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Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im Ortsbezirk

Vorlagentyp: STMagistrat
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat plant den barrierefreien Ausbau der Haltestellen Habsburger-/Wittelsbacherallee und Bornheim Mitte. Während die Arbeiten an der ersten Haltestelle im 2. Quartal 2023 beginnen sollen, ist für die Haltestelle Bornheim Mitte ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, dessen Dauer nicht vorhersehbar ist.

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Stellungnahme des Magistrats

Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Habsburger-/Wittelsbacherallee sowie Bornheim Mitte ist bereits in Planung. Diese Planungen können, sobald finalisiert, dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Im Oktober 2022 werden an der Haltestelle Habsburger-/Wittelsbacherallee Vorabmaßnahmen im Bereich der Gleis- und Fahrleitungsanlage ausgeführt. Die Ausführung des finalen barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Habsburger-/Wittelsbacherallee ist ab dem 2. Quartal 2023 geplant. Für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bornheim Mitte ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Dieses soll im Jahr 2022 eingeleitet werden. Auf die Dauer des Verfahrens hat die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH keinen Einfluss, daher kann aktuell kein Ausführungszeitraum für diese Haltestelle genannt werden.

Die Planungen für die Haltestellen Burgstraße, Saalburg/Wittelsbacher, Ernst-May-Platz, Freiligrathstraße, Osthafenplatz, Schwedlerstraße und Waldschmidtstraße sind aktuell nicht in Bearbeitung. Ein Ausführungstermin kann nicht genannt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. Juli 2022 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 1781 — Direktanregung vom 15. März 2022.

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