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Unterschiedliche Darstellung des Silogebiets im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 im Vergleich mit dem Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 993

Betreff: Unterschiedliche Darstellung des Silogebiets im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 im Vergleich mit dem Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011 Generell befinden sich die im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm (WEP) aufgeführten Wohnbauflächenpotenziale in unterschiedlichen Phasen der Umsetzung. Für Gebiete, die sich in einem sehr frühen Stadium der Explorationsphase befinden, können oftmals keine konkreten Aussagen getroffen werden, auch bezogen auf die Abgrenzung der Potenziale. Dies ist beim angesprochenen "Silogebiet II" der Fall. Im Zuge der Konkretisierungen der einzelnen Planungen konzentrieren sich die Überlegungen auf die Entwicklung der Flächen des Bebauungsplanentwurfs Nr. 824 und sind mit den Abgrenzungen dieses Plangebietes in den WEP 2015 übernommen worden. Die darüber hinausgehende Flächendarstellung im WEP 2011 entsprach einer angedachten Entwicklung Richtung Norden, die mit der Planung für den Bebauungsplan Nr. 824 nicht weiter verfolgt wurde. Darüber hinaus muss erwähnt werden, dass das "Silogebiet II" unter dem Vorbehalt der Seveso III Problematik betrachtet werden muss. Das Potenzial liegt innerhalb sogenannter Achtungsabstände zu Lager- oder Produktionsstätten von gefährlichen Stoffen ("Seveso III Richtlinie" der Europäischen Union), so dass die Entwicklung dieser Fläche derzeit nicht möglich ist. Die Voraussetzungen für eine zukünftige Entwicklung der Wohnbaufläche können sich jedoch mittelfristig ändern, z. B. durch den Einsatz neuerer Techniken auf den Produktions- und Lagerstätten oder durch die Konkretisierung der bisher pauschal ermittelten Achtungsabstände.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. März 2015BB 117Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015Magistratsbericht
  2. 18. April 2015OFOF 1336/6Unterschiedliche Darstellung des Silogebiets im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 im Vergleich mit dem Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 21. April 2015VV 1320Unterschiedliche Darstellung des Silogebiets im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 im Vergleich mit dem Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011Anfrage
  4. 10. Juli 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 993Unterschiedliche Darstellung des Silogebiets im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 im Vergleich mit dem Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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