Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg
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Am Eschbachtal — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Erschließung und Wohnungsneubau im Bereich Bonames-Ost24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ortsrandstraße Bonames15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am KarlPerottPlatz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 9928.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 299
Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg Da sich die Qualität eines Baugebietes aus dem kompletten städtebaulichen Konzept heraus entwickelt und nicht an einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten festzumachen ist, wird der Magistrat die aktuell laufende Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes ohne entsprechende Festlegungen weiterführen. Unabhängig von der letztlich realisierten Anzahl der Wohneinheiten wird sich durch die Entwicklung des Baugebiets in mehreren Bauabschnitten der Zuzug der neuen Bewohner zeitlich über einen längeren Zeitraum staffeln. Im Gegensatz zu vielen Planungen der Vergangenheit, bei denen der Magistrat Innenentwicklung auf Gewerbebrachen, Bahn-, Hafen-, oder Militärflächen betrieben hat und Boden geschont wurde, wird mit dem Baugebiet wertvoller landwirtschaftlicher Boden beansprucht. Vor diesem Hintergrund und angesichts der sehr unterschiedlichen Bauformen, die an das Baugebiet im Osten von Bonames anschließen, ist es nicht angebracht, hier vorwiegend mit Flächen beanspruchenden Doppel- und Reihenhäusern zu planen. In diesem Zusammenhang orientierte sich die Planung der jüngeren Vergangenheit am unteren Ende der Zielvorgabe im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 des Regionalverbands FrankfurtRheinMain, die im Einzugsbereich vorhandener oder geplanter S- und U-Bahn-Haltepunkte 45 - 60 Wohneinheiten pro Hektar vorsieht. Der Magistrat bereitet derzeit eine Veranstaltung vor, in der im ersten Quartal 2015 mit den lokalen Akteuren gemeinsame Perspektiven zur Fortentwicklung des Gesamtkonzeptes entwickelt und bewertet werden sollen. In diesem Zusammenhang wird es auch um die Lage und Art der öffentlichen und privaten Grünflächen gehen. Über die Fortentwicklung des Gesamtkonzeptes wird der Magistrat unaufgefordert auch auf den Ortsbeirat 10 zukommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2014OFOF 596/10Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer WegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. März 2014OMOM 2990Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer WegDirektanregung
- 14. Juli 2014STST 904Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer WegStellungnahme
- 20. Februar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 299Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab