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Leitlinien Wohnen, Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets .Nieder-Eschbach Nord" sowie Beibehaltung der, Anzahl der…

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Leitlinien Wohnen, Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets .Nieder-Eschbach Nord" sowie Beibehaltung der, Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet .Am Eschbachtal - Harheimer Weg"

Vorlagentyp: STMagistrat
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2015, ST 1569

Betreff: Leitlinien Wohnen, Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets "Nieder-Eschbach Nord" sowie Beibehaltung der, Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg"

Zu 1.: Die Fläche "Nieder-Eschbach-Nord" ist seit 2006 im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm (WEP) und seit 2011 im regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) als "Wohnbaufläche geplant" dargestellt. Nach wie vor besteht in Frankfurt am Main ein Bedarf nach Wohnraum. Gemäß aktueller Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen wird bis zum Jahr 2040 ein Anstieg auf rund 830.000 Einwohner erwartet. Dauerhafte Aufgabe der Stadtentwicklung ist es, neue Wohnbaupotenziale planerisch einzugrenzen und vorzubereiten sowie ausreichend Flächen für Wohnungsneubau auch langfristig zur Verfügung zu stellen. In dem angesprochenen Bericht B 458 (08.12.2014, A 693) sowie B 241 (19.06.2015, OA 592) wird der Sachverhalt entsprechend erläutert. Beide Berichte befürworten einen Verbleib im Regionalen Flächennutzungsplan sowie im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm (siehe auch, ST 109 vom 04.01.2011, B 36 vom 27.01.2012 mit Beschluss § 1723 vom 31.05.2012). Die Fläche wird daher weiterhin als langfristige Potenzialfläche im WEP dargestellt, um damit eine spätere Entwicklung mit Wohnbauflächen zu ermöglichen.

Zu 2. Im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm (WEP) wird die Anzahl der Wohneinheiten aufgrund von näherungsweisen Berechnungen angegeben. Da sich die Gebiete im WEP in unterschiedlichen Phasen der Umsetzung befinden, können diese Berechnungen variieren bzw. eine gewisse Bandbreite aufweisen. Im Zuge der konkreten Planungen können sich diese Zahlen teilweise nennenswert sowohl erhöhen als auch verringern. Das Wohnbaulandentwicklungsprogramm begrenzt daher nicht die Wohnungsanzahl auf den bereitgestellten Flächen sondern liefert einen Näherungswert für die zu erwartende Anzahl an Wohneinheiten. Es wurde ein ergebnisoffenes Dialogverfahren ("Planungsgespräche") für das Gebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" durchgeführt. In diesem Verfahren wurde über Modifikationen des städtebaulichen Konzeptes diskutiert, u. a. auch über Anzahl der Wohneinheiten. Die Ergebnisse des Dialogverfahrens werden in das nächste WEP einfließen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Dezember 2014BB 458Warum bewegt sich nichts beim Baugebiet Nieder-Eschbach-Nord?Magistratsbericht
  2. 20. März 2015BB 117Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015Magistratsbericht
  3. 31. März 2015OFOF 273/15Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets Nieder-Eschbach Nord sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet Am Eschbachtal-Harheimer WegOrtsbeiratsantrag · CDU
  4. 24. April 2015OAOA 621Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets „Nieder-Eschbach Nord“ sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117Anregung
  5. 2. November 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 47 Wochen
    STST 1569Leitlinien Wohnen, Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets .Nieder-Eschbach Nord" sowie Beibehaltung der, Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet .Am Eschbachtal - Harheimer Weg"
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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