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Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg

Vorlagentyp: OFSPD
51 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Eschbachtal-Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten das Bebauungsplanverfahren N 516 (Am Eschbachtal-Harheimer Weg) dahingehend zu verändern, dass die Kleingärten, die direkt an die Siedlungshäuser Seulberger Str. grenzen und die davor befindlichen Streuobstwiesen erhalten bleiben, wie in dem Bebauungsplan von 1998 auch vorgesehen war. Des Weiteren möchten wir nochmals Daraufhinweisen dass die Anzahl der geplanten Wohneinheiten, auf die in der ST 0126/61/98 vom 7.8.1998 mit 1190Wohneinheiten angegeben ist, mit einer eventuellen Erhöhung um 10%. zu minimieren ist.

Inhalt

Antrag vom 25.02.2014, OF 596/10

Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten das Bebauungsplanverfahren N 516 (Am Eschbachtal-Harheimer Weg) dahingehend zu verändern, dass die Kleingärten, die direkt an die Siedlungshäuser Seulberger Str. grenzen und die davor befindlichen Streuobstwiesen erhalten bleiben, wie in dem Bebauungsplan von 1998 auch vorgesehen war. Des Weiteren möchten wir nochmals Daraufhinweisen dass die Anzahl der geplanten Wohneinheiten, auf die in der ST 0126/61/98 vom 7.8.1998 mit 1190Wohneinheiten angegeben ist, mit einer eventuellen Erhöhung um 10%. zu minimieren ist.Beratung im Ortsbeirat: 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Februar 2014Sie sind hier
    OFOF 596/10Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 18. März 2014OMOM 2990Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer WegDirektanregung
  3. 14. Juli 2014STST 904Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer WegStellungnahme
  4. 20. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 299Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer WegStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 30 · 18.03.2014
TO I, TOP 23
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2990 2014 Die Vorlage OF 596/10 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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