Schlaglöcher mit Asphalt verfüllen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, größere Schlaglöcher in Nieder-Erlenbacher Straßen mit Asphalt zu reparieren, um die Sicherheit für Radfahrer und Autofahrer zu gewährleisten. Die sofortige Reparatur ist notwendig, da die bestehenden Schlaglöcher eine Gefährdung darstellen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, größere Schlaglöcher in Nieder-Erlenbacher Straßen umgehend auch mit Asphalt ins tand zu setzen. Insbesondere in der Straße Im Sauern vor dem Bürgerhaus muss dringend der Verkehrswegesicherungspflicht im Hinblick auf ein großes Schlagloch nachgekommen werden.
Begründung
Größere Schlaglöcher sind eine Gefährdung für Radfahrer und Autos und sollten unbedingt zeitnah repariert werden. Das bloße Verfüllen mit losem Kies ist hierbei nicht immer geeignet, das Problem zu beseitigen. Um wenigstens die unmittelbare Gefährdung von Verkehrsteilnehmern abzustellen, sollten größere Löcher auch mit Asphalt verfüllt werden, damit die Reparatur auch einige Zeit hält. Die Stadt hat eine Verpflichtung zur Verkehrswegesicherung in Bezug auf solche größeren Schlaglöcher.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2022OFOF 74/13Schlaglöcher mit Asphalt verfüllenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 31. Mai 2022Sie sind hierOMOM 2271Schlaglöcher mit Asphalt verfüllenDirektanregung
- 16. September 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2119Schlaglöcher mit Asphalt verfüllenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats