Fußgängerüberweg Altenhöferallee - Kätcheslachpark
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Friedrich-Karl-Klausing-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Straßenlaternen vollständig erfassen20.10.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Zebrastreifen mit Eigenleben am Riedberg11.11.2022 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Friedrich-Karl-Klausing-Straße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1420
Betreff: Fußgängerüberweg Altenhöferallee - Kätcheslachpark In der Altenhöferallee befinden sich sowohl an der Einmündung Anette-Kolb-Weg sowie der Friedrich-Karl-Klausing-Straße / Edith-Stein-Weg im Abstand von ca. 160 Metern zwei Fußgängerüberwege. Diese sind jeweils nördlich und südlich des Kätcheslachparks angelegt. Der südliche Fußgängerüberweg befindet sich direkt am Zugang des Gymnasiums. Weil der in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen erforderliche Grenzwert (50 Pers./Std.) nicht erreicht wird, kann ein weiterer Fußgängerüberweg nicht angelegt werden. Der Anregung des Ortsbeirats, die Verkehrssicherheit vor Ort zu erhöhen, wird aber dahingehend entsprochen, dass zwei Inselköpfe (Mittelinsel) angebracht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juni 2016OFOF 40/12Fußgängerüberweg Altenhöferallee - KätcheslachparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Juli 2016OMOM 279Fußgängerüberweg Altenhöferallee - KätcheslachparkDirektanregung
- 7. Oktober 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1420Fußgängerüberweg Altenhöferallee - KätcheslachparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab