Meine Nachbarschaft: Gabelsbergerstraße
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Umgestaltung der Cronstettenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2023, OF 432/3 Betreff: Umgestaltung der Cronstettenstraße In der aktuellen Gestaltung der Cronstettenstraße nimmt die zügige Verkehrsabwicklung aktuell die vorrangige Funktion an. Es sollte das Ziel sein durch Begrünungsmaßnahmen, Änderungen der Parkanordnung und zusätzlichen Querungsmöglichkeiten die Geschwindigkeit auf der Straße zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Sind aufgrund der vorhanden Leitungen Baumpflanzungen im Bereich der Cronstettenstraße möglich? Wenn ja wo? b) Sollten keine tief wurzelnden Bäume möglich sein, besteht die Möglichkeit Beete anzulegen mit Sträuchern, oder anderem flachwurzelndem Straßenbegleitgrün? c) Können die Altglascontainer durch Niederflur- oder Teilniederflurbehälter ersetzt werden? d) Kann im Kreuzungsbereich mit der Falkensteinerstraße ein kleiner Kreisverkehr geschaffen werden, der die Verkehrsbeziehungen klarer ordnet? e) Können weitere Fußgängerquerungsmöglichkeiten geschaffen werden? f) Kann die Parkanordnung durch den Wechsel zwischen Längs- und Querparkständen neu geordnet werden? Als Beispiel kann die Parkanordnung in der Comeniusstraße zw. Burgstraße und Weidenbornstraße dienen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2022, OF 424/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 432/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 434/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 435/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 436/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme) 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 432/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 433/3 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 434/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 435/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 480/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Vorlage OF 481/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 4 Die Vorlage OF 481/3 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL erklärt. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Buchstaben des Antragstenors der Vorlage OF 432/3 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3791 2023 Anregung an den Magistrat OM 3792 2023 1. Die Vorlage OF 424/3 wird abgelehnt. 2. 1. Die Buchstaben a), b), c) und f) des Antragstenors der Vorlage OF 432/3 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Buchstaben d) und e) des Antragstenors der Vorlage OF 432/3 werden abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 434/3 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 435/3 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 480/3 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 481/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "von West nach Ost" ersatzlos gestrichen werden. 7. Die Vorlage OF 494/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme) zu 2. zu 1. Buchstaben a), b), c) und f): Einstimmige Annahme zu 2. Buchstaben d) und e): GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Volt (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 5. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme); CDU und SPD (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) zu 7. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenSchulwegsicherung vor der Merianschule
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2022, OF 446/3 Betreff: Schulwegsicherung vor der Merianschule Vorgang: OM 1287/21 OBR 3; ST 2365/22 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, um den Schulweg zur Merianschule in der Burgstraße sicherer zu gestalten: 1. Es soll eine Zickzacklinie (Zeichen 299) vor der Einfahrt in den Schulhof in der Burgstraße (zwischen den Nummern 19 und 21) aufgetragen werden. 2. Es sollen Piktogramme mit dem Hinweis von spielenden Kindern (Zeichen 136) jeweils südlich und nördlich der Einfahrt in den Schulhof in der Burgstraße auf die Straßenfahrbahn aufgetragen werden. 3. Es soll geprüft werden, wie der Querungsbereich für den Fußverkehr zwischen den Nummern 11 und 15 so gestaltet werden kann, dass ein unerlaubtes Parken von Kraftfahrzeugen im Einmündungsbereich verhindert werden kann. Die aktuell aufgestellten Poller bieten noch so viel Fläche, dass teilweise zwei parkende Fahrzeuge im Einmündungsbereich Platz finden. Ggf. können die in der OM 1287 angeregten Fahrradbügel in Zusammenhang mit einer Sperrfläche so errichtet werden, dass ein regelwidriges Abstellen von Kraftfahrzeugen dann nicht mehr möglich ist und die Müllabfuhr trotzdem in die Einmündung einfahren kann. 4. Es soll geprüft werden, ob vor der Nummer 12 eine Stellfläche für Lieferverkehr eingerichtet werden kann, um tagsüber Lieferfahrzeugen eine Alternative für das regelwidrige Parken im Einmündungsbereich anzubieten. 5. Es soll geprüft werden, ob der Querungsbereich für den Fußverkehr zwischen den Nummern 11 und 15 perspektivisch durch Gehwegnasen abgesichert werden kann. Sind seitens des Magistrats hierzu bereits Maßnahmen geplant, in dessen Zuge eine derartige Umgestaltung des Überwegs berücksichtigt werden kann? Wenn ja, bis wann ist aktuell die Umsetzung geplant? Begründung: Auf dem Weg in die Merianschule versperren regelwidrig abgestellte Kraftfahrzeuge die Sichtachsen für querende Kinder. Mehrfach täglich werden Fahrzeuge im Einmündungsbereich in den Burghof und in der Einfahrt zum Schulhof der Merianschule in der Burgstraße abgestellt. Gleichzeitig wird durch die Eltern regelmäßig beobachtet, dass sich der motorisierte Verkehr nicht an die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung in der Burgstraße hält. Die angeregten Maßnahmen sollen diese Gefahren für Schulkinder reduzieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1287 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2365 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 446/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 446/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3797 2023 Die Vorlage OF 446/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung der Berger Straße/Höhe Eichwaldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3205 entstanden aus Vorlage: OF 254/4 vom 13.11.2022 Betreff: Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung der Berger Straße/Höhe Eichwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, einen Zebrastreifen zur sicheren Querung der Berger Straße (Höhe Hausnummer 150 an der Kreuzung Eichwaldstraße) aufzubringen. Begründung: Der offizielle Schulweg der Hortkinder der Einrichtung Spielstube Bornheim e. V. (Berger Straße 121 A) kreuzt an der Berger Straße/Ecke Eichwaldstraße die Berger Straße. Momentan ist das sichere Überqueren der Berger Straße an dieser Stelle nicht möglich, weil Fahrzeuge und Roller, die auf beiden Seiten der Berger Straße stehen, die Sicht und den Überweg versperren. Die Einrichtung und Markierung eines Fußgängerüberwegs erscheint als einzige praktische Möglichkeit, andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer davon zu überzeugen, dass die Passage frei gehalten und nicht zugestellt werden soll. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 775 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2024 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1304
Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2022, OF 451/3 Betreff: Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgende Standorte für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum für den Ortsbezirk 3 an das Mobilitätsdezernat und das Amt für Straßenbau und Erschließung zu übermitteln: 1. Feldgerichtstr. / Höhe Malapertstraße 20 2. Eysseneckstraße 41 3. Cronstettenstraße 29 4. Fürstenberger Straße 152 5. Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg 6. Glauburgstraße 81 / 83 7. Justinianstr. 8 8. Hermannstr. 32 9. Rat-Beil-Straße 47 10. Spohrstraße 41 11. Matthias-Beltz-Platz /gegenüber Spohrstr. 2 bzw. am Trinkhäuschen 12. Koselstraße 40 13. Hallgartenstraße 46 14. Vogelsbergstraße 28 15. Gaußstraße 2 16. Burgstraße 27 17. Sandweg 21 18. Sandweg 117 Begründung: Das Mobilitätsdezernat hat die Ortsbeiräte aufgefordert, Standortvorschläge für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum zu benennen. Die Vorschläge sollen als zusammengefassten Vorschlag je Ortsbeirat formlos mitgeteilt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung der Berger Straße/Höhe Eichwaldstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2022, OF 254/4 Betreff: Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung der Berger Straße/Höhe Eichwaldstraße Der Magistrat wird gebeten einen Zebrastreifen zur sicheren Querung der Berger Straße (Höhe Hausnummer 150/ an der Kreuzung Eichwaldstraße) aufzubringen. Begründung: Der offizielle Schulweg der Hortkinder der Einrichtung Spielstube Bornheim (Berger Straße 121A) kreuzt an der Ecke Berger Straße/Eichwaldstraße die Berger Straße. Momentan ist das sichere Überqueren der Berger Straße an dieser Stelle nicht möglich, weil Fahrzeuge und Roller, die auf beiden Seiten der Berger Straße stehen, die Sicht und den Überweg versperren. Die Einrichtung und Markierung eines Fußgängerüberwegs erscheint als einzige praktische Möglichkeit, andere Verkehrsteilnehmer*innen davon zu überzeugen, dass die Passage freigehalten und nicht zugestellt werden soll. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 4 am 29.11.2022, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3205 2022 Die Vorlage OF 254/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenWasserdruck im Nordend - Ursache und Lösung?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2975 entstanden aus Vorlage: OF 384/3 vom 26.09.2022 Betreff: Wasserdruck im Nordend - Ursache und Lösung? Bereits seit Langem beklagen Mieter und Hauseigentümer den zu geringen Wasserdruck in ihren Wohnungen. Oft hilft nur der Einbau von teuren, wartungsintensiven und energieintensiven Druckverstärkeranlagen. Nun wurde von Bürgern berichtet, dass die Höhe des Wasserdrucks offensichtlich damit zu tun hat, woher das Wasser kommt. Auf der Günthersburgallee hat die westliche Seite einen wesentlichen geringeren Wasserdruck als die östlich e Seite. Die Häuser auf der westlichen Seite bekommen angabegemäß ihr Wasser vom Behälter am Wasserpark. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. was die Ursache für die Tatsache ist, dass das Wasser im Nordend teilweise in einer Straße die Häuser mit unterschiedlichem Druck erreicht; 2. wie der Wasserdruck bei den Häusern mit zu geringem Druck erhöht werden kann, ohne dass Druckverstärker eingebaut werden müssen; 3. ob bereits die Wasserleitungen in den betroffenen Straßen auf Lecks geprüft wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 591 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-32
Fahrradanbindung des Hallgartenviertels über die Rotlintstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2980 entstanden aus Vorlage: OF 395/3 vom 26.09.2022 Betreff: Fahrradanbindung des Hallgartenviertels über die Rotlintstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Anbindung des Hallgartenviertels über die Rohrbachstraße verbessert werden kann. Hierbei sollte geprüft werden, ob die Erneuerung des Fahrbahnbelags (aktuell noch Kopfsteinpflaster) im Bereich zwischen Hallgartenstraße und Alleenring und die Freigabe der östlichen Fahrbahn für den Fahrradverkehr entgegen der Einbahnstraße möglich ist und wie die Anbindung an die Querung des Alleenrings an der Kreuzung mit der Rohrbachstraße erfolgen könnte. In diesem Zuge sollte auch die Querung des Alleenrings in diesem Bereich neu geordnet werden. Eine Anbindung des Fahrradwegs über die Ampel an der Rohrbachstraße weiter in die Rotlintstraße wäre sinnvoll. Begründung: Der Fahrradverkehr aus dem Hallgartenviertel nutzt u. a. die Rotlintstraße zur Fahrt in die Stadt - eine sinnvolle Alternative, allerdings ist die Fahrradführung im Teilstück zwischen Alleenring und Hallgartenstraße ungeordnet. Offiziell darf die östliche Fahrbahn nicht gegen die Einbahnstraße genutzt werden. Weiterhin fehlt eine Anbindung an den Übergang an der Rohrbachstraße. Das führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, insbesondere für wartende zu Fuß Gehende. Zusätzlich ist die Fläche im Bereich der Querung sehr schmal, durch eine Änderung der Aufteilung ließe sich die Situation verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 339 Aktenzeichen: 32 1
Saalburgstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2838 entstanden aus Vorlage: OF 234/4 vom 11.09.2022 Betreff: Saalburgstraße Der Magistrat wird gebeten, anlässlich der Umbaumaßnahmen für die barrierefreie Haltestelle "Bornheim-Mitte" die Grundsanierung der Straße (insbesondere die Entfernung des Großpflasters und die Einrichtung eines sicheren Radwegs) anzugehen. Begründung: Im Ortsbeirat ist die barrierefreie Umgestaltung der Haltestelle "Bornheim-Mitte" vorgestellt und begrüßt worden. Es ist mehr als wünschenswert, dass in diesem Zusammenhang die gesamte Straße in den Blick genommen wird. Die Saalburgstraße zwischen Ringelstraße und Burgstraße/Im Prüfling ist im Ortsbezirk ein verkehrspolitischer Knotenpunkt - zugleich ist er für viele Bornheimerinnen und Bornheimer ein Wohn- und Lebensort. Die Verkehrsführung sollte das in den Blick nehmen. Der Ortsbeirat fordert, dass die gesamte Straße in die Planungen aufgenommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 149
Bänke auf der Berger Straße - nächster Versuch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2840 entstanden aus Vorlage: OF 237/4 vom 02.10.2022 Betreff: Bänke auf der Berger Straße - nächster Versuch Vorgang: OM 2714/18 OBR 4; ST 852/18; OM 4883/19 OBR 4; ST 2106/19 Der Magistrat wird gebeten, auf der Berger Straße zwischen Eichwaldstraße und Uhrtürmchen die Sitzgelegenheiten zu installieren, die bereits mit den Stellungnahmen des Magistrats vom 04.08.2018, ST 852, sowie vom 18.11.2019, ST 2106, zugesagt wurden. Die damals erwähnten Lieferschwierigkeiten sollten inzwischen überwunden sein und der Ortsbeirat würde gerne die seit Anfang 2018 geforderten Bänke vor den Hausnummern Berger Straße 184 (alternativ 178) und 164 endlich verwirklicht sehen. Begründung: Durch Abbau sind viele Sitzgelegenheiten entlang der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße verschwunden. Die Bürgerinnen und Bürger, gerade ältere, benötigen die Sitzgelegenheiten aber, um auf Berger Straße ihre Einkäufe und Erledigungen zu tätigen. Dies wurde wie oben erwähnt vom Ortsbeirat schon mehrfach beantragt und jüngst auch wieder in der Bürgerfragestunde deutlich gefordert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2018, OM 2714 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 852 Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4883 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2106 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 36
Bänke auf der Berger Straße - nächster Versuch
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2022, OF 237/4 Betreff: Bänke auf der Berger Straße - nächster Versuch Vorgang: OM 2714/18 OBR 4; ST 852/18; OM 4883 OBR 4; ST 2106/19 Der Magistrat wird gebeten auf der Berger Straße zwischen Eichwaldstraße und Uhrtürmchen die Sitzgelegenheiten zu installieren, welche bereits im Mai 2018 in der ST 852 bzw. nochmals Ende 2019 in der ST 2106 zugesagt worden waren. Die damals erwähnten Lieferschwierigkeiten sollten inzwischen überwunden sein und der Ortsbeirat würde gerne die seit Anfang 2018 geforderten Bänke vor den Hausnummern Berger Straße 184 (alternativ 178) und 164 endlich verwirklicht sehen. Begründung: Durch Abbau sind viele Sitzgelegenheiten entlang der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße verschwunden. Die Bürger, gerade ältere, benötigen die Sitzgelegenheiten aber, um auf Berger Straße ihre Einkäufe und Erledigungen zu tätigen. Dies wurde wie oben erwähnt vom Ortsbeirat schon mehrfach beantragt und jüngst auch wieder in der Bürgerfragestunde deutlich gefordert. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.09.2022, OF 236/4 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2018, OM 2714 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 852 Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4883 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2106 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2840 2022 1. Die Vorlage OF 236/4 wird durch die Annahme der Vorlage OF 237/4 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 237/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU
Weiter lesenFahrradanbindung des Hallgartenviertels über die Rotlintstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 395/3 Betreff: Fahrradanbindung des Hallgartenviertels über die Rotlintstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Anbindung des Hallgartenviertels über die Rohrbachstraße verbessert werden kann. Hierbei sollte geprüft werden, ob die Erneuerung des Fahrbahnbelags (aktuell noch Kopfsteinplaster) im Bereich zwischen Hallgartenstraße und Alleenring und die Freigabe der östlichen Fahrbahn für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße möglich ist und wie die Anbindung an die Querung des Alleenrings an der Kreuzung mit der Rohrbachstraße erfolgen könnte. In diesem Zuge sollte auch die Querung des Alleenrings in diesem Bereich neu geordnet werden. Eine Anbindung des Radwegs über die Ampel an der Rohrbachstraße weiter in die Rotlintstraße wäre sinnvoll. Begründung: Der Radverkehr aus dem Hallgartenviertel nutzt u.a. die Rotlintstraße zur Fahrt in die Stadt. Eine sinnvolle Alternative, allerdings ist die Radführung im Teilstück zwischen Alleenring und Hallgartenstraße ungeordnet. Offiziell darf die östliche Fahrbahn nicht gegen die Einbahnstraße genutzt werden. Weiterhin fehlt eine Anbindung an den Übergang an der Rohrbachstraße. Das führt immer wieder zu gefährlichen Situationen insbesondere für wartende Zufußgehende. Zusätzlich ist die Fläche im Bereich der Querung sehr schmal, durch eine Änderung der Aufteilung ließe sich die Situation verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2980 2022 Die Vorlage OF 395/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenWasserdruck im Nordend - Ursache und Lösung?
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 384/3 Betreff: Wasserdruck im Nordend - Ursache und Lösung? Bereits seit langem beklagen Mieter und Hauseigentümer den zu geringen Druck in ihren Wohnungen. Oft hilft nur der Einbau von teuren, wartungsintensiven und energieintensiven Druckverstärkeranlagen. Nun wurde von Bürgern berichtet, dass die Höhe des Drucks offensichtlich damit zu tun hat woher das Wasser kommt. Auf der Günthersburgallee hat die westliche Seite einen wesentlichen geringeren Druck als die östliche Seite. Die Häuser auf der westlichen Seite bekommen angabegemäß ihr Wasser vom Behälter am Wasserpark. Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, Was ist die Ursache für die Tatsache, dass das Wasser im Nordend teilweise in einer Straße die Häuser mit unterschiedlichem Druck erreicht? Wie kann der Druck bei den Häusern mit zu geringem Druck erhöht werden, ohne dass Druckverstärker eingebaut werden müssen? Wurden die Wasserleitungen in den betroffenen Straßen bereits auf Lecks geprüft? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2975 2022 Die Vorlage OF 384/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBeschlossene Ortstermine: Wie ist der Sachstand?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2759 entstanden aus Vorlage: OF 303/3 vom 18.05.2022 Betreff: Beschlossene Ortstermine: Wie ist der Sachstand? Der Ortsbeirat 3 hat mehrere Ortstermine beschlossen, bei der sich die Ortsvorsteherin schon längere Zeit erfolglos um Terminvereinbarungen bemüht. Sicherlich war die Coronapandemie ein Hemmschuh, aber gerade bei Außenterminen wären hier schon länger wieder Termine möglich gewesen. Es sollten jetzt zügig die aufgeschobenen Termine nachgeholt werden. Zum Beispiel: Antrag vom 21.04.2021, OF 18/3: Der Ortsbeirat hatte beschlossen, in einer der nächsten Sitzungen das Amt für Bau und Immobilien zur Vorstellung des Toilettenkonzeptes einzuladen. Antrag vom 25.08.2021, OF 98/3: Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring/der Günthersburgallee, "Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee mit den zuständigen Ämtern zu vereinbaren." Antrag vom 01.12.2021, OF 163/3: Der Ortsbeirat hatte einen Ortstermin zum Thema Außengastronomie auf der unteren Berger Straße beschlossen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die vom Ortsbeirat 3 teilweise schon vor Monaten erbetenen Ortstermine jetzt endlich zügig durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 264 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Übergang Günthersburgallee über den Alleenring und weiterer Verlauf
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2764 entstanden aus Vorlage: OF 322/3 vom 24.06.2022 Betreff: Übergang Günthersburgallee über den Alleenring und weiterer Verlauf Der Magistrat wird gebeten, im Verlauf der Günthersburgallee folgende Maßnahmen vorzunehmen: 1. Die Querung der Günthersburgallee über die Rothschildallee wird so gestaltet, dass zwischen den beiden Übergängen an der Nord- und Südseite der Allee eine direkte befestigte und genügend breite Verbindung ohne Winkel geschaffen wird, auf der Fußgänger und Radfahrer sich nebeneinander mit ausreichend Platz bewegen können und vor den Übergängen Aufstellflächen für die Radfahrer existieren. Die vorhandene winklige Verbindung ist zu schmal, um auf diese Weise Fußgänger und Radfahrer geordnet aufzunehmen und verleitet dazu, die Winkel abzukürzen, wodurch sich statt Rasen hässliche kahle Ecken gebildet haben, die bei Regen verschlammen. 2. Der Radverkehr wird nach der Überquerung von Norden nach Süden, soweit er in südliche Richtung weiterfahren will, durch Beschilderung und/oder eine sichtbare Wegeführung so geleitet, dass er auf der westlichen Fahrbahn der Günthersburgallee landet und nicht geradeaus auf dem unbefestigten Mittelweg weiterfährt. 3. Um den Spielplatz in der Mitte der unteren Günthersburgallee ("Günthersburger Ei") führt auf der östlichen Seite ein ausreichend breiter unbefestigter Fußweg herum, der am Ende des Spielplatzes wieder in den Mittelweg einmündet. Entsprechend wird gebeten, auch auf der westlichen Seite den anfänglich noch sichtbaren unbefestigten Fußweg um den Spielplatz herum so freizuräumen und zu verbreitern, dass man ihn bequem bis zum unteren Ende des Spielplatzes weitergehen kann, wo er ebenfalls in den Mittelweg mündet. So werden gefährliche Fußgängerquerungen vom endenden Fußweg auf den westlichen Bürgersteig in diesem kurvigen und völlig zugeparkten Straßenverlauf vermieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 180 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Einmündung Martin-Luther-Straße in den Alleenring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2763 entstanden aus Vorlage: OF 321/3 vom 14.06.2022 Betreff: Einmündung Martin-Luther-Straße in den Alleenring Die Martin-Luther-Straße ist eine wichtige Fuß- und Radwegverbindung aus dem östlichen Nordend in Richtung der Parkanlagen im Norden (Günthersburgpark, Friedhof u. a.). Die Überquerung des Alleenrings ist dabei seit Jahren sehr unbefriedigend gelöst. Die Radfahrer müssen regelkonform ihr Rad zur Fußgängerampel schieben oder den Umweg über die Querung an der Burgstraße nutzen. Durch die Umgestaltung im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen wurde die Situation für den Radverkehr aus Richtung der Martin-Luther-Straße leider nicht verbessert. Der Anschluss ist völlig ungeordnet und führt zu ständigen Gefährdungen für alle Mobilitätsformen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Einmündung der Martin-Luther-Straße und die Querung des Alleenrings so umzugestalten, dass der Radverkehr den Alleenring aus der Martin-Luther-Straße heraus und in umgekehrter Richtung queren kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 183 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Freihalten der Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2771 entstanden aus Vorlage: OF 345/3 vom 23.08.2022 Betreff: Freihalten der Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße Der Magistrat wird gebeten, a) im genannten Kreuzungsbereich auf der Fläche der Zick-Zack-Markierungen Fahrradbügel - inklusive Bügel für Lastenfahrräder - anzubringen, sodass ein Falschparken in diesen Bereichen nicht mehr möglich ist, a lle Fußgängerquerungen sollen dabei im bisherigen Umfang erhalten bleiben; b) vor dem Haus Vogelsbergstraße 25 eine Ladezone für Paketdienste und Lieferverkehr längsparkend einzurichten. Begründung: Der Kreuzungsbereich Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße wird regelmäßig verbotswidrig mit Kraftfahrzeugen zugestellt und stellt somit eine Gefahr für querende Fußgängerinnen und Fußgänger dar. Dies soll baulich durch Fahrradbügel unterbunden werden. Darüber hinaus sollen Paketdienste und Lieferanten durch eine Ladezone davon abgehalten werden, den Kreuzungsbereich zum Abstellen ihrer Kraftfahrzeuge zu benutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 17 Aktenzeichen: 66 0
Querung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2769 entstanden aus Vorlage: OF 343/3 vom 23.08.2022 Betreff: Querung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Benutzen der Querung über den Alleenring am Überweg Günthersburgallee im südlichen Abschnitt auch entgegen der Fahrtrichtung für Radfahrende möglich ist. Hierbei sollen insbesondere folgende Abschnitte und Richtungen berücksichtigt werden: a) Radfahrende, die aus der Martin-Luther-Straße auf die Rothschildallee in Richtung Westen einbiegen, um zum Übergang an der Günthersburgallee zu gelangen; b) Radfahrende, die aus Norden kommend von der Querung auf den Alleenring in Richtung Westen einbiegen, um dann in die Günthersburgallee in Richtung Süden zu gelangen; c) Radfahrende, die aus Norden kommend von der Querung auf den Alleenring in Richtung Westen einbiegen, um dann in die Egenolffstraße in Richtung Süden zu gelangen (Erweiterung zu b). Um auf die Möglichkeit hinzuweisen, entgegen der Fahrtrichtung fahren zu können, sollen Markierungen auf Straße und Radweg hinweisen. Begründung: Im Zuge der Neugestaltung des Kreuzungsbereiches wurden leider die Belange der Radfahrenden nicht ausreichend berücksichtigt. Als wichtige Querung über den Alleenring muss es für Radfahrende aus verschiedenen Richtungen möglich sein, die Querung aus Süden anzufahren und nach Süden weiterzufahren. Die Bedeutung der Querung als Schulweg ist dabei hervorzuheben. Bereits an anderen Stellen auf dem Alleenring ist eine Befahrung der Radwege in beide Richtungen umgesetzt. Da auf dem in dieser Anregung bezogenen Abschnitt der Rothschildallee zwei Radspuren in Richtung Osten existieren, sollte diese Praxis auch hier angewendet werden. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 16 Aktenzeichen: 32 3
Rosenbeet im Bereich der Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2770 entstanden aus Vorlage: OF 344/3 vom 18.08.2022 Betreff: Rosenbeet im Bereich der Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle wurde das Rosenbeet entfernt und bislang nicht wieder angepflanzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann das Rosenbeet im Bereich der nördlichen Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee wieder hergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2723 Aktenzeichen: 67 0
Saalburgstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2022, OF 234/4 Betreff: Saalburgstraße Der Magistrat wird gebeten, anlässlich der Umbaumaßnahmen für die barrierefreie Haltestelle Bornheim Mitte die Grundsanierung der Straße (insbesondere die Entfernung des Großpflasters und die Einrichtung eines sicheren Radwegs) anzugehen. Begründung: Im Ortsbeirat ist die barrierefreie Umgestaltung der Haltestelle Bornheim Mitte vorgestellt und begrüßt worden. Es ist mehr als wünschenswert, dass in diesem Zusammenhang die gesamte Straße in den Blick genommen wird. Die Saalburgstraße zwischen Ringelstraße und Burgstraße/Im Prüfling ist im Ortsbezirk ein verkehrspolitischer Knotenpunkt - zugleich ist er für viele BornheimerInnen ein Wohn- und Lebensort. Die Verkehrsführung sollte das in den Blick nehmen. Der Ortsbeirat fordert, dass die gesamte Straße in die Planungen aufgenommen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 04.10.2022, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2838 2022 Die Vorlage OF 234/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFreihalten der Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2022, OF 345/3 Betreff: Freihalten der Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße Der Magistrat wird gebeten, a) im genannten Kreuzungsbereich auf der Fläche der Zick-Zack-Markierungen Fahrradbügel - inkl. Bügel für Lastenfahrräder - anzubringen, sodass ein Falschparken in diesen Bereichen nicht mehr möglich ist. Alle Fußgängerquerungen sollen dabei im bisherigen Umfang erhalten bleiben. b) vor dem Haus Vogelsbergstr. 25 eine Ladezone für Paketdienste & Lieferverkehr längsparkend einzurichten. Begründung: Der Kreuzungsbereich Günthersburgallee / Vogelsbergstraße wird regelmäßig verbotswidrig mit Kraftfahrzeugen zugestellt und stellt somit eine Gefahr für querende Fußgänger*innen dar. Dies soll baulich durch Fahrradbügel unterbunden werden. Darüber hinaus sollen Paketdienste & Lieferanten durch eine Ladezone davon abgehalten werden, den Kreuzungsbereich zum Abstellen ihrer Fahrzeuge zu benutzen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2771 2022 Die Vorlage OF 345/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenQuerung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2022, OF 343/3 Betreff: Querung des Alleenrings für Radfahrende an der Günthersburgallee Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob ein Benutzen der Querung über den Alleenring am Überweg Günthersburgallee im südlichen Abschnitt auch entgegen der Fahrtrichtung für Radfahrende möglich ist. Hierbei sollen insbesondere folgende Abschnitte und Richtungen berücksichtigt werden: a) Radfahrende, die aus der Martin-Luther-Straße auf die Rothschildallee in Richtung Westen einbiegen, um zum Übergang an der Günthersburgallee zu gelangen b) Radfahrende, die aus Norden kommend von der Querung auf den Alleenring in Richtung Westen einbiegen, um dann in die Günthersburgallee in Richtung Süden zu gelangen c) Radfahrende, die aus Norden kommend von der Querung auf den Alleenring in Richtung Westen einbiegen, um dann in die Egenolffstraße in Richtung Süden zu gelangen (Erweiterung zu b) Um auf die Möglichkeit hinzuweisen, entgegen der Fahrtrichtung fahren zu können, sollen Markierungen auf Straße und Radweg hinweisen. Begründung: Im Zuge der Neugestaltung des Kreuzungsbereiches wurden leider die Belange der Radfahrenden nicht ausreichend berücksichtigt. Als wichtige Querung über den Alleenring, muss es für Radfahrende aus verschiedenen Richtungen möglich sein, die Querung aus Süden anzufahren und nach Süden weiterzufahren. Die Bedeutung der Querung als Schulweg ist dabei hervorzuheben. Bereits an anderen Stellen auf dem Alleenring ist eine Befahrung der Radwege in beide Richtungen umgesetzt. Da auf dem in diesem Antrag bezogenen Abschnitt der Rothschildallee zwei Radspuren in Richtung Osten existieren, sollte diese Praxis auch hier angewendet werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2769 2022 Die Vorlage OF 343/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenRosenbeet Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 344/3 Betreff: Rosenbeet Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle wurde das Rosenbeet entfernt und bislang nicht wieder angepflanzt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann das Rosenbeet im Bereich der nördlichen Bushaltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee wieder hergestellt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2770 2022 Die Vorlage OF 344/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFahrbahnmarkierung in der Hartmann-Ibach-Straße erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2540 entstanden aus Vorlage: OF 336/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fahrbahnmarkierung in der Hartmann-Ibach-Straße erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierung des Radweges in der Hartmann-Ibach- Straße Richtung Rohrbachstraße zu erneuern. Begründung: Die Markierungen sind schon sehr abgeblättert und teilweise kaum noch erkennbar. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollten sie erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2555 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 7
Wohnungsleerstand in der Burgstraße 56 schnellstens beenden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2537 entstanden aus Vorlage: OF 333/3 vom 23.06.2022 Betreff: Wohnungsleerstand in der Burgstraße 56 schnellstens beenden Vorgang: V 295/22 OBR 3; ST 1208/22 In der Stellungnahme vom 20.05.2022, ST 1208, steht zu lesen, dass inzwischen umfassende Maßnahmen zur Wohnraumerweiterung baurechtlich genehmigt wurden. Dies ist verwunderlich, da die Liegenschaft bereits vor Jahren saniert wurde und seitdem leer steht. Des Weiteren teilt der Magistrat mit, dass der Baubeginn gemeldet wurde. Von einem Baubeginn ist nichts zu bemerken. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat zu folgenden Fragen um Auskunft gebeten: 1. Wurde bei der baurechtlichen Genehmigung die Milieuschutzsatzung beachtet? 2. Welche Maßnahmen zur Wohnraumerweiterung sind geplant? 3. Für wann wurde der Baubeginn gemeldet? 4. Wann ist mit der Vorlage der fehlenden Unterlagen zu rechnen? 5. Welche Maßnahmen werden vom Bauamt bzw. von der Bauaufsicht unternommen, damit die Wohnraumnutzung zeitnah aufgenommen wird und es nicht weiterhin beim Leerstand bleibt? Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat über die Fertigstellung und die Nutzungsaufnahme auf dem Laufenden zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2022, V 295 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2259 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 342 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1468 Antrag vom 24.10.2024, OF 779/3 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6080 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2525 entstanden aus Vorlage: OF 312/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungsampeln für den Fußverkehr im Nordend so zu programmieren, dass gängelnde Wartezeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger zeitnah abgeschafft werden, wo dies möglich ist. Hierzu zählen z. B. folgende Lichtsignalanlagen: 1. Eckenheimer Landstraße rund um die U-Bahn-Stationen "Hauptfriedhof" und "Glauburgstraße"; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Nordendstraße und Schwarzburgstraße; 3. Eckenheimer Landstraße rund um den Beginn des Oeder Wegs; 4. Eckenheimer Landstraße Höhe Hausnummer 13; 5. Glauburgstraße/Ecke Lenaustraße; 6. Comeniusstraße; 7. Rohrbachstraße/ Ecke Günthersburgallee und Martin-Luther-Straße. Gleichzeitig ist es für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger dringend erforderlich, die Ampelschaltung an Fußgängerüberwegen so einzurichten, dass die Grünphase (einschließlich Räumungsphase) für Fußgängerinnen und Fußgänger zumindest so lange dauert, bis die Fahrbahn in normaler Schrittgeschwindigkeit überquert werden kann. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung auf der viel befahrenen, vierspurigen Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Turm und Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht der Fall. Begründung: Im Sinne der autogerechten Stadt wurden Ampelschaltungen bisher mit Vorrang für den motorisierten Individualverkehr (MIV) programmiert. Im Sinne einer sozialökologischen Verkehrswende ist es an der Zeit, die Belange des Umweltverbundes und damit auch der Fußgängerinnen und Fußgänger stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Ampelschaltungen, die zu einer zeitlichen Verkürzung von Fußwegen beitragen und Fußgängerinnen und Fußgängern - insbesondere Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen - eine sichere Überquerung von Fahrbahnen ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2612 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Übergang Günthersburgallee über den Alleenring und weiterer Verlauf
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2022, OF 322/3 Betreff: Übergang Günthersburgallee über den Alleenring und weiterer Verlauf Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Verlauf der Günthersburgallee folgende Maßnahmen vorzunehmen: - Die Querung der Günthersburgallee über die Rothschildallee wird so gestaltet, dass zwischen den beiden Übergängen an der Nord- und Südseite der Allee eine direkte befestigte und genügend breite Verbindung ohne Winkel geschaffen wird, auf der Fußgänger und Radfahrer sich nebeneinander mit ausreichend Platz bewegen können, und vor den Übergängen Aufstellflächen für die Radfahrer existieren. Die vorhandene winklige Verbindung ist zu schmal, um auf diese Weise Fußgänger und Radfahrer geordnet aufzunehmen und verleitet dazu, die Winkel abzukürzen, wodurch sich statt Rasen häßliche kahle Ecken gebildet haben, die bei Regen verschlammen. - Der Radverkehr wird nach der Überquerung von Norden nach Süden, soweit er in südliche Richtung weiterfahren will, durch Beschilderung und/oder eine sichtbare Wegeführung so geleitet, dass er auf der westlichen Fahrbahn der Günthersburgallee landet und nicht geradeaus auf dem unbefestigten Mittelweg weiterfährt. - Um den Spielplatz in der Mitte der unteren Günthersburgallee ("Günthersburger Ei") führt auf der östlichen Seite ein ausreichend breiter unbefestigter Fußweg herum, der am Ende des Spielplatzes wieder in den Mittelweg einmündet. Entsprechend wird gebeten, auch auf der westlichen Seite den anfänglich noch sichtbaren unbefestigten Fußweg um den Spielplatz herum so freizuräumen und zu verbreitern, dass man ihn bequem bis zum unteren Ende des Spielplatzes weitergehen kann, wo er ebenfalls in den Mittelweg mündet. So werden gefährliche Fußgängerquerungen vom endenden Fußweg auf den westlichen Bürgersteig in diesem kurvigen und völlig zugeparkten Straßenverlauf vermieden. - Die beiden Bereiche des Mittelwegs der Günthersburgallee, mit denen er von Norden und Süden auf die Kreuzung Günthersburgallee / Vogelsbergstraße trifft, werden statt der vorhandenen Rundum-Zickzackmarkierungen seitlich so mit Fahrradbügeln versehen, dass alle Fußgängerquerungen erhalten bleiben, aber kein Falschparken mehr möglich ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 322/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2764 2022 Die Vorlage OF 322/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die letzte Aufzählung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen Volt (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenFahrbahnmarkierung in der Hartmann-Ibach-Straße erneuern
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2022, OF 336/3 Betreff: Fahrbahnmarkierung in der Hartmann-Ibach-Straße erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierung des Radweges in der Hartmann-Ibach-Straße Richtung Rohrbachstrasse zu erneuern. Begründung: Die Markierungen sind schon sehr abgeblättert und teilweise kaum noch erkennbar. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollten sie erneuert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2540 2022 Die Vorlage OF 336/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenWohnungsleerstand in der Burgstraße 56 schnellstens beenden
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2022, OF 333/3 Betreff: Wohnungsleerstand in der Burgstraße 56 schnellstens beenden Vorgang: V 295/22 OBR 3; ST 1208/22 In der Stellungnahme St 1208 vom 20.5.2022 steht zu lesen, dass inzwischen umfassende Maßnahmen zur Wohnraumerweiterung baurechtlich genehmigt wurden. Dies ist verwunderlich, da die Liegenschaft bereits vor Jahren saniert wurde und seitdem leersteht. Desweiteren teilt der Magistrat mit, dass der Baubeginn gemeldet wurde. Von einem Baubeginn ist nichts zu bemerken. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird über folgende Fragen um Auskunft gebeten: - Wurde bei der baurechtlichen Genehmigung die Milieuschutzsatzung beachtet? - Welche Maßnahmen zur Wohnraumerweiterung sind geplant? - Für wann wurde der Baubeginn gemeldet? - Wann ist mit der Vorlage der fehlenden Unterlagen zu rechnen? Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Fertigstellung und die Nutzungsaufnahme auf dem Laufenden zu halten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2022, V 295 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1208 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2537 2022 Die Vorlage OF 333/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor die folgende Frage hinzugefügt wird: "Welche Maßnahmen werden vom Bauamt bzw. von der Bauaufsicht unternommen, damit die Wohnraumnutzung zeitnah aufgenommen wird und es nicht weiterhin beim Leerstand bleibt?" Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenFußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2022, OF 312/3 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungsampeln für den Fußverkehr im Nordend so zu programmieren, dass gängelnde Wartezeiten für Fußgänger:innen zeitnah abgeschafft werden, wo dies möglich ist. Hierzu zählen z.B. folgende Lichtsignalanlagen: - Eckenheimer Landstraße rund um die U-Bahn-Stationen Hauptfriedhof, Glauburgstraße und Musterschule - Eckenheimer Landstraße Ecke Nordendstraße, Ecke Schwarzburgstraße - Eckenheimer Landstraße rund um den Beginn des Oeder Wegs - Eckenheimer Landstraße Höhe Hausnummer 13 - Glauburgstraße Ecke Lenaustraße - Comeniusstraße - Rohrbachstraße Ecke Günthersburgallee und Martin-Luther-Straße Gleichzeitig ist es für die Sicherheit von Fußgänger:innen dringend erforderlich, die Ampelschaltung an Fußgängerüberwegen so einzurichten, daß die Grünphase (einschließlich Räumungsphase) für Fußgänger:innen zumindest so lange dauert, bis die Fahrbahn in normaler Schrittgeschwindigkeit überquert werden kann. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung auf der vielbefahrenen, vierspurigen Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Turm und Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht der Fall. Begründung: Im Sinne der autogerechten Stadt wurden Ampelschaltungen bisher mit Vorrang für den motorisierten Individualverkehr (MIV) programmiert. Im Sinne einer sozial-ökologischen Verkehrswende ist es an der Zeit, die Belange des Umweltverbundes und damit auch der Fußgänger:innen stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Ampelschaltungen, die zu einer zeitlichen Verkürzung von Fußwegen beitragen und Fußgänger:innen - insbesondere Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen - eine sichere Überquerung von Fahrbahnen ermöglichen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.04.2022, OF 274/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2525 2022 1. Die Vorlage OF 274/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 312/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 312/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter dem ersten Spiegelstrich die Worte "und Musterschule" gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenEinmündung Martin-Luther-Straße in den Alleenring
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2022, OF 321/3 Betreff: Einmündung Martin-Luther-Straße in den Alleenring Die Martin-Luther-Straße ist eine wichtige Fuß- und Radwegverbindung aus dem östlichen Nordend in Richtung der Parkanlagen im Norden (Günthersburgpark, Friedhof, u.a.). Die Überquerung des Alleenrings ist dabei seit Jahren sehr unbefriedigend gelöst. Die Radfahrenden müssen regelkonform ihr Fahrrad zur Fußgängerampel schieben oder den Umweg über die Querung an der Burgstraße nutzen. Durch die Umgestaltung im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen wurde die Situation für den Radverkehr aus Richtung der Martin-Luther-Straße leider nicht verbessert. Der Anschluss ist völlig ungeordnet und führt zu ständigen Gefährdungen für alle Mobilitätsformen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Einmündung der Martin-Luther-Straße und die Querung des Alleenrings so umzugestalten, dass der Radverkehr den Alleenring aus der Martin-Luther-Straße heraus und in umgekehrter Richtung queren kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 321/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2763 2022 Die Vorlage OF 321/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und Volt (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenSchlaglöcher mit Asphalt verfüllen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2271 entstanden aus Vorlage: OF 74/13 vom 17.05.2022 Betreff: Schlaglöcher mit Asphalt verfüllen Der Magistrat wird gebeten, größere Schlaglöcher in Nieder-Erlenbacher Straßen umgehend auch mit Asphalt ins tand zu setzen. Insbesondere in der Straße Im Sauern vor dem Bürgerhaus muss dringend der Verkehrswegesicherungspflicht im Hinblick auf ein großes Schlagloch nachgekommen werden. Begründung: Größere Schlaglöcher sind eine Gefährdung für Radfahrer und Autos und sollten unbedingt zeitnah repariert werden. Das bloße Verfüllen mit losem Kies ist hierbei nicht immer geeignet, das Problem zu beseitigen. Um wenigstens die unmittelbare Gefährdung von Verkehrsteilnehmern abzustellen, sollten größere Löcher auch mit Asphalt verfüllt werden, damit die Reparatur auch einige Zeit hält. Die Stadt hat eine Verpflichtung zur Verkehrswegesicherung in Bezug auf solche größeren Schlaglöcher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2119 Aktenzeichen: 66 5
Beschlossene Ortstermine: Wie ist der Sachstand?
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2022, OF 303/3 Betreff: Beschlossene Ortstermine: Wie ist der Sachstand? Der Ortsbeirat 3 hat mehrere Ortstermine beschlossen, bei der sich die Ortsvorsteherin schon längere Zeit erfolglos um Terminvereinbarungen bemüht. Sicherlich war Corona ein Hemmschuh, aber gerade bei Außenterminen wären hier schon länger wieder Termine möglich gewesen. Es sollten jetzt zügig die aufgeschobenen Termin nachgeholt werden. Zum Beispiel: OF 98/3 vom 25.08.2021 Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring/der Günthersburgallee Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Ortstermin zur neugestalteten Haltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee mit den zuständigen Ämtern zu vereinbaren. OF 18/3 vom 10.06. 2021 Der Ortsbeirat hatte beschlossen in einer der nächsten Sitzungen das AbI zur Vorstellung des Toilettenkonzeptes einzuladen. OF 163/3 vom 01.12.2021 Der Ortsbeirat hatte einen Ortstermin zum Thema Außengastronomie auf der unteren Berger Straße beschlossen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten die vom Ortsbeirat 3 teilweise schon vor Monaten erbetenen Ortstermine jetzt endlich zügig durchzuführen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 303/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 303/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2759 2022 Die Vorlage OF 303/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Volt
Partei: CDU
Weiter lesenSchlaglöcher mit Asphalt verfüllen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2022, OF 74/13 Betreff: Schlaglöcher mit Asphalt verfüllen Der Magistrat wird aufgefordert größere Schlaglöcher in Nieder-Erlenbacher Straßen umgehend auch mit Asphalt in Stand zu setzen. Insbesondere in der Straße Im Sauern vor dem Bürgerhaus muss dringend der Verkehrswegesicherungspflicht im Hinblick auf ein großes Schlagloch nachgekommen werden. Begründung: Größere Schlaglöcher sind eine Gefährdung für Radfahrer und Autos und sollten unbedingt zeitnah repariert werden. Das bloße Verfüllen mit losem Kies ist hierbei nicht immer geeignet das Problem zu beseitigen. Um wenigstens die unmittelbare Gefährdung von Verkehrsteilnehmern abzustellen, sollten größere Löcher auch mit Asphalt verfüllt werden, damit die Reparatur auch einige Zeit hält. Die Stadt hat eine Verpflichtung zur Verkehrswegesicherung in Bezug auf solche größeren Schlaglöcher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 13 am 31.05.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2271 2022 Die Vorlage OF 74/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSicherung der Fahrradspur entlang der Rothschildallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2107 entstanden aus Vorlage: OF 244/3 vom 27.02.2022 Betreff: Sicherung der Fahrradspur entlang der Rothschildallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Standorten entlang der Rothschildallee Fahrradbügel montiert werden können, um ein unzulässiges Zuparken der Fahrradspuren und der frei zu haltenden Sichtachsen baulich zu verhindern: - Sperrfläche Höhe Rothschildallee 43 (aktuell mit Poller versehen); - Sperrfläche Höhe Rothschildallee 25/vor der Bushaltstelle "Günthersburgallee"; - schmale Fläche zwischen Radweg und Radspur Höhe Rothschildallee 19; - Sperrfläche an der Kreuzung Rothschildallee/Egenolffstraße (vor Egenolffstraße 3); - schmale Fläche zwischen Radweg und Radspur Höhe Rothschildallee 11a; - Sperrfläche Höhe Rothschildallee 3 bis 9. Davon sollen die Standorte, die ggf. für mobile Geschwindigkeitskontrollen genutzt werden, ausgenommen werden. Hier sollen demontierbare Poller erhalten bleiben oder installiert werden. Hierzu wird um Prüfung durch das Ordnungsamt bzw. durch die Stadtpolizei gebeten. Begründung: Durch das unzulässige Zuparken von Sperrflächen auf der Rothschildallee werden stets die Fahrradspuren ganz oder teilweise blockiert. Weiterhin werden Sperrflächen sicherheitsrelevanter Sichtachsen zugeparkt. Um die Sicherheit des Radverkehrs auf der südlichen Rothschildallee zu verbessern, soll das unzulässige Parken auf den genannten Standorten baulich unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1901 Aktenzeichen: 66 2
Sicherstellung des vorbeugenden Brandschutzes für die Liegenschaft Günthersburgallee 78
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2112 entstanden aus Vorlage: OF 279/3 vom 26.04.2022 Betreff: Sicherstellung des vorbeugenden Brandschutzes für die Liegenschaft Günthersburgallee 78 In der Liegenschaft Günthersburgallee 78 ist eine Anwohnerin vom Verlust ihres Wohnraums bedroht. Die Bauaufsicht hat für die Dachgeschosswohnung ein Nutzungsverbot ausgesprochen, da der vorbeugende Brandschutz derzeit nicht gewährleistet ist. Der Ortsbeirat 3 möchte die betroffene Anwohnerin davor bewahren, ihre Wohnung zu verlieren. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein Parkverbot vor der Liegenschaft Günthersburgallee 78 - zwei Parkplätze betreffend - einzurichten, um ausreichend Fläche für das Anleitern der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen, damit die notwendigen Brandschutzvorschriften erfüllt sind. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Vollstreckung des Nutzungsverbotes bis zur Umsetzung des Parkverbots auszusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1907 Aktenzeichen: 32 1
Sicherstellung des vorbeugenden Brandschutzes für die Liegenschaft Günthersburgallee 78
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2022, OF 279/3 Betreff: Sicherstellung des vorbeugenden Brandschutzes für die Liegenschaft Günthersburgallee 78 In der Liegenschaft Günthersburgallee 78 ist eine Anwohnerin vom Verlust ihres Wohnraums bedroht. Die Bauaufsicht hat für die Dachgeschosswohnung ein Nutzungsverbot ausgesprochen, da der vorbeugende Brandschutz derzeit nicht gewährleistet ist. Der Ortsbeirat 3 möchte die betroffene Anwohnerin davor bewahren, Ihre Wohnung zu verlieren. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein Parkverbot vor der Liegenschaft Günthersburgallee 78 - 2 Parkplätze betreffend - einzurichten, um ausreichend Fläche für das Anleitern der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen, damit die notwendigen Brandschutzvorschriften erfüllt sind. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Vollstreckung des Nutzungsverbotes bis zur Umsetzung des Parkverbots auszusetzen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2112 2022 Die Vorlage OF 279/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP
Weiter lesenSchulwegsicherheit Merianschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1949 entstanden aus Vorlage: OF 252/3 vom 14.03.2022 Betreff: Schulwegsicherheit Merianschule Vorgang: OM 1474/22 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen im Rahmen der Verbesserung der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Merianschule und des Martin-Luther-Platzes umzusetzen: 1. Überprüfung des Schulwegeplans der Merianschule, insbes. im Bereich des neuen Eingangs auf der Burgstraße, hier fehlt ein gesicherter Übergang vom vorgesehenen Schulweg auf der östlichen Seite der Burgstraße in die Merianschule, die Minimalforderung wäre eine Querungshilfe auf der östlichen Seite gegenüber der Hofeinfahrt, d ie beste Lösung wäre die Einrichtung eines Zebrastreifens; 2. Verkehrsschild "Kinder" im Bereich des neuen Hofzugangs; 3. Piktogramm "Spielende Kinder" im Bereich der Burgstraße vor der Schachbrettmarkierung; 4. Roteinfärbung des Spielstraßenbereiches auf der Fahrbahn am Martin-Luther-Platz. Begründung: In einem Ortstermin mit der Elternvertretung der Merianschule wurde deutlich, dass sich die Situation durch die neue Zugangsmöglichkeit nochmals verändert und die Querungen auf der Burgstraße nochmals zugenommen haben. Vor diesem Hintergrund wurde die seitens des Ortsbeirates 3 vorgeschlagene Verkehrsführungsänderung auf der Burgstraße zwischen Martin-Luther-Platz und Bornheimer Landstraße (Vorlage OM 1474) begrüßt. Im Bereich des Martin-Luther-Platzes sollte die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf Rädern durch die Roteinfärbung ebenfalls erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1474 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1681 Aktenzeichen: 32 1
Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 entstanden aus Vorlage: OF 165/4 vom 20.02.2022 Betreff: Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im Ortsbezirk Vorgang: OM 522/21 OBR 4; ST 327/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis wann mit einem barrierefreien Ausbau/Umbau der noch nicht barrierefreien Straßenbahnstationen in Bornheim/Ostend zu rechnen ist. Hinsichtlich der Straßenbahnstationen "Habsburger-/Wittelsbacherallee" und "Bornheim Mitte" wird der Magistrat, die angekündigten Umsetzungen im Ortsbeirat vorzustellen, sobald die Planung vorstellungswürdig ist. Begründung: In seiner sehr ausführlichen Stellungnahme zur Verkehrsplanung im Ortsbezirk vom 04.02.2022, ST 327, listet der Magistrat unter anderem den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnstationen "Burgstraße", "Saalburg-/Wittelsbacherallee", "Ernst-May-Platz", "Bornheim Mitte" und "Habsburger-/Wittelsbacherallee" als durch die VGF geplant. Aus dem Nahverkehrsplan 2025+ ergeben sich noch weitere umzubauende Straßenbahnstationen, namentlich "Freiligrathstraße", "Waldschmidtstraße", "Osthafenplatz" und "Schwedlerstraße" (vergleiche Nahverkehrsplan 2025+ Anlagenband Kartenteil, Seite 12). Einige Termine in der Liste legen die Vermutung nahe, dass schon detailliertere Planungen vorliegen müssten: Besonders relevant wären Informationen zu den Straßenbahnstationen "Habsburger-/ Wittelsbacherallee" und "Bornheim Mitte", für die die Fertigstellung der Umbaumaßnahmen laut Nahverkehrsplan 2025+ im Jahr 2022 (Straßenbahnstation "Habsburger-/Wittelsbacherallee") bzw. 2023 (Straßenbahnstation "Bornheim Mitte") geplant war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1600 Antrag vom 13.11.2022, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3203 Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5816
Kinderbetreuungsplätze im Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2022, OF 254/3 Betreff: Kinderbetreuungsplätze im Nordend Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Wie viele Kinder von 0-3 Jahren, von 3-6 Jahren und von 6-10 Jahren leben aktuell im Nordend? b) Wie viele Kinderbetreuungsplätze gibt es derzeit im Nordend, aufgeteilt nach U3 und Ü3? c) Wie viele Hortplätze gibt es derzeit im Nordend? d) Wie haben sich die Platzangebote von beiden Angeboten seit 2018 entwickelt? e) Wie sind aktuell die Bedarfszahlen bei beiden Angeboten, konnten die Nachfragen im Kindernet alle erfüllt werden? f) Gibt es mittlerweile für die mit Beginn des nächsten Schuljahres wegfallenden Betreuungsplätze der ehemaligen Kindertagesstätte in der Burgstraße, die aktuell noch in der Containeranlage auf dem ehem. Betriebshof im Günthersburgpark ausgelagert sind, Ersatz? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 371 2022 Die Vorlage OF 254/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchulwegsicherheit Merianschule
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2022, OF 252/3 Betreff: Schulwegsicherheit Merianschule Vorgang: OM 1474/22 OBR 3 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten nachfolgende Maßnahmen im Rahmen der Verbesserung der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Merianschule und des Martin Luther Platzes um zusetzen. a) Überprüfung des Schulwegeplans der Merianschule. Insbes. im Bereich des neuen Eingangs auf der Burgstraße. Hier fehlt ein gesicherter Übergang vom vorgesehenen Schulweg auf der östlichen Seite der Burgstraße in die Schule. Die Minimalforderung wäre eine Querungshilfe auf der östlichen Seite ggü der Hofeinfahrt. Die beste Lösung wäre die Einrichtung eines Zebrastreifens. b) Verkehrsschild "Kinder" im Bereich des neuen Hofzugangs. c) Piktogramm "Spielende Kinder" im Bereich der Burgstraße vor der Schachbrettmarkierung. d) Roteinfärbung des Spielstraßenbereiches auf der Fahrbahn am Martin Luther Platz Begründung: In einem Ortstermin mit der Elternvertretung der Merianschule wurde deutlich, dass sich die Situation durch die neue Zugangsmöglichkeit nochmals verändert und die Querungen auf der Burgstraße nochmals zugenommen haben. Vor diesem Hintergrund wurde die seitens des OBR 3 vorgeschlagene Verkehrsführungsänderung auf der Burgstraße zwischen Martin-Luther-Platz und Bornheimer Landstraße (OM 1474 2022) begrüßt. Im Bereich des Martin Luther Platzes sollte die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf Rädern durch die Roteinfärbung ebenfalls erhöht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1474 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1949 2022 Die Vorlage OF 252/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neubau und Wiederherstellung von Spielplätzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2022, OF 230/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neubau und Wiederherstellung von Spielplätzen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten in o.g. Haushaltstelle Haushaltsmittel für die Sanierung der Spielplätze Merianplatz und untere Günthersburgallee einzustellen. Zu beiden Plätzen liegen bereits Umgestaltungspläne im Grünflächenamt vor. Begründung: Am Merianplatz besteht der Wunsch nach einer Grundsanierung mit konkreten Ideen bereits seit 2014! Auf der unteren Günthersburgallee sind Maßnahmen seit einem guten Jahr geplant aber immer noch nicht ausgeführt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 224 2022 Die Vorlage OF 230/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wiederherstellung denkmalgeschützter Parkanlagen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2022, OF 239/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wiederherstellung denkmalgeschützter Parkanlagen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten in o.g. Haushaltstelle Planungsmittel für die Wiederherstellung der denkmalgeschützten oberen Günthersburgallee bereitszustellen. Begründung: Die Allee bedarf einer Grundsanierung in der auch die denkmalgeschützte Anlage wiederhergestellt werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 239/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenGasleuchten in der oberen Günthersburgallee: Wann erfolgt die Umrüstung gemäß Stellungnahme ST 2104?
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2022, OF 257/3 Betreff: Gasleuchten in der oberen Günthersburgallee: Wann erfolgt die Umrüstung gemäß Stellungnahme ST 2104? Vorgang: V 53/21 OBR 3; ST 2104/21 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Umrüstung der Gasleuchten in der oberen Günthersburgallee erfolgt. In der ST 2104 war die Maßnahme für das Quartal IV 2021 angekündigt. Bislang ist noch nichts passiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.06.2021, V 53 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2104 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 372 2022 Die Vorlage OF 257/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSicherung der Fahrradspur entlang der Rothschildallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 244/3 Betreff: Sicherung der Fahrradspur entlang der Rothschildallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten entlang der Rothschildallee Fahrradbügel zu montieren, um ein unzulässiges Zuparken der Fahrradspuren und der freizuhaltenden Sichtachsen baulich zu verhindern: - Sperrfläche Höhe Rothschildallee 43 (aktuell mit Poller versehen) - Sperrfläche Höhe Rothschildallee 25 / vor der Bushaltstelle Günthersburgallee - Schmale Fläche zwischen Radweg & Radspur Höhe Rothschildallee 19 - Sperrfläche an der Kreuzung Rothschildallee / Egenolffstraße (vor Egenolffstr. 3) - Schmale Fläche zwischen Radweg & Radspur Höhe Rothschildallee 11a - Sperrfläche Höhe Rothschildallee 3-9 Davon ausgenommen sein sollen die Standorte, die ggf. für mobile Geschwindigkeitskontrollen genutzt werden. Hier sollen demontierbare Poller erhalten bleiben oder installiert werden. Hierzu wird um Prüfung durch das Ordnungsamtes bzw. durch die Stadtpolizei gebeten. Begründung: Durch das unzulässige Zuparken von Sperrflächen auf der Rothschildallee werden stets die Fahrradspuren ganz oder teilweise blockiert. Weiterhin werden Sperrflächen sicherheitsrelevanter Sichtachsen zugeparkt. Um die Sicherheit des Radverkehrs auf der südlichen Rothschildallee zu verbessern, soll das unzulässige Parken auf den genannten Standorte baulich unterbunden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 244/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2107 2022 Die Vorlage OF 244/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "der Magistrat wird gebeten" um den Wortlaut "zu prüfen und zu berichten, ob" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStatus barrierefreier Ausbau von Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 165/4 Betreff: Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk Der Magistrat möge prüfen und berichten, wann mit einem barrierefreien Ausbau/Umbau der noch nicht barrierefreien Straßenbahnstationen in Bornheim-Ostend zu rechnen ist, speziell hinsichtlich der Stationen Habsburger-/Wittelsbacherallee und Bornheim Mitte. Begründung: In seiner sehr ausführlichen Stellungnahme zur Verkehrsplanung im Ortsbezirk (ST 327, 05.02.2022) listet der Magistrat unter anderem den barrierefreien Ausbau der Stationen Burgstraße, Saalburg-/Wittelsbacherallee, Ernst-May-Platz, Bornheim Mitte und Habsburger-/Wittelsbacherallee als "durch die VGF geplant". Aus dem Nahverkehrsplan 2025+ ergeben sich noch weitere umzubauende Stationen, namentlich Freiligrathstraße, Waldschmidtstraße, Osthafenplatz und Schwedlerstraße (vergleiche Nahverkehrsplan 2025+ Anlagenband Kartenteil Seite 12). Einige Termine in der Liste legen die Vermutung nahe, dass schon detailliertere Planungen vorliegen müssten: Besonders relevant wären Informationen zu den Stationen Habsburger-/Wittelsbacherallee und Bornheim Mitte, für die die Fertigstellung der Umbaumaßnahmen laut Nahverkehrsplan 2025+ im Jahr 2022 (Habsburger-/Wittelsbacherallee) bzw. 2023 (Bornheim Mitte) geplant war. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 4 am 15.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1781 2022 Die Vorlage OF 165/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis wann mit einem barrierefreien Ausbau/Umbau der noch nicht barrierefreien Straßenbahnstationen in Bornheim/Ostend zur rechnen ist. Hinsichtlich der Stationen ,Habsburgerallee/Wittelsbacherallee' und ,Bornheim Mitte' wird der Magistrat, die angekündigten Umsetzungen im Ortsbeirat vorzustellen, sobald die Planung vorstellungswürdig ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErrichtung von Fahrradbügeln an der Kreuzung Wetteraustraße/Hallgartenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1763 entstanden aus Vorlage: OF 217/3 vom 31.01.2022 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln an der Kreuzung Wetteraustraße/Hallgartenstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel für Lastenräder an der Kreuzung Wetteraustraße/ Hallgartenstraße - an der Ostseite zum Günthersburgpark hin - zum Schutz des Fußverkehrs zu errichten. Zusätzlich sollen Markierungen auf der Straße die Stellflächen von Kraftfahrzeugen von den Stellflächen für Lastenräder abgrenzen. Begründung: Die Wetteraustraße macht an dem Punkt, an dem die Hallgartenstraße kreuzt, einen Bogen. Nördlich sowie südlich der Kreuzung gibt es jeweils einen Fußgängerüberweg, welche von den Besucherinnen und Besuchern des Günthersburgparks genutzt werden. Zwischen diesen Fußgängerüberwegen parken an der Ostseite der Kreuzung Kraftfahrzeuge. Durch den geschwungenen Verlauf der Straße in Kombination mit den parkenden Kraftfahrzeugen auf eben dieser Seite, wird für den rollenden Verkehr entlang der Wetteraustraße die Sichtachse auf die Fußgängerüberwege verdeckt. Es besteht die Gefahr, dass querender Fußverkehr übersehen wird. Da der Günthersburgpark sehr gerne von Familien benutzt wird, ist hier insbesondere der Schutz von Kindern zu berücksichtigen, die durch plötzliches Queren der Straße durch die parkenden Kraftfahrzeuge verdeckt wären. Um die Sichtachse freizuhalten, sollen die aktuell genutzten Stellflächen für Kraftfahrzeuge um zwei reduziert werden (jeweils am nördlichen und südlichen Ende des Bereichs). Eine entsprechende Markierung, die die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und Lastenräder klar trennt, soll auf der Straße aufgetragen werden. Die Fahrradbügel sollen explizit für Lastenräder ausgelegt werden, da bereits ein hohes Angebot für Fahrräder rund um den Standort vorhanden ist. Eine Lösung, die eine reine Straßenmarkierung - ohne Hindernisse - vorsieht, wird erfahrungsgemäß trotzdem zugeparkt und wird daher wenig zur Lösung des Problems beitragen. Eine Einrichtung von Hindernissen in Form von Fahrradbügeln ist Pollern vorzuziehen, da Poller keinen weiteren Nutzen mit sich bringen. Der betroffene Bereich ist rot umrandet. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, https://geoportal.frankfurt.de/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1408 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 187 Aktenzeichen: 66 2
Errichtung von Fahrradbügeln in der Wetteraustraße am Abenteuerspielplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1762 entstanden aus Vorlage: OF 216/3 vom 31.01.2022 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln in der Wetteraustraße am Abenteuerspielplatz Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel am nördlichen Ende der Wetteraustraße am Eingang des Abenteuerspielplatzes zu errichten. Begründung: Am nördlichen Ende der Wetteraustraße befindet sich der Abenteuerspielplatz. Dort gibt es momentan keine Abschließmöglichkeiten für Fahrräder. Der Ortsbeirat begrüßt das Angebot des Abenteuerspielplatzes Riederwald e. V. und möchte den besuchenden Familien ein Angebot für das Abstellen von Fahrrädern ermöglichen. Besonders bei Veranstaltungen des Abenteuerspielplatzes besteht ein hoher Bedarf an Abschließmöglichkeiten. Der betroffene Bereich ist rot umrandet. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, https://geoportal.frankfurt.de/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1241 Aktenzeichen: 67 0
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