Sportanlage östlich der Altenhöferallee
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4726 entstanden aus Vorlage: OF 498/12 vom 30.10.2015
Betreff: Sportanlage östlich der Altenhöferallee Der Magistrat wird aufgefordert, den am 15.10.2015 während eines gemeinsamen Termins mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulen, der Sport- und Freizeiteinrichtungen und Sportverbänden vorgestellten Vorentwurf für eine Sportanlage östlich der Altenhöferallee, bestehend unter anderem aus einem Großspielfeld, zwei Kleinspielfeldern, einer vierbahnigen 400-Meter-Laufbahn und einem Funktionsgebäude, abschließend planerisch fertigzustellen. Der Einbeziehung der im Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 ausgewiesenen Kleingartenfläche für die Errichtung der Sportanlage wird zugestimmt. Um nach Klärung noch offener naturschutzrechtlicher Belange (Feldhamsterschutz) eine zügige Errichtung der geplanten Sportanlage sicherzustellen, sind schon jetzt die notwendigen finanziellen Mittel für den Haushaltsplanentwurf 2017 anzumelden. Da der im Rahmen der Erörterungsgespräche vorgetragene Wunsch zur Verbesserung der ganzjährigen Nutzung von Spielfeldern, eine Kaltlufthalle auf den Sportflächen östlich der Altenhöferallee zu errichten, aus Gründen des Landschaftsschutzes nicht zu verwirklichen ist, wird der Magistrat gebeten, beim weiteren Planungsprozess zu prüfen, ob in Abstimmung mit dem SC Riedberg auf dem bestehenden Sportgelände westlich der Altenhöferallee eine Kaltlufthalle errichtet werden kann.
Begründung: Die in dem zweiten Abstimmungsgespräch am 15.10.2015 vorgestellte Vorentwurfsplanung für die Errichtung von Sportanlagen auf den bereitgestellten Flächen östlich der Altenhöferallee wurde von fast allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern positiv beurteilt. Vor allem das Angebot an Sportflächen für die Leichtathletik, für die bisher ein deutliches Defizit besteht, wurde vonseiten der Schulen und Sportvereine begrüßt. Alle Beteiligten wünschen sich eine zügige bauliche Umsetzung und hoffen, dass von der Stadt die dafür notwendigen Vorbereitungen getroffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Oktober 2015OFOF 498/12Sportanlage östlich der AltenhöferalleeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 13. November 2015Sie sind hierOMOM 4726Sportanlage östlich der AltenhöferalleeDirektanregung
- 29. Februar 2016STST 396Sportanlage östlich der AltenhöferalleeStellungnahme
- 26. April 2016OFOF 16/12Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - AltkönigblickOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 29. April 2016OAOA 4Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56Anregung
- 19. September 2016Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 1241Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg - AltkönigblickStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats