Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im Ortsbezirk
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnstationen in Bornheim/Ostend zu prüfen und zu berichten, wann dieser abgeschlossen sein wird. Dies ist wichtig, um die Mobilität für alle Bürger zu gewährleisten und die bereits geplanten Umbaumaßnahmen zu konkretisieren.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis wann mit einem barrierefreien Ausbau/Umbau der noch nicht barrierefreien Straßenbahnstationen in Bornheim/Ostend zu rechnen ist.
Hinsichtlich der Straßenbahnstationen "Habsburger-/Wittelsbacherallee" und "Bornheim Mitte" wird der Magistrat, die angekündigten Umsetzungen im Ortsbeirat vorzustellen, sobald die Planung vorstellungswürdig ist.
Begründung
In seiner sehr ausführlichen Stellungnahme zur Verkehrsplanung im Ortsbezirk vom 04.02.2022, ST 327, listet der Magistrat unter anderem den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnstationen "Burgstraße", "Saalburg-/Wittelsbacherallee", "Ernst-May-Platz", "Bornheim Mitte" und "Habsburger-/Wittelsbacherallee" als durch die VGF geplant. Aus dem Nahverkehrsplan 2025+ ergeben sich noch weitere umzubauende Straßenbahnstationen, namentlich "Freiligrathstraße", "Waldschmidtstraße", "Osthafenplatz" und "Schwedlerstraße" (vergleiche Nahverkehrsplan 2025+ Anlagenband Kartenteil, Seite 12). Einige Termine in der Liste legen die Vermutung nahe, dass schon detailliertere Planungen vorliegen müssten: Besonders relevant wären Informationen zu den Straßenbahnstationen "Habsburger-/Wittelsbacherallee" und "Bornheim Mitte", für die die Fertigstellung der Umbaumaßnahmen laut Nahverkehrsplan 2025+ im Jahr 2022 (Straßenbahnstation "Habsburger-/Wittelsbacherallee") bzw. 2023 (Straßenbahnstation "Bornheim Mitte") geplant war.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. November 2020OFOF 525/4Erneuerung Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und SaalburgalleeOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, CDU, FDP, dFfm
- 23. November 2020OMOM 6880Erneuerung Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und SaalburgalleeDirektanregung
- 12. März 2021STST 601Erneuerung Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und SaalburgalleeStellungnahme
- 20. Juni 2021OFOF 45/4Bericht zu Verkehrsplanungen im Ortsbezirk 4Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juli 2021OMOM 522Bericht zu Verkehrsplanungen im OrtsbezirkDirektanregung
- 11. Oktober 2021STST 1857Erneuerung Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und SaalburgalleeStellungnahme
- 18. Januar 2022OFOF 304/1Den Trierischen Hof effektiv verkehrsberuhigen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Februar 2022STST 327Bericht zu Verkehrsplanungen im OrtsbezirkStellungnahme
- 20. Februar 2022OFOF 165/4Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnhaltestellen im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. März 2022Sie sind hierOMOM 1781Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im OrtsbezirkDirektanregung
- 8. Juli 2022STST 1600Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im OrtsbezirkStellungnahme
- 13. November 2022OFOF 251/4Parkende Fahrzeuge an der Einmündung Mainkurstraße/Ecke FreiligrathstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. November 2022OMOM 3203Parkende Fahrzeuge an der Einmündung Mainkurstraße/Ecke FreiligrathstraßeDirektanregung
- 24. März 2023Antwort des Magistrats · nach 122 WochenSTST 771Parkende Fahrzeuge an der Einmündung Mainkurstraße/Ecke FreiligrathstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats