Fußgängerüberweg Altenhöferallee - Kätcheslachpark
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 279 entstanden aus Vorlage: OF 40/12 vom 18.06.2016
Betreff: Fußgängerüberweg Altenhöferallee - Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, auf der Altenhöferallee im Bereich des Kätcheslachparks einen zweiten Fußgängerüberweg (Zebrastreifen mit Mittelinsel) zu errichten, um eine sichere Querung der Straße im Verlauf des südlichen Parkwegs unterhalb der Einfriedungsmauer des Gymnasiums Riedberg zu schaffen.
Begründung: Mit der Fertigstellung des Kätcheslachparks West wird deutlich, dass der Wegeverlauf zwischen den Parkbereichen West und Ost durch die Altenhöferallee eine deutliche Barriere erfährt, die mangels einer Tempo-30-Zone und der Breite der Allee nicht ungefährdet zu queren ist. Die Nutzung des Überwegs im Zuge des Edith-Stein-Wegs führt vom südlichen Parkweg zu einem Umweg von 180 Metern, den viele spazierende Personen nicht annehmen werden. Die Maßzahl von 50 querenden Personen in der Stunde wird weder bei dem bestehenden Überweg noch bei dem zu errichtenden Überweg erreicht, gleichwohl erfordert die Sicherheit der im Park flanierenden Personen eine ungefährdete Verbindung zwischen beiden Parkteilen. Auch die Lage des angrenzenden Gymnasiums, vor dem keine Tempo-30-Zone eingerichtet wurde, erfordert eine zusätzliche Möglichkeit zur Straßenquerung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juni 2016OFOF 40/12Fußgängerüberweg Altenhöferallee - KätcheslachparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Juli 2016Sie sind hierOMOM 279Fußgängerüberweg Altenhöferallee - KätcheslachparkDirektanregung
- 7. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1420Fußgängerüberweg Altenhöferallee - KätcheslachparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats