Fußgängerüberweg Altenhöferallee - Kätcheslachpark
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, auf der Altenhöferallee im Bereich des Kätcheslachparks einen zweiten Fußgängerüberweg (Zebrastreifen mit Mittelinsel) zu errichten, um eine sichere Querung der Straße im Verlauf des südlichen Parkwegs unterhalb der Einfriedungsmauer des Gymnasiums Riedberg zu schaffen. Begründung: Mit der Fertigstellung des Kätcheslachparks West wird deutlich, dass der Wegeverlauf zwischen den Parkbereichen West und Ost durch die Altenhöferallee eine deutliche Barriere erfährt, die mangels einer Tempo-30-Zone und der Breite der Allee nicht ungefährdet zu queren ist. Die Nutzung des Überwegs im Zuge des Edith-Stein-Wegs führt vom südlichen Parkweg zu einem Umweg von 180 m, den viele spazierende Personen nicht annehmen werden. Die Maßzahl von 50 querenden Personen in der Stunde wird weder bei dem bestehenden Überweg noch bei dem zu errichtenden Überweg erreicht, gleichwohl erfordert die Sicherheit der im Park flanierenden Personen eine ungefährdete Verbindung zwischen beiden Parkteilen. Auch die Lage des angrenzenden Gymnasiums, vor dem keine Tempo-30-Zone eingerichtet wurde, erfordert eine zusätzliche Möglichkeit zur Straßenquerung.
Inhalt
Antrag vom 18.06.2016, OF 40/12
Betreff: Fußgängerüberweg Altenhöferallee - Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, auf der Altenhöferallee im Bereich des Kätcheslachparks einen zweiten Fußgängerüberweg (Zebrastreifen mit Mittelinsel) zu errichten, um eine sichere Querung der Straße im Verlauf des südlichen Parkwegs unterhalb der Einfriedungsmauer des Gymnasiums Riedberg zu schaffen.
Begründung: Mit der Fertigstellung des Kätcheslachparks West wird deutlich, dass der Wegeverlauf zwischen den Parkbereichen West und Ost durch die Altenhöferallee eine deutliche Barriere erfährt, die mangels einer Tempo-30-Zone und der Breite der Allee nicht ungefährdet zu queren ist. Die Nutzung des Überwegs im Zuge des Edith-Stein-Wegs führt vom südlichen Parkweg zu einem Umweg von 180 m, den viele spazierende Personen nicht annehmen werden. Die Maßzahl von 50 querenden Personen in der Stunde wird weder bei dem bestehenden Überweg noch bei dem zu errichtenden Überweg erreicht, gleichwohl erfordert die Sicherheit der im Park flanierenden Personen eine ungefährdete Verbindung zwischen beiden Parkteilen. Auch die Lage des angrenzenden Gymnasiums, vor dem keine Tempo-30-Zone eingerichtet wurde, erfordert eine zusätzliche Möglichkeit zur Straßenquerung.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juni 2016Sie sind hierOFOF 40/12Fußgängerüberweg Altenhöferallee - KätcheslachparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Juli 2016OMOM 279Fußgängerüberweg Altenhöferallee - KätcheslachparkDirektanregung
- 7. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1420Fußgängerüberweg Altenhöferallee - KätcheslachparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen 6 CDU (= Ablehnung); 1 CDU, FDP und LINKE. (= Enthaltung)