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Warum bewegt sich nichts beim Baugebiet Nieder-Eschbach-Nord?

Vorlagentyp: ASPD
10 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 01.10.2014, A 693

Betreff: Warum bewegt sich nichts beim Baugebiet Nieder-Eschbach-Nord? Vor fünfzehn Jahren hat die Stadt Frankfurt beim Planungsverband erfolgreich beantragt, die Zuwachsfläche Nieder-Eschbach Nord als Wohnbaufläche auszuweisen. Die Bebauung sollte bis 2015 realisiert werden. Nach dem Wohnbaulandentwicklungsprogramm 2006 sollte die Exploration des Gebietes bis zum Jahre 2009 abgeschlossen sein. Im Wohnbaulandentwicklungsprogramm 2008 wurde als Zielperspektive für den Abschluss der Exploration das Jahr 2011 genannt. Im Wohnbaulandentwicklungsprogramm 2011 wird als Zielhorizont das Jahr 2014 genannt. Eine irgendwie geartete Bewegung in der Sache ist seitdem nicht bekannt geworden. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat:

  1. Was sind die Gründe für die jahrelangen Verzögerungen beim Baugebiet Nieder-Eschbach Nord?
  2. Wie ist der Stand des Verfahrens?
  3. Wie viele Wohnungen sind nach derzeitigem Stand in dem Gebiet geplant?
  4. Wann ist mir der Realisierung der Bebauung zu rechnen?
  5. Was waren die letzten Aktivitäten des Planungsdezernates im Zusammenhang mit dem Baugebiet und wann fanden diese statt?
  6. Wann beabsichtigt das Planungsdezernat, der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf eines Bebauungsplanes zuzuleiten?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Oktober 2014Sie sind hier
    AA 693Warum bewegt sich nichts beim Baugebiet Nieder-Eschbach-Nord?
    STVV-Anfrage · SPD
  2. 8. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 458Warum bewegt sich nichts beim Baugebiet Nieder-Eschbach-Nord?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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