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Betreuung der Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2017, OF 183/12 Betreff: Betreuung der Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee Vorgang: OM 711/16 OBR 12; ST 126/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den aktuellen Planungsstand sowie das durchgeführte Vergabe-Verfahren vorzustellen, welches für Mitte 2017 angekündigt wurde sowie 2. das Konzept, welches die bestmögliche Nutzung der neuen Sport- und Freizeitfläche sicherstellen soll, zu präsentieren. Begründung: Nachdem nun die Gespräche mit den Vereinen, Schulen, Kindertagesstätten, Ortsbeirat bereits im Jahr 2015 erfolgten, eine Planskizze erstellt wurde, die ersten vorbereiteten Aufgaben evtl. vergeben werden konnten, ist ein aktueller Sachstand für den Ortsbezirk interessant. Hierzu wird ausdrücklich auf die ST 126 vom 13.01.2017 verwiesen. Die Frage nach dem Konzept ist insbesondere vor dem Hintergrund der soeben neu eröffneten Sportanlage in Preungesheim interessant. Zumal die Sportanlage mit ihrem vielfältigen Angebot nicht ausschließlich den Bedarf von Riedberg und Kalbach decken wird, sondern auch die angrenzenden Stadtteile. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 711 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 126 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 23.06.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1853 2017 Die Vorlage OF 183/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenKeine ausreichenden Kindergartenplätze im schnell wachsenden Familienstadtteil KalbachRiedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1665 entstanden aus Vorlage: OF 172/12 vom 16.05.2017 Betreff: Keine ausreichenden Kindergartenplätze im schnell wachsenden Familienstadtteil Kalbach-Riedberg Vorgang: M 56/16 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. darüber zu berichten, wie sich die Situation im Bereich der Kindertagesstätten im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg aktuell darstellt, insbesondere, wie viele Plätze derzeit fehlen, um dem Rechtsanspruch Genüge zu tun; 2. zeitnah eine Lösung aufzuzeigen, wie die fehlenden Betreuungsplätze für Kinder ab drei Jahren auf der Grundlage des gesetzlichen Rechtsanspruchs im Falle einer Unterversorgung in den Kindertagesstätten im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg sichergestellt werden können. Begründung: Nach Informationen des Ortsbeirates 12 übersteigt der Bedarf an Kindergartenplätzen das Angebot, sodass trotz frühzeitiger Anmeldung Familien, die einen Kindergartenplatz für ihre Kinder wünschen, ein solcher nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Laut Presse gibt es einen Zuwachs von ca. 100 Kindergartenkindern allein am Riedberg, welche die Prognosen des zuständigen Amtes weit übertroffen haben. Im März 2016 teilte der Magistrat mit der Vorlage M 56 mit, dass die 13. Kindertagesstätte am Riedberg mangels Bedarf in absehbarer Zeit noch nicht gebaut werden muss, doch nun stellt sich heraus, dass zahlreiche Plätze fehlen. Unerklärlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Provisorium der Kita Königsblick östlich der Altenhöferallee erst vor wenigen Wochen zurückgebaut wurde. Um nun offizielle Zahlen zu erhalten sowie zeitnah Abhilfe zu schaffen, ist dieser Anregung notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1838 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 40 4
Keine ausreichenden Kindergartenplätze im schnell wachsenden Familienstadtteil KalbachRiedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2017, OF 172/12 Betreff: Keine ausreichenden Kindergartenplätze im schnell wachsenden Familienstadtteil Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Darüber zu berichten, wie sich die Situation im Bereich der Kindertagesstätten im Ortsbezirk Kalbach/Riedberg aktuell darstellt. 2. Zeitnah eine Lösung aufzuzeigen, wie die fehlenden Betreuungsplätze für Kinder ab 3 Jahren auf der Grundlage des gesetzlichen Rechtsanspruchs im Falle einer Unterversorgung in den Kindertagesstätten im Ortsbezirk Kalbach/Riedberg sichergestellt werden können. Begründung: Nach Informationen des Ortsbeirates 12 übersteigt der Bedarf an Kindergartenplätzen das Angebot, sodass trotz frühzeitiger Anmeldung, Familien, die einen Kindergartenplatz für ihre Kinder wünschen, ein solcher nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Laut Presse gibt es einen Zuwachs von ca. 100 Kindergartenkindern allein am Riedberg, welche die Prognosen des zuständigen Amtes weit übertroffen haben. Im März 2016 teilte der Magistrat mit der M 56 mit, die 13. Kindertagesstätte in Riedberg mangels Bedarf in absehbarer Zeit noch nicht gebaut werden muss, doch nun stellt sich heraus, dass zahlreiche Plätze fehlen. Unerklärlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Provisorium der Kita Königsblick, östlich der Altenhöferallee, erst vor wenigen Wochen zurückgebaut wurde. Um nun offizielle Zahlen zu erhalten sowie zeitnah Abhilfe zu schaffen, ist dieser Antrag notwendig. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.05.2017, OF 154/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 12 am 19.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1665 2017 1. Die Vorlage OF 154/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 172/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 172/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors wie folgt ergänzt wird: " (. .darstellt), insbesondere, wie viel Plätze derzeit fehlen, um dem Rechtsanspruch Genüge zu tun;" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenKeine ausreichenden Kindergartenplätze im schnell wachsenden Familienstadtteil Riedberg?
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2017, OF 154/12 Betreff: Keine ausreichenden Kindergartenplätze im schnell wachsenden Familienstadtteil Riedberg? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass der Rechtsanspruch auf Kindergartenplätze erfüllt wird und sämtliche Familien im Stadtteil Kalbach-Riedberg zum Bedarfszeitpunkt einen adäquaten, wohnortnahen Kindergartenplatz für ihre Kinder erhalten. Begründung: Nach Informationen des Ortsbeirates 12 übersteigt der Bedarf an Kindergartenplätzen das Angebot, sodass trotz frühzeitiger Anmeldung, Familien, die einen Kindergartenplatz für ihre Kinder wünschen, ein solcher nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Laut Presse gibt es einen Zuwachs von ca. 100 Kindergartenkindern allein am Riedberg, welche die Prognosen des zuständigen Amtes weit übertroffen haben. Im März 2016 teilte der Magistrat mit der M 56 mit, die 13. Kindertagesstätte in Riedberg mangels Bedarf in absehbarer Zeit noch nicht gebaut werden muss, doch nun stellt sich heraus, dass zahlreiche Plätze fehlen. Diese Situation bringt so manche Eltern in eine existentielle Notlage. Unerklärlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Provisorium der Kita Königsblick, östlich der Altenhöferallee, erst vor wenigen Wochen zurückgebaut wurde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.05.2017, OF 172/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 12 am 19.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1665 2017 1. Die Vorlage OF 154/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 172/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 172/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors wie folgt ergänzt wird: " (. .darstellt), insbesondere, wie viel Plätze derzeit fehlen, um dem Rechtsanspruch Genüge zu tun;" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenDie Einmündung der Ernst-Abbe-Straße in die Altenhöferallee verkehrssicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1455 entstanden aus Vorlage: OF 150/12 vom 07.04.2017 Betreff: Die Einmündung der Ernst-Abbe-Straße in die Altenhöferallee verkehrssicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Ernst-Abbe-Straße in die Altenhöferallee die Sicherheit insbesondere für Kinder und Personen mit eingeschränkter Sehfähigkeit zu verbessern. Dazu sind Leitstreifen im Pflaster neben dem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) anzubringen und der letzte Stellplatz auf der nördlichen Straßenseite zugunsten einer niedrigen Bepflanzung oder von Fahrradständern aufzuheben. Begründung: Der Fußgängerüberweg ist durch das nahe gelegene Gymnasium Riedberg und das angrenzende Riedbergzentrum äußerst stark frequentiert. Anders als an anderen Übergängen zum Riedbergzentrum fehlen an diesem Überweg die Leitstreifen im Pflaster. Aus Kindersicht gibt es ein weiteres Problem. Durch die mittlerweile dauerhaft als Einbahnstraße eingerichtete Ernst-Abbe-Straße nähern sich Fahrzeuge dem Fußgängerüberweg auch auf der linken Fahrbahnseite. Kinder, die von Norden kommend die Straße queren wollen, können diese Autos durch den direkt vor dem Fußgängerüberweg angelegten Stellplatz nicht rechtzeitig sehen und werden ihrerseits auch von den Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrern nicht rechtzeitig erkannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1277 Antrag vom 19.02.2021, OF 730/12 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7236 Aktenzeichen: 66 0
Die Einmündung der Ernst-Abbe-Straße in die Altenhöferallee verkehrssicher gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2017, OF 150/12 Betreff: Die Einmündung der Ernst-Abbe-Straße in die Altenhöferallee verkehrssicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Ernst-Abbe-Straße in die Altenhöferallee die Sicherheit insbesondere für Kinder und Personen mit eingeschränkter Sehfähigkeit zu verbessern. Dazu sind Leitstreifen im Pflaster neben dem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) anzubringen und der letzte Stellplatz auf der nördlichen Straßenseite zugunsten einer niedrigen Bepflanzung oder Fahrradständern aufzuheben. Begründung: Der Fußgängerüberweg ist durch das nahegelegene Riedberg-Gymnasium und das angrenzende Riedbergzentrum äußerst stark frequentiert. Anders als an anderen Übergängen zum Riedbergzentrum fehlen an diesem Überweg die Leitstreifen im Pflaster. Aus Kindersicht gibt es ein weiteres Problem. Durch die mittlerweile dauerhaft als Einbahnstraße eingerichtete Ernst-Abbe-Straße nähern sich Fahrzeuge dem Fußgängerüberweg auch auf der linken Fahrbahnseite. Kinder, die von Norden kommend die Straße queren wollen, können diese Autos durch den direkt vor dem Fußgängerüberweg angelegten Stellplatz nicht rechtzeitig sehen und werden ihrerseits auch von den Pkw-Fahrerinnen und -Fahrern nicht rechtzeitig erkannt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 12 am 21.04.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1455 2017 Die Vorlage OF 150/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTempo-30-Zone von 22:00 bis 06:00 Uhr für Altenhöferallee, Riedbergallee und GrafvonStauffenbergAllee
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 135/12 Betreff: Tempo-30-Zone von 22:00 bis 06:00 Uhr für Altenhöferallee, Riedbergallee und Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, die Altenhöfer Allee, Riedbergallee sowie die Graf-von Stauffenberg-Allee als Tempo-30-Zone in den Nachtstunden von 22:00 bis 6:00 Uhr nach Abschluss des Modellversuches auszuschildern. Begründung: Für den zwischenzeitlich abgeschlossenen Modellversuch wurden in dem Pilotprojekt vier Straßen (Nibelungenallee, Eschersheimer Landstraße, Mainkai/Untermainkai/Schöne Aussicht sowie Lange Straße) stadtweit aufgenommen. Bei allen vier Straßen handelt es sich um Hauptverkehrsstraßen, die direkt in der Innenstadt liegen. Der Modellversuch hat gezeigt, dass eine Lärmreduzierung eingetreten ist. Auf Grund vieler Beschwerden von Anwohnern der Altenhöfer Allee, Riedbergallee sowie der Graf-von Stauffenberg-Allee ist Tempo 30 für diese Haupterschließungsstraßen, die sich in einem dicht besiedelten Neubaugebiet befinden, zur Lärmreduzierung notwendig. Durch Tempo 30 erfährt der Verkehr auf diesen o. g. Strecken nur eine unwesentliche Verzögerung (s. Anlage). Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit macht den Durchgangsverkehr auf dem Riedberg unattraktiver. Somit sollte dies zusätzlich zu einer Reduzierung des überörtlichen Verkehrs in der Graf-von Stauffenberg-Allee führen. Anlage Anlage 1 (ca. 104 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 7 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 135/12 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass die Worte "Tempo-30-Zone" durch die Worte "Tempo 30" ersetzt werden. Beschluss: Die Vorlage OF 135/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenEinfassungsmauern am Gymnasium Riedberg begrünen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1166 entstanden aus Vorlage: OF 125/12 vom 06.01.2017 Betreff: Einfassungsmauern am Gymnasium Riedberg begrünen Vorgang: OM 166/16 OBR 12; ST 1285/16 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Anregung vom 03.06.2016, OM 166, auszuführen und am Gymnasium Riedberg die Steingabionenmauer und die hohen Betonwände an der Grundstücksecke Altenhöferallee/Kätcheslachpark zu begrünen, um Staub von der Fahrbahn zu binden und sommerliche Aufheizungen der Stein- und Betonwände zu minimieren. Begründung: Entgegen der Aussage des Magistrats in der Stellungnahme vom 23.09.2016, ST 1285, sind weder die Rankkäfige an der Altenhöferallee (Steingabionenmauer) noch die hohe Betonmauer an der Grundstücksecke zum Kätcheslachpark mit Kletterpflanzen begrünt. Die Länge der Rankkäfige und der Betonmauer beträgt ca. 90 Meter. Weitere ca. 100 Meter Steingabionen verlaufen entlang der Grundstücksgrenze zum Kätcheslachpark. Bedingt durch die Länge und Höhe handelt es sich um eine bedeutende Fläche. Eine Begrünung kann somit durchaus positive Auswirkungen auf das Kleinklima bewirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 166 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1285 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 760 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2130 Aktenzeichen: 40 34
Beleuchtung einer Nord-Süd-Verbindung durch den Kätcheslachpark-West
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1163 entstanden aus Vorlage: OF 121/12 vom 02.01.2017 Betreff: Beleuchtung einer Nord-Süd-Verbindung durch den Kätcheslachpark-West Der Magistrat wird gebeten, eine durchgängig beleuchtete Wegeverbindung zwischen den Quartieren Altkönigblick und Mitte westlich der Altenhöferallee einzurichten. Die Wegeverbindung zwischen dem Jugendhaus Riedberg und der Johann-Georg-Elser-Straße entlang der westlichen Seite des Piratenspielplatzes böte sich hierfür an. Falls sich andere sinnvolle, beleuchtete Verbindungen ergeben, sind diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Quelle: Google-Maps Begründung: Der Weg durch den Kätcheslachpark wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern des Riedbergs oft und gerne genutzt, um kurze Wege vom nördlichen Teil des Riedbergs in die Gebiete südlich des Parks zu haben. Insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch Seniorinnen und Senioren nutzen die Wege häufig. Gerade in den Wintermonaten ist eine Beleuchtung außerordentlich wichtig, um Unfälle zu vermeiden. Um eine potenzielle Lichtverschmutzung zu vermeiden, wären kleine Masten in Bodennähe denkbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 759 Antrag vom 11.11.2018, OF 376/12 Antrag vom 16.11.2018, OF 377/12 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4046 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7049 Aktenzeichen: 67 0
Entwässerungsmulde im westlichen Kätcheslachpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1161 entstanden aus Vorlage: OF 118/12 vom 06.01.2017 Betreff: Entwässerungsmulde im westlichen Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, die natürliche Entwicklung der tiefer liegenden Entwässerungsmulde im Kätcheslachpark, unmittelbar westlich der Altenhöferallee, zu unterstützen, indem die zweimalige jährliche Mahd auf dieser Fläche eingestellt und eine Nachpflanzung mit Schilf, Seggen, Rohrkolben und Feuchtwiesengräsern vorgenommen wird. Begründung: Der westliche Teil des Kätcheslachparks wurde im Sommer 2016 offiziell eröffnet und für die Anwohner freigegeben. Die Grünflächenmulde wirkt durch die aufwendige Treppenanlage an der Nord- und Südseite und durch die Lage neben der Altenhöferallee als Eingangsbereich zum Kätcheslachpark. Da die Grünfläche auch die Funktion einer Regenwasser-Versickerungsfläche erfüllt, ist sie fast dauerhaft zu großen Teilen mit Wasser, Matsch oder Schlamm bedeckt. Da die Mulde nur mit einer Rasensaat begrünt wurde und eine zweimalige jährliche Mahd unter Einsatz ferngesteuerter Mähmaschinen erfolgt, kann sich nur schwer eine binsenreiche Nasswiese entwickeln. Anstatt Jahre abzuwarten, ob sich von allein eine Feuchtbiotop-Bepflanzung entwickelt, ist durch geeignete Nachpflanzungen ein zügiger artenreicher Bewuchs zu fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 758 Antrag vom 22.05.2017, OF 186/12 Auskunftsersuchen vom 23.06.2017, V 507 Aktenzeichen: 67 0
Entwässerungsmulde im westlichen Kätcheslachpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2017, OF 118/12 Betreff: Entwässerungsmulde im westlichen Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, die natürliche Entwicklung der tiefer liegenden Entwässerungsmulde im Kätcheslachpark, unmittelbar westlich der Altenhöferallee, zu unterstützen, indem die zweimalige jährliche Mahd auf dieser Fläche eingestellt wird und eine Nachpflanzung mit Schilf, Seggen, Rohrkolben und Feuchtwiesengräsern vorgenommen wird. Begründung: Der westliche Teil des Kätcheslachparks wurde im Sommer 2016 offiziell eröffnet und für die Anwohner freigegeben. Die Grünflächenmulde wirkt durch die aufwändige Treppenanlage an der Nord- und Südseite und durch die Lage neben der Altenhöferallee als Eingangsbereich zum Kätcheslachpark. Da die Grünfläche auch die Funktion einer Regenwasser-Versickerungsfläche erfüllt, ist sie fast dauerhaft zu großen Teilen mit Wasser, Matsch oder Schlamm bedeckt. Da die Mulde nur mit einer Rasensaat begrünt wurde und eine jährlich zweimalige Mahd unter Einsatz ferngesteuerter Mähmaschinen erfolgt, kann sich nur schwer eine binsenreiche Nasswiese entwickeln. Anstatt Jahre abzuwarten, ob sich von allein eine Feuchtbiotop-Bepflanzung entwickelt, ist durch geeignete Nachpflanzungen ein zügiger artenreicher Bewuchs zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.11.2016, OF 111/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1161 2017 1. Die Vorlage OF 111/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 118/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 118/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEinfassungsmauern am Gymnasium Riedberg begrünen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2017, OF 125/12 Betreff: Einfassungsmauern am Gymnasium Riedberg begrünen Der Magistrat wird erneut gebeten, die Anregung des Ortsbeirats 12 vom 3.6.2016, OM 166, auszuführen und am Gymnasium Riedberg die Steingabionenmauer und die hohen Betonwände an der Grundstücksecke Altenhöferallee/Kätcheslachpark zu begrünen, um Staub von der Fahrbahn zu binden und sommerliche Aufheizungen der Stein- und Betonwände zu minimieren. Begründung: Entgegen der Aussage des Magistrats in der Stellungnahme ST 1285 vom 23.9.16 sind weder die Rankkäfige an der Altenhöferallee (Steingabionenmauer) noch die hohe Betonmauer an der Grundstücksecke zum Kätcheslachpark mit Kletterpflanzen begrünt. Die Länge der Rankkäfige und der Betonmauer beträgt ca. 90 m. Weitere ca. 100 m Steingabionen verlaufen entlang der Grundstücksgrenze zum Kätcheslachpark. Bedingt durch die Länge und Höhe handelt es sich um eine bedeutende Fläche. Eine Begrünung kann somit durchaus positive Auswirkungen auf das Kleinklima bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1166 2017 Die Vorlage OF 125/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBeleuchtung einer Nord-Süd-Verbindung durch den Kätcheslachpark-West
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2017, OF 121/12 Betreff: Beleuchtung einer Nord-Süd-Verbindung durch den Kätcheslachpark-West Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine durchgängig beleuchtete Wegeverbindung zwischen den Quartieren Altkönigblick und Mitte westlich der Altenhöferallee einzurichten. Die Wegeverbindung zwischen Jugendhauses Riedberg und der Johann-Georg-Elser-Straße entlang der westlichen Seite des Piratenspielplatzes böte sich hierfür an. Falls sich andere sinnvolle, beleuchtete Verbindungen ergeben, sind diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Quelle: Google-Maps Begründung: Der Weg durch den Kätcheslachpark wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern des Riedbergs oft und gerne genutzt, um kurze Wege vom nördlichen Teil des Riedbergs in die Gebiete südlich des Parks zu haben. Insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch Seniorinnen und Senioren nutzen die Wege häufig. Gerade in den Wintermonaten ist eine Beleuchtung außerordentlich wichtig um Unfälle zu vermeiden. Um eine potentielle Lichtverschmutzung zu vermeiden wären kleine Masten in Bodennähe denkbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1163 2017 Die Vorlage OF 121/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGrünanlage westlicher Kätcheslachpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.11.2016, OF 111/12 Betreff: Grünanlage westlicher Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, ob die tiefer liegende Grünfläche im Kätcheslachpark, unmittelbar westlich der Altenhöferallee, entsprechend den Planungszielen und der beauftragten Umsetzung seinen Zweck erfüllt oder ob der meist feuchte und unattraktive Zustand in einer nicht fachgerechten Ausführung begründet ist. Begründung: Der westliche Teil des Kätcheslachparks wurde im Sommer offiziell eröffnet und für die Anwohner freigegeben. Die Grünflächenmulde macht durch die aufwändigen Treppen an der Nord-/Südseite den Eindruck, dass diese auch für eine Freizeitnutzung vorgesehen ist. Da die Mulde aber fast dauerhaft zu großen Teilen mit Wasser, Matsch oder Schlamm gefüllt ist, ist eine Nutzung nicht möglich. Im schlechtesten Fall kann dies eine Gefahr für spielende Kinder bedeuten bzw. zu einer Belästigung der direkten Anwohner durch Geruchsentwicklung und Insekten führen und die Attraktivität dieser wichtigen Erholungsfläche für den Riedberg reduzieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.01.2017, OF 118/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 111/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1161 2017 1. Die Vorlage OF 111/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 118/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 118/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBessere Müllentsorgung im Bereich Altenhöferallee - AnnetteKolbWeg - FriedrichDessauerStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 898 entstanden aus Vorlage: OF 98/12 vom 23.10.2016 Betreff: Bessere Müllentsorgung im Bereich Altenhöferallee - Annette-Kolb-Weg - Friedrich-Dessauer-Straße Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der FES und der VGF dafür zu sorgen, dass im oben genannten Bereich mehr und größere Abfallbehälter aufgestellt und diese auch häufiger als bisher geleert werden. Begründung: Im Bereich Altenhöferallee - Annette-Kolb-Weg - Friedrich-Dessauer-Straße haben sich - auch vor dem Hintergrund wachsender Bevölkerung auf dem Riedberg - in den letzten Monaten weitere Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen (Take-away, "to go") angesiedelt. Oft werden die Speisen und Getränke schon in unmittelbarer Nähe der Anbieter verzehrt. Konsequenz hieraus ist ein erhöhtes Müllaufkommen in diesem Bereich. Die vorhandenen Abfallbehälter - vor allem auch im Bereich der Haltestellen - quellen über und der Müll verteilt sich wegen des oft starken Windes in der Umgebung. Hinzu kommt die Angewohnheit mancher Mitmenschen, dann, wenn keine Abfallbehälter in unmittelbarer Nähe oder diese (oft nur scheinbar) voll sind, den Abfall einfach wegzuwerfen. Eine gewisse Abhilfe könnte dadurch geschaffen werden, dass an geeigneten Stellen - z. B. an den Haltestellen, vor dem Gymnasium Riedberg und insbesondere in der Altenhöferallee südlich des Annette-Kolb-Weges - mehr und größere Abfallbehälter aufgestellt und die Behälter auch häufiger als bisher durch die FES geleert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.12.2016, V 294 Stellungnahme des Magistrats vom 30.01.2017, ST 236 Aktenzeichen: 79 4
Bessere Müllentsorgung im Bereich Altenhöferallee - AnnetteKolbWeg - FriedrichDessauerStraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2016, OF 98/12 Betreff: Bessere Müllentsorgung im Bereich Altenhöferallee - Annette-Kolb-Weg - Friedrich-Dessauer-Straße Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der FES und der VGF dafür zu sorgen, dass im obengenannten Bereich mehr und größere Abfallbehälter aufgestellt und diese auch häufiger als bisher geleert werden. Begründung: Im Bereich Altenhöferallee - Annette-Kolb-Weg - Friedrich-Dessauer-Straße haben sich - auch vor dem Hintergrund wachsender Bevölkerung auf dem Riedberg - in den letzten Monaten weitere Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen ("Take away", "To go").angesiedelt. Oft werden die Speisen und Getränke schon in unmittelbarer Nähe der Anbieter verzehrt. Konsequenz hieraus ist ein erhöhtes Müllaufkommen in diesem Bereich. Die vorhandenen Abfallbehälter - vor allem auch im Bereich der Haltestellen - quellen über und der Müll verteilt sich wegen des oft starken Windes in der Umgebung. Hinzu kommt die Angewohnheit mancher Mitmenschen, dann, wenn keine Abfallbehälter in unmittelbarer Nähe oder diese (oft nur scheinbar) voll sind, den Abfall einfach wegzuwerfen. Eine gewisse Abhilfe könnte dadurch geschaffen werden, dass an geeigneten Stellen - z. B. an den Haltestellen, vor dem Gymnasium Riedberg und insbesondere in der Altenhöferallee südlich des Annette-Kolb-Weges - mehr und größere Abfallbehälter aufgestellt und die Behälter auch häufiger als bisher durch die FES geleert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 898 2016 Die Vorlage OF 98/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenÄnderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg, Teil II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 716 entstanden aus Vorlage: OF 86/12 vom 07.10.2016 Betreff: Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg, Teil II Vorgang: OM 552/16 OBR 12 Ergänzend zu der Anregung OM 552 vom 09.09.2016 wird der Magistrat gebeten, bei der Prüfung einer geänderten Streckenführung für die Buslinie 29 unter Beibehaltung einer Teilung der Streckenführung auch die Option einer Fortführung der Busl inie 29 über den Riedberg hinaus auf direktem Weg über die Altenhöferallee und Marie-Curie-Straße ins Nordwestzentrum einzubeziehen. Begründung: Gerade ältere Menschen nutzen die Buslinie 29 als Direktverbindung ins Nordwestzentrum. Trotz kürzerer Fahrzeiten bei einer kombinierten Fahrt mit der Buslinie 29 und der U 9, wird das Umsteigen auf die U 9 zum Teil als beschwerlich empfunden und deshalb oft vermieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 552 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1713 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1676 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2301 Aktenzeichen: 92 11
Betreuung der Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 711 entstanden aus Vorlage: OF 73/12 vom 23.09.2016 Betreff: Betreuung der Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee Vorgang: OM 4726/15 OBR 12; ST 396/16; OA 3/16 OBR 12; OA 4/16 OBR 12; ST 1160/16; ST 1241/16 Der Magistrat wird gebeten, 1. zeitnah einen detaillierten Zeitplan ausgehend von den nächsten Schritten bis zur Fertigstellung der Sportanlage östlich der Altenhöferallee aufzustellen; 2. diesen dem Ortsbeirat vorzustellen; 3. sicherzustellen, dass die neue Sportfläche von vielen Vereinen, Schulen und Initiativen genutzt werden kann und nicht ausschließlich dem betreuenden Verein zur Verfügung steht, unter Einbeziehung des Ortsbeirates bereits in der Planungsphase über die Vergabe der Betreuung der Anlage zu befinden, damit der Ortsbeirat und der Träger frühzeitig in die konkrete Ausgestaltung der Anlage einbezogen werden können. Begründung: Da dem Ortsbeirat keine näheren Informationen zum weiteren Planungsverlauf vorliegen und um langfristig den ehrenamtlichen Vereinen vor Ort, die Bereitschaft für die Übernahme dieses neuen Platzes auf der Grundlage eines Nutzungsvertrages mit dem Sportamt der Stadt Frankfurt am Main signalisieren, Planungssicherheit und Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen, sind genauere Informationen erforderlich und eine frühzeitige Festlegung auf einen betreuenden Verein geboten. Mit den zwei Gesprächsrunden zur Sportanlage wurde unter Beteiligung aller Schulen und Kindertagesstätten auf dem Riedberg, des Sportamtes, vieler Vereine sowie des Ortsbeirates die grundsätzliche Ausgestaltung der Sportanlage erörtert. Zur Klärung offener naturschutzrechtlicher Belange wurden weitere Schritte zur Umsetzung der Planung zunächst zurückgestellt, doch nunmehr ist die Entwicklung für alle Sporttreibenden des Riedbergs und in Kalbach vorrangig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4726 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 396 Anregung vom 29.04.2016, OA 3 Anregung vom 29.04.2016, OA 4 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1160 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1241 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 126 Antrag vom 05.06.2017, OF 183/12 Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1853 Aktenzeichen: 52 2
Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Tempo 30 am Nordende der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 710 entstanden aus Vorlage: OF 72/12 vom 23.09.2016 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Tempo 30 am Nordende der Altenhöferallee Vorgang: OM 4605/15 OBR 12; ST 982/16 1. Der Magistrat wird gebeten, den beim Ortstermin am 11.07.2016 von Vertretern des Straßenverkehrsamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung unterbreiteten Vorschlag zur Einrichtung eines Abschnitts mit Tempo 30 auf der Altenhöferallee auszuführen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Fußgänger, ist zwischen der Einmündung der Richard-Breitenfeld-Straße/Paul-Apel-Straße bis zur Einfahrt zum Parkplatz der Kita Königsblick/Nordeinfahrt Parkplatz SC Riedberg e. V. durch eine Beschilderung Tempo 30 anzuordnen. Auf einem gemeinsamen großen Schild soll zusätzlich das Verkehrszeichen "Achtung Kinder!" (Zeichen Nr. 136) angebracht werden. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Situation für ein- und aussteigende Personen an der Bushaltestelle "Paul-Apel-Straße" verbessert werden kann, indem südlich der Haltestelle (in der Nähe der Ricky-Adler-Straße und dem im Bau befindlichen Valentin-Schmetzer-Weg) eine zusätzliche Straßenquerung durch einen Zebrastreifen, ggf. mit Mittelinsel, eingerichtet wird . Begründung: Nachdem die Ortsbeiratsanregung zu Tempo 30 am gesamten Riedberg (OM 4605 vom 09.10.2015) nach neun Monaten zu keinem Ergebnis führte - ein ergebnisloser Zwischenbericht erfolgte am 25.07.2016 mit der Vorlage ST 982 -, hat sich der Ortsbeirat erneut bemüht, durch einen gemeinsamen Ortstermin mit den Fachämtern die Situation auf der Altenhöferallee zu bewerten. Der Bedarf für eine Verbesserung entsteht aus dem Verkehrsaufkommen (hoch, oft auch mit überhöhter Geschwindigkeit) einerseits und dem Sicherheitsbedürfnis vor der Kita Königsblick, dem Sportplatz des SC Riedberg e. V. und an der Bushaltestelle andererseits. Neben diversen anderen, weniger sinnvollen Alternativen haben sich die beiden oben aufgeführten Maßnahmen als die sinnvollsten herausgestellt, wobei die Umsetzbarkeit des Zebrastreifens an dieser Stelle noch zu prüfen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4605 Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 982 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 131 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2127 Aktenzeichen: 32 1
Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg, Teil II
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2016, OF 86/12 Betreff: Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg, Teil II Ergänzend zu dem Antrag OM 552 vom 9.9.2016 wird der Magistrat gebeten, bei der Prüfung einer geänderten Streckenführung für die Buslinie 29 unter Beibehaltung einer Teilung der Streckenführung, auch die Option einer Fortführung der Linie 29 über den Riedberg hinaus auf direktem Weg über die Altenhöferallee und Marie-Curie-Straße ins Nordwestzentrum einzubeziehen. Begründung: Gerade ältere Menschen nutzen die Buslinie 29 als Direktverbindung ins Nordwestzentrum. Trotz kürzerer Fahrzeiten bei einer kombinierten Fahrt mit der Linie 29 und der U 9, wird das Umsteigen auf die U 9 zum Teil als beschwerlich empfunden und deshalb oft vermieden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.09.2016, OF 81/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 716 2016 1. Die Vorlage OF 81/12 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 86/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenBetreuung der Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2016, OF 73/12 Betreff: Betreuung der Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zeitnah einen detaillierten Zeitplan ausgehend von den nächsten Schritten bis zur Fertigstellung der Sportanlage östlich der Altenhöferallee aufzustellen, 2. diesen dem Ortsbeirat vorzustellen und 3. um sicherzustellen, dass die neue Sportfläche von vielen Vereinen, Schulen und Initiativen genutzt werden kann und nicht ausschließlich dem betreuenden Verein zur Verfügung steht, unter Einbeziehung des Ortsbeirates bereits in der Planungsphase über die Vergabe der Betreuung der Anlage zu befinden, damit der Ortsbeirat und der Träger frühzeitig in die konkrete Ausgestaltung der Anlage einbezogen werden können. Begründung: Da dem Ortsbeirat keine näheren Informationen zum weiteren Planungsverlauf vorliegen und um den langfristig ehrenamtlichen Vereinen vor Ort, die Bereitschaft für die Übernahme dieses neuen Platzes auf der Grundlage eines Nutzungsvertrages mit dem Sportamt der Stadt Frankfurt am Main signalisieren, Planungssicherheit und Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen, sind genauere Informationen erforderlich und eine frühzeitige Festlegung auf einen betreuenden Verein geboten. Mit den zwei Gesprächsrunden zur Sportanlage wurde unter Beteiligung aller Schulen und Kindertagesstätten auf dem Riedberg, des Sportamtes, vieler Vereine sowie des Ortsbeirates die grundsätzliche Ausgestaltung der Sportanlage erörtert. Zur Klärung offener naturschutzrechtlicher Belange wurden weitere Schritte zur Umsetzung der Planung zunächst zurückgestellt, doch nunmehr ist die Entwicklung für alle Sporttreibenden in Riedberg und Kalbach vorrangig. Dazugehörige Stellungnahmen: ST 1241 vom 19.09.2016, ST 1160 vom 02.09.2016, ST 396 vom 29.02.2016 Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.08.2016, OF 57/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 711 2016 1. Die Vorlage OF 57/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 73/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 70/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 73/12 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 73/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
Weiter lesenErhöhung der Verkehrssicherheit durch Tempo 30 am Nordende der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2016, OF 72/12 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Tempo 30 am Nordende der Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten: 1. Den beim Ortstermin am 11.7.16 von Vertretern des Straßenverkehrs- und Straßenbauamtes unterbreiteten Vorschlag zur Einrichtung eines Abschnitts mit Tempo-30 auf der Altenhöferallee auszuführen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger, ist zwischen der Einmündung der Richard-Breitenfeld-Straße / Paul-Apel-Straße bis zur Einfahrt zum Parkplatz der Kita Königsblick / Nordeinfahrt Parkplatz SC Riedberg durch eine Beschilderung Tempo-30 anzuordnen. Auf einem gemeinsamen großen Schild soll zusätzlich das Verkehrszeichen "Achtung Kinder!" (Zeichen Nr. 136) angebracht werden. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Situation für ein- und aussteigende Personen an der Bushaltestelle Paul-Apel-Straße verbessert werden kann, indem südlich der Haltestelle (in der Nähe der Ricky-Adler-Straße und dem im Bau befindlichen Valentin-Schmetzer-Weg) eine zusätzliche Straßenquerung durch einen Zebrastreifen, ggf. mit Mittelinsel, eingerichtet wird. Begründung: Nach dem der Ortsbeiratsantrag zu Tempo 30 am gesamten Riedberg (OM 4605 vom 9.10.15) nach neun Monaten zu keinem Ergebnis führte, - ein ergebnisloser Zwischenbericht ST 982 erfolgte am 25.7.16 - hat sich der Ortsbeirat erneut bemüht durch einen gemeinsamen Ortstermin mit den Fachämtern, die Situation auf der Altenhöferallee zu bewerten. Der Bedarf für eine Verbesserung entsteht aus dem Verkehrsaufkommen (hoch, oft auch mit überhöhter Geschwindigkeit) einerseits und dem Sicherheitsbedürfnis vor der Kita Königsblick, dem Sportplatz des SC Riedbergs und an der Bushaltestelle andererseits. Neben diversen anderen, weniger sinnvollen Alternativen haben sich die beiden oben aufgeführten Maßnahmen als die sinnvollsten herausgestellt, wobei die Umsetzbarkeit des Zebrastreifens an dieser Stelle noch zu prüfen ist. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.07.2016, OF 53/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 710 2016 1. Die Vorlage OF 53/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 72/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 72/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
Weiter lesenBetreuung der Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2016, OF 70/12 Betreff: Betreuung der Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, die Betreuung der neu zu errichtenden Sportanlage östlich der Altenhöferallee sofern möglich an geeignete Sportvereine zu geben. Dies ist in Frankfurt allgemein üblich und hat sich bewährt. Der Ortsbeirat begrüßt das Engagement von Vereinen, sich um die Betreuung der zu errichtenden Sportanlage östlich der Altenhöferallee zu bewerben und bittet die Verwaltung diese positiv einzuschätzenden Bemühungen sorgfältig zu prüfen. Nach Informationen des Ortsbeirates liegen dem Sportamt entsprechende Interessensbekundungen vor. Der Ortsbeirat legt besonderen Wert darauf, dass die neue Sportfläche von vielen Vereinen, Schulen und Initiativen genutzt werden kann und nicht ausschließlich dem betreuenden Verein zur Verfügung steht. Gerade die Defizite an Flächen für den Schulsport waren ein wesentlicher Grund sich als Ortsbeirat für die Erweiterung der Sportflächen einzusetzen. Der Ortsbeirat bittet eine Lösung zu finden, die möglichst allen Bedürfnissen aus dem Stadtteil Kalbach-Riedberg Rechnung trägt. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.08.2016, OF 57/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 57/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 70/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 711 2016 1. Die Vorlage OF 57/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 73/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 70/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 73/12 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 73/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenÄnderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 552 entstanden aus Vorlage: OF 56/12 vom 26.08.2016 Betreff: Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg Der Magistrat wird in Abstimmung mit traffiQ und der VGF gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mit einer veränderten Streckenführung der Buslinie 29 eine erneute Anbindung des Riedbergzentrums an Kalbach im Bereich der Kurzstrecke zu erreichen ist und mit der Teilung der Streckenführung Probleme mit der Einhaltung der Fahrzeiten und dadurch bedingte Mehrkosten vermieden werden können. Der Ortsbeirat schlägt vor, wie nachfolgend zeichnerisch dargestellt, folgende Grundidee in eine Überprüfung einzubeziehen: Vorschlag Linie 29 Teilung der Streckenführung der Buslinie 29: - Die Buslinie 29 fährt von Nieder-Erlenbach unter Einbeziehung der Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" bis zur Riedbergallee, wendet um das Riedbergzentrum herum und fährt zurück. - Eine weitere Buslinie, die zum Beispiel 26 heißen könnte, fährt vom Nordwestzentrum zum Westflügel. Dadurch, dass nicht mehr die komplette Strecke Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee in zwei Richtungen befahren wird, lässt sich eine Einsparung erzielen, die die vorgeschlagenen Fahrten der Linie 29 auf der Altenhöferallee zwischen Graf-von-Stauffenberg-Allee und Riedbergallee kompensiert. Linienweg einer neuen Linie 26 im Westflügel Hier sind verschiedene Lösungen denkbar. Vorgeschlagen wird eine Ringfahrt Otto-Schott-Straße - Altenhöferallee - Graf-von-Stauffenberg-Allee - Carl-Hermann-Rudloff-Allee. Diese Streckenführung hat den Vorteil, dass das Quartier Altkönigblick mit angebunden werden kann und so eine Direktverbindung zum östlichen Riedberg und zum Mertonviertel bestehen bleibt. Weiterhin wird keine Wendemöglichkeit benötigt (Zeichnung siehe letzte Seite - Kartengrundlage: OpenStreetMap). Begründung: Die Buslinie 29 fährt zur Erschließung diverser Wohn- und Gewerbegebiete viele Umwege. Großteils ist das eher unkritisch, weil das Angebot durch andere Linien als Direktverbindung ergänzt wird, insbesondere durch die Stadtbahnlinie U 9. Eine ungünstige Situation ist durch die Einbeziehung des Westflügels am Riedberg entstanden. Er wird mit einem Streckenabschnitt erschlossen, der bislang vor allem für die Verbindung zwischen Kalbach und Riedberg sowie für die Anbindung des nördlichen Riedbergs (Quartier Altkönigblick) genutzt wurde. Sie stellt für erstere Relation das einzige sinnvoll nutzbare Angebot dar, da die U-Bahn-Station "Kalbach" weitab von der Besiedlung liegt. Für letztere Relation gibt es ansonsten nur einen stündlichen Regionalbus. Schon aufgrund des Straßenverlaufs ist die Streckenführung Kalbach - Riedberg zwangsläufig nicht direkt. Seit dem letzten Fahrplanwechsel fährt der Bus einen Umweg über den Westflügel, wodurch sich die Fahrzeit um 3 Minuten verlängert. Die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg", an der sich unter anderem das Gymnasium und eine Seniorenwohnanlage befinden, wird überhaupt nicht mehr angefahren. Als Ersatz wurden einige wenige Fahrten der Linie 28 zum Riedberg verlängert, womit aber nur die wichtigsten Zeiten des Schülerverkehrs abgedeckt werden. Überlegungen für eine eigene Linie zur Erschließung des Westflügels wurden zwar erwogen, aber aus Kostengründen verworfen. Vorgeschlagen wird deshalb eine andere Aufteilung des Angebots, die ohne laufende Mehrkosten und mit geringen Einmalkosten auskommt. Bewertung aus Fahrgastsicht Neben dem eigentlichen Ziel, die Fahrzeit von Kalbach und Altkönigblick zum Riedbergzentrum zu verkürzen und die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" wieder einzubinden, hat die Lösung folgende Vorteile: - Der Fahrplan für den Abschnitt Riedberg - NWZ kann auf die U 8 abgestimmt werden, u. a. mit einem glatten 15-Minuten-Takt tagsüber und samstags. - Durch die Linienbrechung übertragen sich Verspätungen nicht so sehr. Dem steht gegenüber, dass einige Direktverbindungen von vergleichsweise geringer Bedeutung wegfallen oder ausgedünnt werden. Am ehesten ist Kalbach - NWZ zu nennen, wo aber ein Umstieg in die U 9 am Uni Campus Riedberg sowieso die schnellere Verbindung ist. Bewertung aus Kostensicht Kilometerleistung und Fahrzeitleistung sind praktisch identisch zu heute. Dabei ist angenommen, dass die Verlängerungen der Linie 28 im Schülerverkehr entfallen können, außer einer Fahrt zur Spitzenlast (zur 1. Schulstunde), weil diese Relation wie bis 2015 von der Linie 29 abgedeckt wird. Dies gleicht einen in der Summe marginal längeren Weg der Linien 26 und 29 im Vergleich zur heutigen Buslinie 29 aus. Die in der Spitze benötigte Anzahl an Fahrzeugen wird durch die genannte Streichung von Schülerverkehrsfahrten um einen Bus geringer. Eine Halteposition muss neu gebaut werden (Verlegung Paul-Apel-Straße Ostseite). Weiterhin ist die Haltestelle "Uni Campus Riedberg" als Endhaltestelle mit Warteposition herzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 716 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1713 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1676 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2301 Aktenzeichen: 92 11
Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2016, OF 56/12 Betreff: Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg Der Magistrat wird in Abstimmung mit traffiQ und der VGF gebeten, zu prüfen, ob mit einer veränderten Streckenführung der Buslinie 29 eine erneute Anbindung des Riedbergzentrums an Kalbach im Bereich der Kurzstrecke zu erreichen ist und mit der Teilung der Streckenführung Probleme mit der Einhaltung der Fahrzeiten und dadurch bedingte Mehrkosten vermieden werden können. Der Ortsbeirat schlägt vor, wie nachfolgend zeichnerisch dargestellt, folgende Grundidee in eine Überprüfung einzubeziehen: Vorschlag Linie 29 Teilung der Streckenführung der Buslinie 29. - Die Buslinie 29 fährt von Nieder-Erlenbach unter Einbeziehung der Haltestelle Annette-Kolb-Weg bis zur Riedbergallee, wendet um das Riedbergzentrum herum und fährt zurück. - Eine weitere Buslinie, die zum Beispiel 26 heißen könnte, fährt vom Nordwestzentrum zum Westflügel. Dadurch, dass nicht mehr die komplette Strecke Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee in zwei Richtungen befahren wird, lässt sich eine Einsparung erzielen, die die vorgeschlagenen Fahrten der Linie 29 auf der Altenhöferallee zwischen Graf-von-Stauffenberg-Allee und Riedbergallee kompensiert. Linienweg einer neuen Linie 26 im Westflügel Hier sind verschiedene Lösungen denkbar. Vorgeschlagen wird eine Ringfahrt Otto-Schott-Straße- Altenhöferallee - Graf-von-Stauffenberg-Allee - Carl-Hermann-Rudloff-Allee. Diese Streckenführung hat den Vorteil, dass das Quartier Altkönigblick mit angebunden werden kann und so eine Direktverbindung zum östlichen Riedberg und zum Mertonviertel bestehen bleibt. Weiterhin wird keine Wendemöglichkeit benötigt. Zeichnung siehe letzte Seite (Kartengrundlage: OpenStreetMap). Begründung: Die Buslinie 29 fährt zur Erschließung diverser Wohn- und Gewerbegebiete viele Umwege. Großteils ist das eher unkritisch, weil das Angebot durch andere Linien als Direktverbindung ergänzt wird, insbesondere durch die Stadtbahnlinie U9. Eine ungünstige Situation ist durch die Einbeziehung des Westflügels am Riedberg entstanden. Er wird mit einem Streckenabschnitt erschlossen, der bislang vor allem für die Verbindung zwischen Kalbach und Riedberg sowie für die Anbindung des nördlichen Riedbergs (Quartier Altkönigblick) genutzt wurde. Sie stellt für erstere Relation das einzige sinnvoll nutzbare Angebot dar, da die U-Bahn-Station Kalbach weitab von der Besiedlung liegt. Für letztere Relation gibt es ansonsten nur einen stündlichen Regionalbus. Schon aufgrund des Straßenverlaufs ist die Streckenführung Kalbach-Riedberg zwangsläufig nicht direkt. Seit dem letzten Fahrplanwechsel fährt der Bus einen Umweg über den Westflügel, wodurch sich die Fahrzeit um 3 Minuten verlängert. Die Haltestelle Annette-Kolb-Weg, an der sich unter anderem das Gymnasium und eine Seniorenwohnanlage befinden, wird überhaupt nicht mehr angefahren. Als Ersatz wurden einige wenige Fahrten der Linie 28 zum Riedberg verlängert, womit aber nur die wichtigsten Zeiten des Schülerverkehrs abgedeckt werden. Überlegungen für eine eigene Linie zur Erschließung des Westflügels wurden zwar erwogen, aber aus Kostengründen verworfen. Vorgeschlagen wird deshalb eine andere Aufteilung des Angebots, die ohne laufende Mehrkosten und mit geringen Einmalkosten auskommt. Bewertung aus Fahrgastsicht Neben dem eigentlichen Ziel, die Fahrzeit von Kalbach und Altkönigblick zum Riedbergzentrum zu verkürzen und die Haltestelle Annette-Kolb-Weg wieder einzubinden, hat die Lösung folgende Vorteile: - Der Fahrplan für den Abschnitt Riedberg - NWZ kann auf die U8 abgestimmt werden, u.a. mit einen glatten 15-Minuten-Takt tagsüber und samstags. - Durch die Linienbrechung übertragen sich Verspätungen nicht so sehr. Dem steht gegenüber, dass einige Direktverbindungen von vergleichsweise geringer Bedeutung wegfallen oder ausgedünnt werden. Am ehesten ist Kalbach - NWZ zu nennen, wo aber ein Umstieg in die U9 am Uni-Campus Riedberg sowieso die schnellere Verbindung ist. Bewertung aus Kostensicht Kilometerleistung und Fahrzeitleistung sind praktisch identisch zu heute. Dabei ist angenommen, dass die Verlängerungen der Linie 28 im Schülerverkehr entfallen können, außer einer Fahrt zur Spitzenlast (zur 1. Schulstunde), weil diese Relation wie bis 2015 von der Linie 29 abgedeckt wird. Dies gleicht einen in der Summe marginal längeren Weg der Linien 26 und 29 im Vergleich zur heutigen Buslinie 29 aus. Die in der Spitze benötigte Anzahl an Fahrzeugen wird durch die genannte Streichung von Schülerverkehrsfahrten um einen Bus geringer. Eine Halteposition muss neu gebaut werden (Verlegung Paul-Apel-Straße Ostseite). Weiterhin ist die Haltestelle Uni-Campus Riedberg als Endhaltestelle mit Warteposition herzurichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 552 2016 Die Vorlage OF 56/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 SPD (= Ablehnung); 3 SPD und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBetreuung der Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2016, OF 57/12 Betreff: Betreuung der Sport- und Freizeitfläche östlich der Altenhöferallee Im Koalitionsvertrag der Parteien von CDU, SPD und Grünen wurde im Mai 2016 vereinbart, dass durch ein neues, effektives Sportstättenmanagement die Nutzung der Flächen für die Sportplätze und Sporthallen verbessert werden soll. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, dass der Magistrat die neu zu errichtende Sport- und Freizeitfläche in die städtische Betreuung aufnimmt und somit die Öffnung dieser Anlage, über das ganze Jahr hinweg, von morgens bis in die Abendstunden gewährleitstet wird. Begründung: Die Größe und die Vielseitigkeit dieser neuen Anlage setzt die Notwendigkeit einer professionellen und unabhängigen Betreuung voraus. Dies kann kein ehrenamtlicher Verein in Erwartung solcher Aufgaben und Herausforderungen erfüllen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.09.2016, OF 70/12 Antrag vom 23.09.2016, OF 73/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 57/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 70/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 711 2016 1. Die Vorlage OF 57/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 73/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 70/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 73/12 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 73/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSport- und Freizeitfläche nördlich der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2016, OF 58/12 Betreff: Sport- und Freizeitfläche nördlich der Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat 1. den Rasenplatz der Sportfläche des SC Riedbergs in einen Kunstrasenplatz mit zwei getrennt zu nutzenden Kleinfeldern umwandelt, um eine höhere Nutzung für die Vereinsmitglieder zu erreichen und 2. diesen neuen Kunstrasenplatz mit einer Flutlichtanlage ausstattet, um auch in der dunklen Jahreszeit bespielbar zu sein. Begründung: Augenscheinlich wird der Rasenplatz nicht häufig genutzt. Dies ergibt sich aus der Pflasterung im Bereich des Rasenplatzes, die einen starken Vegetationswuchs aufweist und daraus, dass sämtliche Mannschaften auch an den Wochenenden den Kunstrasenplatz alleinig nutzen. Da der betreuende Sportverein mitgliedsstarke Jugendmannschaften hat sowie 26 gemeldete Mannschaften für den laufenden Spielbetrieb, die aus sportlichen Gründen den Kunstrasen nutzen, sollte die ungenutzte Sportfläche auf dem Rasen durch Umwandlung in eine Kunstrasenfläche der Nutzung zugeführt werden. Da das Training in der Regel in den Abendstunden stattfindet, ist die Dunkelheit ein limitierender Faktor die Rasenfläche vollumfänglich zu nutzen. Festzustellen ist ebenfalls, dass der Riedberg als Einzugsgebiet bisher noch nicht voll entwickelt und mit weiteren aktiven Mitgliedern zu rechnen ist. Die Finnenbahn weist an vielen Stellen einen starken Grasbewuchs auf, der nicht allein durch Übermähen beseitigt werden kann und professionelle Pflege benötigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 10 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 58/12 dahin gehend ab, dass im Betreff das Wort "nördlich" durch das Wort "westlich" ersetzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 58/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenErhöhung der Verkehrssicherheit durch Tempo 30 am Nordende der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2016, OF 53/12 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Tempo 30 am Nordende der Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, 1. durch die Einrichtung eines Tempo-30-Abschnittes auf der Altenhöferallee zwischen der Einmündung der Richard-Breitenfeld-Straße / Paul-Apel-Straße bis zur Einfahrt zum Parkplatz der Kita Königsblick / Nordeinfahrt Parkplatz SC Riedberg die Verkehrssicherheit für querende Fußgänger zu erhöhen, wie dies beim Ortstermin am 11.7.2016 mit Vertretern vom Straßenverkehrs- und Straßenbauamt und dem Ortsbeirat besprochen wurde. Hierbei soll das Schild Tempo 30 - ggf. auf einem gemeinsamen, großen Schild - durch das Verkehrzeichen "Achtung Kinder!" (Zeichen Nr. 136) ergänzt werden. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob insbesondere die Situation für ein- und aussteigende Personen an der Bushaltestelle Paul-Apel-Straße sich dadurch verbessern lässt, dass direkt südlich der Haltestelle (zwischen der Ricky-Adler-Straße und dem im Bau befindlichen Valentin-Schmetzer-Weg) ein Zebrastreifen, ggf. mit Mittelinsel, eingerichtet wird. Begründung: Nach dem der Ortsbeiratsantrag zu Tempo 30 am gesamten Riedberg (OM 4605 vom 9.1015) nach neun Monaten zu keinem Ergebnis führte, - ein ergebnisloser Zwischenbericht ST 982 erfolgte am 25.7.16 - hat sich der Ortsbeirat erneut bemüht durch einen Ortstermin die Situation auf der Altenhöferallee zu bewerten. Der Bedarf für eine Verbesserung entsteht aus dem Verkehrsaufkommen (hoch, oft auch mit überhöhter Geschwindigkeit) einerseits und gleich einer Reihe von Fußgänger-Wegebeziehungen in diesem Bereich: - Zu- und Abgang zum Sportplatz des SC Riedbergs - Bringen und Abholen von Kindern zur Kita Königsblick - Zu- und Abgänge zur Bushaltestelle Paul-Apel-Straße. Insbesondere hierfür wird die ohne Zebrastreifen ausgeführte Mittelinsel mit Verschwenkung weiter nördlich praktisch nie genutzt. - Querung zwischen Richard-Breitenfeld-Straße und Paul-Apel-Straße - In nächster Zeit kommt noch die Querung zwischen Ricky-Adler-Straße und dem im Bau befindlichen Valentin-Schmetzer-Weg hinzu. Gerade diese Verbindung wird perspektivisch sehr wichtig werden, wenn durch die Erweiterung der Sportflächen östlich der Altenhöferallee der Fußweg "Am Taubenzehnten" nicht mehr gerade aus bis zur Straße "Am Weißkirchener Berg" führt, sondern weit nach Osten verschwenkt wird und somit weniger attraktiv wird für Wege in Richtung des Grünzuges am Lärmschutzwall und zum geplanten Grünzug "Römische Straße". Neben diversen anderen, weniger sinnvollen Alternativen haben sich die beiden oben aufgeführten Maßnahmen als die sinnvollsten herausgestellt, wobei die Umsetzbarkeit des Zebrastreifens an dieser Stelle noch zu prüfen ist. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.09.2016, OF 72/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 53/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 710 2016 1. Die Vorlage OF 53/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 72/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 72/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Parteien: SPD, GRÜNE
Weiter lesenFußgängerüberweg Altenhöferallee - Kätcheslachpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 279 entstanden aus Vorlage: OF 40/12 vom 18.06.2016 Betreff: Fußgängerüberweg Altenhöferallee - Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, auf der Altenhöferallee im Bereich des Kätcheslachparks einen zweiten Fußgängerüberweg (Zebrastreifen mit Mittelinsel) zu errichten, um eine sichere Querung der Straße im Verlauf des südlichen Parkwegs unterhalb der Einfriedungsmauer des Gymnasiums Riedberg zu schaffen. Begründung: Mit der Fertigstellung des Kätcheslachparks West wird deutlich, dass der Wegeverlauf zwischen den Parkbereichen West und Ost durch die Altenhöferallee eine deutliche Barriere erfährt, die mangels einer Tempo-30-Zone und der Breite der Allee nicht ungefährdet zu queren ist. Die Nutzung des Überwegs im Zuge des Edith-Stein-Wegs führt vom südlichen Parkweg zu einem Umweg von 180 Metern, den viele spazierende Personen nicht annehmen werden. Die Maßzahl von 50 querenden Personen in der Stunde wird weder bei dem bestehenden Überweg noch bei dem zu errichtenden Überweg erreicht, gleichwohl erfordert die Sicherheit der im Park flanierenden Personen eine ungefährdete Verbindung zwischen beiden Parkteilen. Auch die Lage des angrenzenden Gymnasiums, vor dem keine Tempo-30-Zone eingerichtet wurde, erfordert eine zusätzliche Möglichkeit zur Straßenquerung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1420 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerüberweg Altenhöferallee - Kätcheslachpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2016, OF 40/12 Betreff: Fußgängerüberweg Altenhöferallee - Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, auf der Altenhöferallee im Bereich des Kätcheslachparks einen zweiten Fußgängerüberweg (Zebrastreifen mit Mittelinsel) zu errichten, um eine sichere Querung der Straße im Verlauf des südlichen Parkwegs unterhalb der Einfriedungsmauer des Gymnasiums Riedberg zu schaffen. Begründung: Mit der Fertigstellung des Kätcheslachparks West wird deutlich, dass der Wegeverlauf zwischen den Parkbereichen West und Ost durch die Altenhöferallee eine deutliche Barriere erfährt, die mangels einer Tempo-30-Zone und der Breite der Allee nicht ungefährdet zu queren ist. Die Nutzung des Überwegs im Zuge des Edith-Stein-Wegs führt vom südlichen Parkweg zu einem Umweg von 180 m, den viele spazierende Personen nicht annehmen werden. Die Maßzahl von 50 querenden Personen in der Stunde wird weder bei dem bestehenden Überweg noch bei dem zu errichtenden Überweg erreicht, gleichwohl erfordert die Sicherheit der im Park flanierenden Personen eine ungefährdete Verbindung zwischen beiden Parkteilen. Auch die Lage des angrenzenden Gymnasiums, vor dem keine Tempo-30-Zone eingerichtet wurde, erfordert eine zusätzliche Möglichkeit zur Straßenquerung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 279 2016 Die Vorlage OF 40/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen 6 CDU (= Ablehnung); 1 CDU, FDP und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErhebung von Verkehrsdaten des motorisierten Individualverkehrs für Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 160 entstanden aus Vorlage: OF 26/12 vom 20.05.2016 Betreff: Erhebung von Verkehrsdaten des motorisierten Individualverkehrs für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, in der im Herbst 2016 erneut stattfindenden Zählung des Verkehrsaufkommens an den Stadträndern neben den schon ermittelten Daten für die Straßen am Riedberg auch erstmals Daten für die Graf-von-Stauffenberg-Allee zu ermitteln. Dabei ist möglichst eine Einschätzung zu treffen, in welchem Umfang der Quell- und Zielverkehr der Anwohner durch Besucher- und Lieferverkehr verstärkt wird. Ebenso ist eine Beurteilung zu treffen, welche Auswirkungen die Belastung der Kreuzung Rosa-Luxemburg-Straße (L 3004) mit der Straße Am Weißkirchener Berg (L 3019) auf die Graf-von-Stauffenberg-Allee verursacht, die evtl. von Fremdverkehr zur Umfahrung der Kreuzung benutzt wird. Begründung: Die erhebliche Verkehrsbelastung der Straße Zur Kalbacher Höhe mit 6.700 Fahrzeugen pro Tag (Zählung 2012) wird durch die Anordnung einer Tempo-30-Zone für die Anwohner erträglicher gestaltet. Auf der Altenhöferallee und der Graf-von-Stauffenberg-Allee sind weiterhin 50 km/h zulässig, mit Ausnahme eines Teilabschnitts mit Tempo 30 vor der Marie- Curie-Grundschule. Nicht nur für Anwohner ist diese unterschiedliche Regelung auf den Grundnetzstraßen des Riedbergs nicht nachvollziehbar. Von Bewohnerseite besteht die Erwartung, Fremdverkehr, der nicht das Ziel Riedberg hat, sondern ihn lediglich zur Umfahrung problematischer Situationen im Landesstraßennetz durchquert, weitgehend fernzuhalten und zumindest durch geeignete Maßnahmen zu beschränken, wozu u. a. weitere Tempo-30-Zonen einzurichten wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 438 Aktenzeichen: 61 10
Begrünte Wände am Gymnasium Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 166 entstanden aus Vorlage: OF 34/12 vom 20.05.2016 Betreff: Begrünte Wände am Gymnasium Riedberg Der Magistrat wird gebeten, am Gymnasium Riedberg an den mit Rankgittern versehenen hohen Betonwänden an der Grundstücksecke Altenhöferallee/Kätcheslachpark Kletterpflanzen zur Begrünung zu setzen, um die unschöne architektonische Eckausführung aufzuwerten. Begründung: Obwohl der Schulneubau schon vor einigen Jahren fertiggestellt wurde, verblieb die Grundstücksecke zum Kätcheslachpark unfertig oder gewollt hässlich zurück. Da bereits Rankgitter an den hohen Betonwänden bestehen, sollte es möglich sein, mit geringem Aufwand die Betonwände mit Kletterpflanzen zu begrünen. Neben der Optik hätte dies auch positive Effekte im Hinblick auf die Bindung von Straßenstaub. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1285 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1166 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2130 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 40 33
Begrünte Wände am Gymnasium Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2016, OF 34/12 Betreff: Begrünte Wände am Gymnasium Riedberg Der Magistrat wird gebeten, am Gymnasium Riedberg an den mit Rankgittern versehenen hohen Betonwänden an der Grundstücksecke Altenhöferallee/Kätcheslachpark, Kletterpflanzen zur Begrünung zu setzen, um die unschöne architektonische Eckausführung aufzuwerten. Begründung: Obwohl der Schulneubau schon vor einigen Jahren fertiggestellt wurde, verblieb die Grundstücksecke zum Kätcheslachpark unfertig oder gewollt hässlich zurück. Da bereits Rankgitter an den hohen Betonwänden bestehen, sollte es möglich sein, mit geringem Aufwand die Betonwände mit Kletterpflanzen zu begrünen. Neben der Optik hätte dies auch positive Effekte im Hinblick auf die Bindung von Straßenstaub. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 166 2016 Die Vorlage OF 34/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErhebung von Verkehrsdaten des motorisierten Individualverkehrs für Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2016, OF 26/12 Betreff: Erhebung von Verkehrsdaten des motorisierten Individualverkehrs für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, in der im Herbst 2016 erneut stattfindenden Zählung des Verkehrsaufkommens an den Stadträndern, neben den schon ermittelten Daten für die Straßen am Riedberg, auch erstmals Daten für die Graf-von-Stauffenberg-Allee zu ermitteln. Dabei ist möglichst eine Einschätzung zu treffen, in welchem Umfang der Quell- und Zielverkehr der Anwohner durch Besucher- und Lieferverkehr verstärkt wird. Ebenso ist eine Beurteilung zu treffen, welche Auswirkungen die Belastung der Kreuzung Rosa-Luxemburg-Straße (L 3004) mit der Straße Am Weißkirchener Berg (L 3009) auf die Graf-von-Stauffenberg-Allee verursacht, die evtl. von Fremdverkehr zur Umfahrung der Kreuzung benutzt wird. Begründung: Die erhebliche Verkehrsbelastung der Straße Zur Kalbacher Höhe mit 6700 Fahrzeugen pro Tag (Zählung 2012) wird durch die Anordnung einer Tempo-30-Zone für die Anwohner erträglicher gestaltet. Auf der Altenhöferallee und der Graf-von-Stauffenberg-Allee sind weiterhin 50 km/h zulässig, mit Ausnahme eines Teilabschnitts mit Tempo 30 vor der Marie- Curie-Grundschule. Nicht nur für Anwohner ist diese unterschiedliche Regelung auf den Grundnetzstraßen des Riedbergs nicht nachvollziehbar. Von Bewohnerseite besteht die Erwartung, Fremdverkehr der nicht das Ziel Riedberg hat, sondern ihn lediglich zur Umfahrung problematischer Situationen im Landesstraßennetz durchquert, weitgehend fernzuhalten und zumindest durch geeignete Maßnahmen zu beschränken, wozu u. a. weitere Tempo-30-Zonen einzurichten wären. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 160 2016 Die Vorlage OF 26/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Bezeichnung "(L 3009)" durch die Bezeichnung "(L 3019)" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee (Feldhamster) Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.04.2016, OA 3 entstanden aus Vorlage: OF 6/12 vom 16.04.2016 Betreff: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee (Feldhamster) Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Grundlage der zweiten Veranstaltung zur Planung und Entwicklung der Sportanlage östlich der Altenhöferallee am 15.10.2015 1. zu prüfen, ob eine Umsiedelung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters zu seinen Artgenossen nördlich der L 3019 möglich ist oder, sofern eine Umsiedlung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, welche Alternativen bestehen und sodann 2. die Umsetzung dieser wichtigen Sportfläche zeitnah zu realisieren. Begründung: Mit der zweiten Veranstaltung zur Sportanlage am 15.10.2015 wurde auf Einladung der HA Stadteinwicklungsgesellschaft mbH unter Beteiligung u. a. aller Schulen und Kindertagesstätten auf dem Riedberg, des Sportamtes, vieler Vereine und des Ortsbeirates die konkrete Ausgestaltung der Sportanlage entwickelt. Bereits hier wurde von dem Feldhamster gesprochen. Nach dem Protokoll, welches die Ortsbeiratsfraktionen am 06.04.2016 erhalten haben, erscheint es so, als würde nun die Kartierung erst für 2016 in Auftrag gegeben. Da es sich aber abzeichnet, dass der Bedarf an Sportflächen schon heute mit der bestehenden Sportanlage westlich der Altenhöferallee nicht zu decken ist, muss nun auch die Möglichkeit der Umsiedelung der Feldhamsterfamilien in die Überlegungen einbezogen werden. Hierzu soll selbstverständlich der Tierschutz für dieses Tier des Jahres 2016 an erster Stelle stehen, aber da die Möglichkeit der Umsiedelung in dem Protokoll nicht erwähnt wurde, ist diese nun zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1160 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 711 Antrag vom 22.01.2019, OF 399/12 Auskunftsersuchen vom 22.02.2019, V 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 04.05.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2016, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. AfD und FDP; CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55, OA 3 und OA 4 = Annahme) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 56, OA 3 und OA 4 = Ablehnung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. a) Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Wolfgang Hübner, Tafel-Stein, Yilmaz, Baier, Pawlik und Schenk dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 68, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2016 § 233, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 Aktenzeichen: 79 2
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.04.2016, OA 4 entstanden aus Vorlage: OF 16/12 vom 26.04.2016 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Vorgang: OM 4726/15 OBR 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 56 wird mit der Maßgabe zugestimmt, 1. dass die unter Ziffer XI. a) fallende Maßnahme in Anlage 3 (60 020) auch tatsächlich unter Sicherstellung der Deckung der Finanzierung realisiert wird; 2. dass, sollte der zeitlich vorgesehene Zeitrahmen (Anlage 3 der Vorlage M 56) nicht eingehalten werden können, dies keinen Einfluss auf die einzelnen Maßnahmen hat und diese auch über das Jahr 2017 hinaus realisiert werden; 3. dass, sollte die Realisierung der Sportflächenerweiterung wegen der Feldhamster an dieser Stelle nicht möglich sein, jedoch ein geeignetes alternatives Grundstück auf dem Riedberg gesucht wird , statt auf die Baumaßnahme zu verzichten. Begründung: Mit Protokoll der HA Stadtentwicklungsgesellschaft mbH vom 15.10.2015, welches den Fraktionen seit dem 06.04.2016 vorliegt, wurde die zusammenfassende Planungsstudie im Rahmen der zweiten Veranstaltung für die Sportanlage östlich der Altenhöferallee aufgelistet. Demnach wurde als Ausstattung der städtische Standard für eine klassische ungedeckte Sportanlage zugrunde gelegt. Diese umfasst ein Funktionsgebäude mit vier Umkleidekabinen und zwei Duschen, vier Bahnen für eine 400-Meter-Laufbahn, Weitsprung-, Hochsprung- und Kugelstoßeinrichtung, Fußballgroß- und -kleinspielfeld, Multifunktions- und Minispielfelder, 42 Parkplätze, Beleuchtungs- und Beregnungsanlagen sowie Ballfangzäune. Da als Planungszeitraum ein Jahr und für die Bauzeit ebenfalls ein Jahr veranschlagt werden, zeitgleich aber von Kartierungen der Feldhamstervorkommen gesprochen wird, muss die Notwendigkeit hier deutlich betont werden. Auch wenn die Satzung der Entwicklungsmaßnahme aufgehoben wird, entwickelt sich der Riedberg weiter. Es werden ca. weitere 5.000 Bürger an den Riedberg ziehen. Die bereits realisierte Sportanlage am Riedberg hat nach Aussage des betreuenden Vereins SC Riedberg schon jetzt die Belastungsgrenze erreicht. Zeitweise trainieren bis zu zehn Mannschaften gleichzeitig auf einem Kunstrasenplatz. Das Neubaugebiet Riedberg hat mit seinen zwei Grundschulen und zwei weiterführenden Schulen sowie zwölf Kindertagesstätten, Kirchengemeinden sowie einem Kinder- und Jugendhaus neben einer jungen Wohnbevölkerung auch einen hohen Bedarf an Sportflächen. Neben einem seit rund fünf Jahren bestehenden Sportverein hat sich nun ein weiterer gegründet. Aus dem nahen Umfeld des Riedbergs gibt es ebenfalls Vereine, die insbesondere die Leichtathletikflächen neben den Schulen nutzen können. Damit ist diese zweite Sportanlage östlich der Altenhöferallee auch über den Riedberg hinaus von Bedeutung. Daher ist unbeachtlich von der im Mittelbedarf noch umzusetzenden Maßnahme hier eine Realisierung - gegebenenfalls auch über den angestrebten Zeitraum bis 2017 hinaus - dringend erforderlich. Bereits mit der Anregung OM 4726 hat der Ortsbeirat die Notwendigkeit einer Realisierung bekundet. Und es sollte zudem ein geeignetes alternatives Grundstück im Bereich des Riedbergs gesucht werden, statt auf die Baumaßnahme zu verzichten, wenn die Feldhamster - Feldhamster gehören zu den nach Artikel 12 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG des Europäischen Rates vom 21.05.1992) geschützten Tierarten - dies langfristig verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4726 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1241 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 711 Antrag vom 22.01.2019, OF 399/12 Auskunftsersuchen vom 22.02.2019, V 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 04.05.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2016, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. AfD und FDP; CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55, OA 3 und OA 4 = Annahme) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 56, OA 3 und OA 4 = Ablehnung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. a) Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Wolfgang Hübner, Tafel-Stein, Yilmaz, Baier, Pawlik und Schenk dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 68, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2016 § 233, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 Aktenzeichen: 61 00
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2016, OF 16/12 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick Vorgang: OM 4726/15 OBR 12 Der Ortsbeirat möge beschließen Der Vorlage M 56 wird zugestimmt mit der Maßgabe, 1. dass die unter Ziffer XI. a) fallenden Maßnahme in Anlage 3 (60020) auch tatsächlich realisiert werden unter Sicherstellung der Deckung für diese Finanzierung, 2. falls der zeitlich vorgesehene Zeitrahmen - Anlage 3 der M 56 - nicht eingehalten werden kann, hat dies keinen Einfluss auf die einzelnen Maßnahmen und ist auch über das Jahr 2017 hinaus zu realisieren und 3. wenn die Realisierung der Sportflächenerweiterung wegen der Feldhamster an dieser Stelle nicht möglich ist, sollte jedoch ein geeignetes alternatives Grundstück auf dem Riedberg gesucht werden, statt auf die Baumaßnahme zu verzichten. Begründung: Mit Protokoll der HA Stadtentwicklungsgesellschaft mbH vom 15.10.2015, welches den Fraktionen seit dem 6.4.2016 vorliegt, wurde die zusammenfassende Planungsstudie im Rahmen der zweiten Veranstaltung für die Sportanlage östlich der Altenhöferallee aufgelistet. Demnach wurde als Ausstattung der städtische Standard für eine klassisch ungedeckte Sportanlage zu Grunde gelegt. Dies umfasst ein Funktionsgebäude mit 4 Umkleidekabinen und zwei Duschen, 4 Bahnen für eine 400-m-Laufbahn, Weitsprung-, Hochsprung- und Kugelstoßeinrichtung, Fußballgroß- und Kleinspielspielfeld, Multifunktions- und Minispielfelder, 42 Parkplätze, Beleuchtungs- und Beregnungsanlagen und Ballfangzäune. Da als Planungszeitraum ein Jahr und für die Bauzeit ebenfalls ein Jahr veranschlagt wird, zeitgleich aber von Kartierungen der Feldhamstervorkommen gesprochen wird, muss die Notwendigkeit hier deutlich betont werden. Auch wenn die Satzung der Entwicklungsmaßnahme aufgehoben wird, entwickelt sich der Riedberg weiter. Es werden ca. weitere 5.000 Bürger an den Riedberg ziehen. Die bereits realisierte Sportanlage am Riedberg hat nach Aussage des betreuenden Vereins SC Riedberg schon jetzt die Belastungsgrenze erreicht. Zeitweise trainieren bis zu 10 Mannschaften gleichzeitig auf einem Kunstrasenplatz. Das Neubaugebiet Riedberg hat mit seinen zwei Grundschulen und zwei weiterführenden Schulen sowie 12 Kindertagesstätten, Kirchengemeinden sowie einem Kinder- und Jugendhaus neben einer jungen Wohnbevölkerung auch einen hohen Bedarf an Sportflächen. Neben einem seit rund 5 Jahren bestehenden Sportverein, hat sich nun ein weiterer gegründet. Aus dem nahen Umfeld des Riedbergs gibt es ebenfalls Vereine, die insbesondere die Leichtathletikflächen neben den Schulen nutzen können. Damit ist diese zweite Sportanlage östlich der Altenhöferallee auch über den Riedberg hinaus von Bedeutung. Daher ist unbeachtlich von der im Mittelbedarf noch umzusetzenden Maßnahme hier eine Realisierung - gegebenenfalls auch über den angestrebten Zeitraum über 2017 hinaus - dringend erforderlich. Bereits mit der OM 4726 2015 hat der Ortsbeirat die Notwendigkeit einer Realisierung bekundet. Und es sollte zudem ein geeignetes alternatives Grundstück im Bereich des Riedbergs gesucht werden, statt auf die Baumaßnahme zu verzichten, wenn die Feldhamster - Feldhamster gehören zu den nach Artikel 12 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG des Europäischen Rates vom 21.05.1992) geschützten Tierarten - dies langfristig verhindern. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4726 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 29.04.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 3 2016 Anregung OA 4 2016 1. Der Vorlage M 56 wird unter Hinweis auf OA 3 und OA 4 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 4/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 5/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 6/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der zweiten Veranstaltung zur Planung und Entwicklung der Sportanlage östlich der Altenhöferallee am 15.10.2015 1. zu prüfen, ob eine Umsiedlung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters zu seinen Artgenossen nördlich der L 3019 möglich ist oder, sofern eine Umsiedlung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, welche Alternativen bestehen und sodann 2. die Umsetzung dieser wichtigen Sportfläche zeitnah zu realisieren." 5. Die Vorlage OF 7/12 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 16/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenStädtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ hier: Kita 13
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2016, OF 7/12 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" hier: Kita 13 Der Ortsbeirat möge beschließen Der Vorlage M 56 wird zugestimmt mit der Maßgabe, 1. die Ziffer XI. a) Ziffer 3. um den Passus zu ergänzen "die 13. Kita oder einen Hort, ein Kinder- und Jugendhaus, ein Seniorentreff oder ein sonst öffentlich zu nutzender Bürgertreff" sofern - aus heute nicht erkennbaren Gründen - kein Bedarf für eine 13. Kita bestehen sollte und 2. die Mittel für die Kita 13 oder eine sonstige soziale Einrichtung (s. o. Ziffer 1.) sind für Planung und Bau hierfür in die Anlage 3 (Mittelbedarf noch umzusetzende Maßnahme) einzustellen. Begründung: Vorausgesetzt die 13. Kita würde - trotz der Entwicklung des Riedberges als junger familienfreundlicher Stadtteil -wegen fehlender Kinder nicht benötigt, so ist diese "Fläche für den Gemeinbedarf - Kita-" für die Allgemeinheit je nach dann notwenigen Bedarf zu entwickeln. Die dafür vorgesehenen Gelder sind auch tatsächlich einzustellen und eine entsprechende Planung und Umsetzung ist zu gewährleisten. Da heute in der Anlage 3 der M 56 diese Mittel fehlen, lediglich für 2017 € 208.050,00 Planungsmittel genannt sind, ist dies mit einem Streichen der Kita gleichzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 29.04.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 3 2016 Anregung OA 4 2016 1. Der Vorlage M 56 wird unter Hinweis auf OA 3 und OA 4 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 4/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 5/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 6/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der zweiten Veranstaltung zur Planung und Entwicklung der Sportanlage östlich der Altenhöferallee am 15.10.2015 1. zu prüfen, ob eine Umsiedlung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters zu seinen Artgenossen nördlich der L 3019 möglich ist oder, sofern eine Umsiedlung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, welche Alternativen bestehen und sodann 2. die Umsetzung dieser wichtigen Sportfläche zeitnah zu realisieren." 5. Die Vorlage OF 7/12 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 16/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee (Feldhamster)
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2016, OF 6/12 Betreff: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee (Feldhamster) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf der Grundlage der zweiten Veranstaltung zur Planung und Entwicklung der Sportanlage am 15.10.2016 östlich der Altenhöferallee 1. zu prüfen, ob eine Umsiedelung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters zu seinen Artgenossen nördlich der L 3019 möglich ist und sodann 2. die Umsetzung dieser wichtigen Sportfläche zeitnah zu realisieren. Begründung: Mit der zweiten Veranstaltung zur Sportanlage am 15.10.2015 wurde auf Einladung der HA Stadteinwicklungsgesellschaft mbH unter Beteiligung u. a. aller Schulen, Kindertagesstätten auf dem Riedberg, des Sportamtes, vieler Vereine, des Ortsbeirates die konkrete Ausgestaltung der Sportanlage entwickelt. Bereits hier wurde von dem Feldhamster gesprochen. Nach dem Protokoll, welches die Ortsbeiratsfraktionen am 6.4. erhalten haben, erscheint es so, als würde nun die Kartierung erst für 2016 in Auftrag gegeben. Da es sich aber abzeichnet, dass der Bedarf an Sportflächen schon heute mit der bestehenden Sportanlage westlich der Altenhöferallee nicht zu decken ist, muss nun auch die Möglichkeit der Umsiedelung der Feldhamsterfamilien in die Überlegungen einbezogen werden. Hierzu soll selbstverständlich der Tierschutz für dieses Tier des Jahres 2016 an erster Stelle stehen, aber da die Möglichkeit der Umsiedelung in dem Protokoll nicht erwähnt wurde, ist diese nun zu prüfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 29.04.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 3 2016 Anregung OA 4 2016 1. Der Vorlage M 56 wird unter Hinweis auf OA 3 und OA 4 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 4/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 5/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 6/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der zweiten Veranstaltung zur Planung und Entwicklung der Sportanlage östlich der Altenhöferallee am 15.10.2015 1. zu prüfen, ob eine Umsiedlung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters zu seinen Artgenossen nördlich der L 3019 möglich ist oder, sofern eine Umsiedlung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, welche Alternativen bestehen und sodann 2. die Umsetzung dieser wichtigen Sportfläche zeitnah zu realisieren." 5. Die Vorlage OF 7/12 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 16/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenStädtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2016, OF 5/12 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen Der Vorlage M 56 wird zugestimmt mit der Maßgabe, 1. dass die unter Ziffer XI. a) fallenden Maßnahmen mit Anlage 3 auch tatsächlich realisiert werden unter Sicherstellung der Deckung für diese Finanzierung, 2. falls der zeitlich vorgesehene Zeitrahmen - Anlage 3 der M 56 - nicht eingehalten werden kann, hat dies keinen Einfluss auf die einzelnen Maßnahmen und ist auch über das Jahr 2017 hinaus zu realisieren. Begründung: Mit Protokoll der HA Stadtentwicklungsgesellschaft mbH vom 15.10.2016, welches den Fraktionen seit dem 6.4.2016 vorliegt, wurde die zusammenfassende Planungsstudie im Rahmen der zweiten Veranstaltung für die Sportanlage östlich der Altenhöferallee aufgelistet. Demnach wurde als Ausstattung der städtische Standard für eine klassisch ungedeckte Sportanlage zu Grunde gelegt. Dies umfasst ein Funktionsgebäude mit 4 Umkleidekabinen und zwei Duschen, 4 Bahnen für eine 400-m-Laufbahn, Weitsprung-, Hochsprung- und Kugelstoßeinrichtung, Fußballgroß- und Kleinspielspielfeld, Multifunktions- und Minispielfelder, 42 Parkplätze, Beleuchtungs- und Beregnungsanlagen und Ballfangzäune. Da als Planungszeitraum ein Jahr und für die Bauzeit ebenfalls ein Jahr veranschlagt wird, zeitgleich aber von Kartierungen der Feldhamstervorkommen gesprochen wird, muss die Notwendigkeit hier deutlich betont werden. Das Neubaugebiet Riedberg hat mit seinen zwei Grundschulen und zwei weiterführenden Schulen sowie 12 Kindertagesstätten, Gemeinden sowie einem Kinder- und Jugendhaus neben einer jungen Wohnbevölkerung auch einen hohen Bedarf an Sportflächen. Neben einem seit rund 5 Jahren bestehenden Sportverein, hat sich nun ein weiterer gegründet. Aus dem nahen Umfeld des Riedbergs gibt es ebenfalls Vereine, die insbesondere die Leichtathletikflächen neben den Schulen nutzen können. Damit ist diese zweite Sportanlage östlich der Altenhöferallee auch über den Riedberg hinaus von Bedeutung. Daher ist unbeachtlich von den im Mittelbedarf noch umzusetzenden Maßnahmen hier eine Realisierung - gegebenenfalls auch über den angestrebten Zeitraum über 2017 hinaus - dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 29.04.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 3 2016 Anregung OA 4 2016 1. Der Vorlage M 56 wird unter Hinweis auf OA 3 und OA 4 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 4/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 5/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 6/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der zweiten Veranstaltung zur Planung und Entwicklung der Sportanlage östlich der Altenhöferallee am 15.10.2015 1. zu prüfen, ob eine Umsiedlung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters zu seinen Artgenossen nördlich der L 3019 möglich ist oder, sofern eine Umsiedlung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, welche Alternativen bestehen und sodann 2. die Umsetzung dieser wichtigen Sportfläche zeitnah zu realisieren." 5. Die Vorlage OF 7/12 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 16/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSporterweiterungsfläche Aufhebung der Satzung „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ‚Am Riedberg‘“
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2016, OF 4/12 Betreff: Sporterweiterungsfläche Aufhebung der Satzung "Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ‚Am Riedberg'" Der Ortsbeirat 12 Kalbach-Riedberg stimmt der M 56 unter der Prämisse zu, dass der Magistrat alles unternimmt, um die geplante Sportflächenerweiterung östlich der Altenhöferallee (Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick) zu realisieren. Begründung: Auch wenn die Satzung der Entwicklungsmaßnahme aufgehoben wird, entwickelt sich der Riedberg weiter. Es werden ca. weitere 5.000 Bürger an den Riedberg ziehen. Die bereits realisierte Sportanlage am Riedberg hat nach Aussage des betreuenden Vereins SC Riedberg schon jetzt die Belastungsgrenze erreicht. Zeitweise trainieren bis zu 10 Mannschaften gleichzeitig auf einem Kunstrasenplatz. Dem Ortsbeirat ist bekannt, das Feldhamstervorkommen derzeit die Realisierung der Sportflächenerweiterung verhindern. Feldhamster gehören zu den nach Artikel 12 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG des Europäischen Rates vom 21.05.1992) geschützten Tierarten. Wenn die Realisierung der Sportflächenerweiterung wegen der Feldhamster an dieser Stelle nicht möglich ist, sollte jedoch ein geeignetes alternatives Grundstück gesucht werden, statt auf die Baumaßnahme zu verzichten. Die Erwartungen im Stadtteil an die Sportflächenerweiterung sind groß, nachdem es im vergangenen Jahr bereits zwei Workshops unter Beteiligung der HASEG sowie des Sportamtes und des Grünflächenamtes mit Stadtteilakteuren zur Gestaltung der Sportfläche gegeben hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 29.04.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 3 2016 Anregung OA 4 2016 1. Der Vorlage M 56 wird unter Hinweis auf OA 3 und OA 4 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 4/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 5/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 6/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der zweiten Veranstaltung zur Planung und Entwicklung der Sportanlage östlich der Altenhöferallee am 15.10.2015 1. zu prüfen, ob eine Umsiedlung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters zu seinen Artgenossen nördlich der L 3019 möglich ist oder, sofern eine Umsiedlung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, welche Alternativen bestehen und sodann 2. die Umsetzung dieser wichtigen Sportfläche zeitnah zu realisieren." 5. Die Vorlage OF 7/12 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 16/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchulwegsicherheit im Bereich der Marie-Curie-Grundschule Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2016, OF 536/12 Betreff: Schulwegsicherheit im Bereich der Marie-Curie-Grundschule Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die nach der Schulwegsicherheitsbegehung vom 20.3.2015 ausgeführten positiven Veränderungen im Verkehrsraum vor der Marie-Curie-Schule um die nachfolgenden Anregungen des Ortsbeirats 12 zu ergänzen: 1. Die im Bereich der Grundschule bestehenden beiden Überwege über die Graf-von-Stauffenberg-Allee sind mit einer Bedarfslichtzeichenanlage auszustatten (analog der Grundschule Kalbach und der Grundschule Riedberg I). 2. Im Kreuzungsbereich der Altenhöferallee mit der Graf-von-Stauffenberg-Allee ist der bestehende Überweg über die Altenhöferallee, sowie ein noch zu errichtender Überweg über die Graf-von-Stauffenberg-Allee, unmittelbar vor der Einmündung in die Altenhöferallee, mit einer Bedarfslichtzeichenanlage zu versehen. Auf den gleichlautenden Beschluss des Ortsbeirats vom 9.10.2015, OM 4604, wird verwiesen. 3. Der gesamte Straßenbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee, von der Altenhöferallee bis zum Kreisel an der Carl-Hermann-Rudloff-Allee, ist als Tempo 30-Zone auszuweisen. Auf den gleichlautenden Beschluss des Ortsbeirats 12 vom 9.10.2015, OM 4605, wird verwiesen. Des Weiteren bittet der Ortsbeirat, das dem Antrag beigefügte Schreiben des Elternbeirats der Marie-Curie-Schule vom 17.2.2016 zur Kenntnis zu nehmen und die darin gemachten Vorschläge zur Erhöhung der Schulwegsicherheit zu prüfen. Begründung: Am 20.03.2015 hat an der Marie-Curie-Schule in Riedberg eine Schulwegsicherheitsbegehung stattgefunden. Dort wurde festgestellt, dass mit der Öffnung der Graf-von-Stauffenberg-Allee sowie der weiteren Bebauung eine Gefährdung der Schulkinder erfolgen könnte. Die danach vorgenommenen Verbesserungen werden sowohl vom Ortsbeirat wie auch der Elternvertretung als nicht ausreichend bewertet. Am 15. Februar 2016 wurde nun ein Kind am Zebrastreifen angefahren und in ein Krankenhaus gebracht. Der Ortsbeirat 12 teilt die in dem beigefügten Schreiben des Elternbeirats getroffenen Zweifel an einer ausreichenden Sicherheit auf dem Schulweg zur Marie-Curie-Schule. Es wird deshalb gebeten weitere Schutzmaßnahmen zur Sicherheit der Schulkinder vorzunehmen. Anlage 1 (ca. 180 KB) Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP BFF LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5079 2016 Die Vorlage OF 536/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender vierter Punkt angefügt wird: "Die Durchfahrt der Straße Graf von Stauffenberg Allee vor der Schule wird für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen untersagt und mit dem Verkehrszeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) kenntlich gemacht." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, LINKE.
Weiter lesenSchulwegsicherheit im Bereich der Marie-Curie-Grundschule Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2016, OM 5079 entstanden aus Vorlage: OF 536/12 vom 19.02.2016 Betreff: Schulwegsicherheit im Bereich der Marie-Curie-Grundschule Riedberg Vorgang: OM 4604/15 OBR 12; ST 1745/15; OM 4605/15 OBR 12; ST 140/16 Der Magistrat wird gebeten, die nach der Schulwegsicherheitsbegehung vom 20.03.2015 ausgeführten positiven Veränderungen im Verkehrsraum vor der Marie-Curie-Schule um die nachfolgenden Anregungen des Ortsbeirats 12 zu ergänzen: 1. Die im Bereich der Grundschule bestehenden beiden Überwege über die Graf-von-Stauffenberg-Allee sind mit einer Bedarfslichtzeichenanlage auszustatten (analog der Grundschule Kalbach und der Grundschule Riedberg I). 2. Im Kreuzungsbereich der Altenhöferallee mit der Graf-von-Stauffenberg-Allee ist der bestehende Überweg über die Altenhöferallee sowie ein noch zu errichtender Überweg über die Graf-von-Stauffenberg-Allee unmittelbar vor der Einmündung in die Altenhöferallee mit einer Bedarfslichtzeichenanlage zu versehen. Auf den gleichlautenden Beschluss des Ortsbeirats vom 09.10.2015, OM 4604, wird verwiesen. 3. Der gesamte Straßenbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee, von der Altenhöferallee bis zum Kreisel an der Carl-Hermann-Rudloff-Allee, ist als Tempo-30-Zone auszuweisen. Auf den gleichlautenden Beschluss des Ortsbeirats 12 vom 09.10.2015, OM 4605, wird verwiesen. 4. Die Durchfahrt der Graf-von-Stauffenberg-Allee vor der Schule wird für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen untersagt und mit dem Verkehrszeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) kenntlich gemacht. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, das der Anregung beigefügte Schreiben des Elternbeirats der Marie-Curie-Schule vom 17.02.2016 zur Ke nntnis zu nehmen und die darin gemachten Vorschläge zur Erhöhung der Schulwegsicherheit zu prüfen. Begründung: Am 20.03.2015 hat an der Marie-Curie-Schule eine Schulwegsicherheitsbegehung stattgefunden. Dort wurde festgestellt, dass mit der Öffnung der Graf-von-Stauffenberg-Allee sowie der weiteren Bebauung eine Gefährdung der Schulkinder erfolgen könnte. Die danach vorgenommenen Verbesserungen werden sowohl vom Ortsbeirat wie auch der Elternvertretung als nicht ausreichend bewertet. Am 15. Februar 2016 wurde nun ein Kind am Zebrastreifen angefahren und in ein Krankenhaus gebracht. Der Ortsbeirat 12 teilt die in dem beigefügten Schreiben des Elternbeirats getroffenen Zweifel an einer ausreichenden Sicherheit auf dem Schulweg zur Marie-Curie-Schule. Es wird deshalb gebeten, weitere Schutzmaßnahmen zur Sicherheit der Schulkinder vorzunehmen. Anlage Anlage 1 (ca. 180 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4604 Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4605 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1745 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 140 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 865 Anregung an den Magistrat vom 09.12.2016, OM 1062 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1710 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2488 Antrag vom 08.06.2018, OF 320/12 Aktenzeichen: 32 1
Kurzstrecke Buslinie 29 vom Schwalbenweg in Richtung Campus Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4986 entstanden aus Vorlage: OF 530/12 vom 02.01.2016 Betreff: Kurzstrecke Buslinie 29 vom Schwalbenweg in Richtung Campus Riedberg Der Magistrat wird gebeten, auf den RMV und traffiQ einzuwirken, künftig wieder die Kurzstrecke für die Buslinie 29 von der Haltestelle "Schwalbenweg" bis zur Haltestelle "Uni Campus Riedberg" einzuführen. Begründung: Die Streckenführung der Buslinie 29 verlief bis Dezember 2015 von Kalbach zum Riedbergzentrum über die Altenhöferallee. Dies ermöglichte den Kalbacher ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzern, die Kurzstrecke zu wählen. Durch die veränderte Streckenführung durch den Westflügel liegen die Wegstrecke sowie die Zeitdauer der Busfahrt über dem Kurzstreckentarif von zwei Kilometern. Um die Nutzung des Riedbergzentrums, welches durch die geänderte Streckenführung und veränderte Haltestelle nicht mehr so komfortabel für ältere Bürgerinnen und Bürger erreichbar ist, auch weiterhin zu ermöglichen, ist wieder die Kurzstreckenoption einzuführen. Die - in der Regel weniger mobilen und älteren - Fahrgäste wollen auf kurzem Wege die Einkaufsmöglichkeiten und Ärzte im Riedbergzentrum erreichen. Da nun die Fahrtstrecke zeitlich länger wurde, sollte wenigstens wieder die Kurzstrecke eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 707 Aktenzeichen: 92 11
Kurzstrecke Buslinie 29 vom Schwalbenweg in Richtung Campus Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2016, OF 530/12 Betreff: Kurzstrecke Buslinie 29 vom Schwalbenweg in Richtung Campus Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf den RMV und Traffiq einzuwirken künftig wieder die Kurzstrecke für die Buslinie 29 von der Haltestelle Schwalbenweg bis zur Haltestelle Campus Riedberg einzuführen. Begründung: Die Streckenführung der Buslinie 29 verlief bis Dezember 2015 von Kalbach zum Riedbergzentrum über die Altenhöferallee. Dies ermöglichte den Kalbacher ÖPNV Nutzerinnen und Nutzer die Kurzstrecke zu wählen. Durch die veränderte Streckenführung durch den Westflügel liegen die Wegstrecke sowie die Zeitdauer der Busfahrt über dem Kurzstreckentarif von 2 km. Um die Nutzung des Riedbergzentrums, welches durch die geänderte Streckenführung und veränderte Haltestelle nicht mehr so komfortabel für ältere Bürgerinnen und Bürger erreichbar ist, auch weiterhin zu ermöglichen, ist wieder die Kurzstreckenoption einzuführen. Die - in der Regel weniger mobilen und älteren - Fahrgäste wollen auf kurzem Wege die Einkaufsmöglichkeiten und Ärzte im Riedbergzentrum erreichen. Da nun die Fahrtstrecke zeitlich länger wurde, sollte wenigstens wieder die Kurzstrecke eingeführt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 12 am 22.01.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4986 2016 Die Vorlage OF 530/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenZwei Taxihalteplätze vor dem CASA REHA Seniorenpflegeheim „Bettinahof“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4855 entstanden aus Vorlage: OF 514/12 vom 18.11.2015 Betreff: Zwei Taxihalteplätze vor dem CASA REHA Seniorenpflegeheim "Bettinahof" Der Magistrat wird gebeten, die neu ausgewiesenen Taxihalteplätze an der Altenhöferallee vor dem CASA REHA Seniorenpflegeheim "Bettinahof" auf maximal zwei zu begrenzen. Begründung: Seit Kurzem sind vier Halteplätze vor dem Seniorenpflegeheim für Taxen ausgewiesen. Diese Anzahl ist deutlich zu hoch, zwei ausgewiesene Taxihalteplätze reichen aus Sicht des Ortsbeirates an dieser Stelle aus, zumal das Ein- und Aussteigen auch an den zwei mit eingeschränktem Halteverbot versehenen Stellplätzen direkt vor der Liegenschaft "Bettinahof" möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 321 Aktenzeichen: 32 1
Zwei Taxihalteplätze vor dem CASA REHA Seniorenpflegeheim .Bettinahof.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2015, OF 514/12 Betreff: Zwei Taxihalteplätze vor dem CASA REHA Seniorenpflegeheim "Bettinahof" Der Magistrat wird gebeten, die neu ausgewiesenen Taxihalteplätze an der Altenhöferallee vor dem CASA REHA Seniorenpflegeheim "Bettinahof" auf maximal zwei zu begrenzen. Begründung: Seit kurzem sind vier Halteplätze vor dem Seniorenpflegeheim für Taxen ausgewiesen. Diese Anzahl ist deutlich zu hoch. Zwei ausgewiesene Taxihalteplätze reichen aus Sicht des Ortsbeirates an dieser Stelle aus, zumal das Ein- und Aussteigen auch an den zwei mit eingeschränktem Halteverbot versehenen Stellplätzen direkt vor der Liegenschaft "Bettinahof" möglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 11.12.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4855 2015 Die Vorlage OF 514/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenReparatur des nördlichen Fahrradweges entlang der Marie-Curie-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4728 entstanden aus Vorlage: OF 501/12 vom 25.10.2015 Betreff: Reparatur des nördlichen Fahrradweges entlang der Marie-Curie-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Asphaltbelag des nördlichen Fahrradweges entlang der Marie-Curie-Straße, beginnend in Höhe des ehemaligen KPMG- Gebäudes bis kurz vor der Altenhöferallee, der durch Wurzelwerk aufgeworfen wurde, instand zu setzen. Begründung: Dieser Fahrradweg ist ein Teilstück der Radwegeverbindung vom Riedberg zum Nordwestzentrum. Im nördlichen Bereich ist dieser Fahrradweg unbeleuchtet, daher stellen diese Beschädigungen - gerade in der dunklen Jahreszeit - ein nicht vertretbares Unfallrisiko dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 315 Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 983 Aktenzeichen: 66 2
Sportanlage östlich der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4726 entstanden aus Vorlage: OF 498/12 vom 30.10.2015 Betreff: Sportanlage östlich der Altenhöferallee Der Magistrat wird aufgefordert, den am 15.10.2015 während eines gemeinsamen Termins mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulen, der Sport- und Freizeiteinrichtungen und Sportverbänden vorgestellten Vorentwurf für eine Sportanlage östlich der Altenhöferallee, bestehend unter anderem aus einem Großspielfeld, zwei Kleinspielfeldern, einer vierbahnigen 400-Meter-Laufbahn und einem Funktionsgebäude, abschließend planerisch fertigzustellen. Der Einbeziehung der im Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 ausgewiesenen Kleingartenfläche für die Errichtung der Sportanlage wird zugestimmt. Um nach Klärung noch offener naturschutzrechtlicher Belange (Feldhamsterschutz) eine zügige Errichtung der geplanten Sportanlage sicherzustellen, sind schon jetzt die notwendigen finanziellen Mittel für den Haushaltsplanentwurf 2017 anzumelden. Da der im Rahmen der Erörterungsgespräche vorgetragene Wunsch zur Verbesserung der ganzjährigen Nutzung von Spielfeldern, eine Kaltlufthalle auf den Sportflächen östlich der Altenhöferallee zu errichten, aus Gründen des Landschaftsschutzes nicht zu verwirklichen ist, wird der Magistrat gebeten, beim weiteren Planungsprozess zu prüfen, ob in Abstimmung mit dem SC Riedberg auf dem bestehenden Sportgelände westlich der Altenhöferallee eine Kaltlufthalle errichtet werden kann. Begründung: Die in dem zweiten Abstimmungsgespräch am 15.10.2015 vorgestellte Vorentwurfsplanung für die Errichtung von Sportanlagen auf den bereitgestellten Flächen östlich der Altenhöferallee wurde von fast allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern positiv beurteilt. Vor allem das Angebot an Sportflächen für die Leichtathletik, für die bisher ein deutliches Defizit besteht, wurde vonseiten der Schulen und Sportvereine begrüßt. Alle Beteiligten wünschen sich eine zügige bauliche Umsetzung und hoffen, dass von der Stadt die dafür notwendigen Vorbereitungen getroffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 396 Antrag vom 26.04.2016, OF 16/12 Anregung vom 29.04.2016, OA 4 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 711 Antrag vom 22.01.2019, OF 399/12 Auskunftsersuchen vom 22.02.2019, V 1190 Aktenzeichen: 52 2
Sportanlage östlich der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2015, OF 498/12 Betreff: Sportanlage östlich der Altenhöferallee Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den am 15.10.2015 während eines gemeinsamen Termins mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulen, der Sport- und Freizeiteinrichtungen und Sportverbänden vorgestellten Vorentwurf für eine Sportanlage östlich der Altenhöferallee, bestehend u. a. aus einem Großspielfeld, zwei Kleinspielfeldern, einer vierbahnigen 400 m Laufbahn und einem Funktionsgebäude, abschließend planerisch fertigzustellen. Der Einbeziehung der im Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 ausgewiesenen Kleingartenfläche für die Errichtung der Sportanlage wird vom Ortsbeirat zugestimmt. Um nach Klärung noch offener naturschutzrechtlicher Belange (Feldhamsterschutz) eine zügige Errichtung der geplanten Sportanlage sicherzustellen, sind schon jetzt die notwendigen finanziellen Mittel für den Haushaltsplanentwurf 2017 anzumelden. Da der im Rahmen der Erörterungsgespräche vorgetragene Wunsch zur Verbesserung der ganzjährigen Nutzung von Spielfeldern, eine Kaltlufthalle auf den Sportflächen östlich der Altenhöferallee zu errichten, aus Gründen des Landschaftsschutzes nicht zu verwirklichen ist, wird angeregt, in dem weiteren Planungsprozess zu prüfen, ob in Abstimmung mit dem SC Riedberg auf dem bestehenden Sportgelände westlich der Altenhöferallee eine Kaltlufthalle errichtet werden kann. Begründung: Die in dem zweiten Abstimmungsgespräch am 15.10.2015 vorgestellte Vorentwurfsplanung für die Errichtung von Sportanlagen auf den bereitgestellten Flächen östlich der Altenhöferallee wurde von fast allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern positiv beurteilt. Vor allem das Angebot an Sportflächen für Leichtathletik, für die bisher ein deutliches Defizit besteht, wurde von Seiten der Schulen und Sportvereine begrüßt. Alle Beteiligten wünschten sich eine zügige bauliche Umsetzung und hoffen, dass von der Stadt die dafür notwendigen Vorbereitungen getroffen werden. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 13.11.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4726 2015 Die Vorlage OF 498/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
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