Fahrbahnmarkierung in der Hartmann-Ibach-Straße erneuern
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierung des Radweges in der Hartmann-Ibach-Straße zu erneuern, da die Markierungen stark abgeblättert sind und die Verkehrssicherheit gefährden. Eine Erneuerung wird als notwendig erachtet.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Hartmann-Ibach-Straße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Entsiegelung Hallgartenstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Entsiegelung und Radbügel an der Hartmann-Ibach-Straße18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Hartmann-Ibach-Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierung des Radweges in der Hartmann-Ibach- Straße Richtung Rohrbachstraße zu erneuern.
Begründung
Die Markierungen sind schon sehr abgeblättert und teilweise kaum noch erkennbar. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollten sie erneuert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juni 2022OFOF 336/3Fahrbahnmarkierung in der Hartmann-Ibach-Straße erneuernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Juli 2022Sie sind hierOMOM 2540Fahrbahnmarkierung in der Hartmann-Ibach-Straße erneuernDirektanregung
- 31. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2555Fahrbahnmarkierung in der Hartmann-Ibach-Straße erneuernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats