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Unterschiedliche Darstellung des Silogebiets im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 im Vergleich mit dem Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011

Vorlagentyp: V
16 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 21.04.2015, V 1320 entstanden aus Vorlage: OF 1336/6 vom 18.04.2015

Betreff: Unterschiedliche Darstellung des Silogebiets im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 im Vergleich mit dem Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011 Vorgang: B 117/15 Der Magistrat wird gebeten zu erläutern, wie es zu den unterschiedlichen Darstellungen des "Silogebiets II" im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 im Vergleich mit dem Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011 kommt und welche Darstellung gültig ist.

Begründung: Vergleicht man die Seite 21 im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 mit der analogen Darstellung auf Seite 11 im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011, so fällt auf, dass das geplante Baugebiet "Silogebiet II" in Lage und Form unterschiedlich dargestellt wird. Im Plan von 2011 liegt das Gebiet im Gegensatz zum Plan von 2015 weiter nördlich und hat eine etwas andere Form. Die jeweiligen Seiten der beiden Pläne sind als Anlage beigefügt. Das "Silogebiet II" trägt im Plan von 2011 die Nummer 31, im Plan von 2015 die Nummer 28 (die unterschiedliche Nummerierung ist aber nicht relevant, nur die unterschiedliche Form und Lage). Anlage Anlage 1 (ca. 2,5 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. März 2015BB 117Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015Magistratsbericht
  2. 18. April 2015OFOF 1336/6Unterschiedliche Darstellung des Silogebiets im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 im Vergleich mit dem Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 21. April 2015Sie sind hier
    VV 1320Unterschiedliche Darstellung des Silogebiets im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 im Vergleich mit dem Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011
    Anfrage
  4. 10. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 993Unterschiedliche Darstellung des Silogebiets im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 im Vergleich mit dem Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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