Zeitstufen der Baureife eingeteilt. Zur vertiefenden Information wird das WEP 2015 als Anlage beigefügt. Anlage 1 (ca. 10,7 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 24.04.2015, OA 621 Antrag vom 31.03.2015, OF 273/15 Antrag vom 18.04.2015, OF 1336/6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Dezember 2014BB 458Warum bewegt sich nichts beim Baugebiet Nieder-Eschbach-Nord?Magistratsbericht
- 20. März 2015Sie sind hierBB 117Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015Magistratsbericht
- 31. März 2015OFOF 273/15Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets Nieder-Eschbach Nord sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet Am Eschbachtal-Harheimer WegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. April 2015OFOF 1336/6Unterschiedliche Darstellung des Silogebiets im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 im Vergleich mit dem Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. April 2015VV 1320Unterschiedliche Darstellung des Silogebiets im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 im Vergleich mit dem Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011Anfrage
- 24. April 2015OAOA 621Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets „Nieder-Eschbach Nord“ sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117Anregung
- 10. Juli 2015STST 993Unterschiedliche Darstellung des Silogebiets im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 im Vergleich mit dem Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011Stellungnahme
- 2. November 2015Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1569Leitlinien Wohnen, Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets .Nieder-Eschbach Nord" sowie Beibehaltung der, Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet .Am Eschbachtal - Harheimer Weg"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf22 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER und NPD zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (OA 621 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (OA 621 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und RÖMER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (B 117 = Kenntnis, OA 621 = vereinfachtes Verfahren) RÖMER, REP und Stv. Krebs (B 117 = Kenntnis, OA 621 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 117 = Zurückweisung, OA 621 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE , FDP, BFF, RÖMER und REP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung), LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Krebs (B 117 = Kenntnis, OA 621 = Annahme)