Begrünte Wände am Gymnasium Riedberg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 166 entstanden aus Vorlage: OF 34/12 vom 20.05.2016
Betreff: Begrünte Wände am Gymnasium Riedberg Der Magistrat wird gebeten, am Gymnasium Riedberg an den mit Rankgittern versehenen hohen Betonwänden an der Grundstücksecke Altenhöferallee/Kätcheslachpark Kletterpflanzen zur Begrünung zu setzen, um die unschöne architektonische Eckausführung aufzuwerten.
Begründung: Obwohl der Schulneubau schon vor einigen Jahren fertiggestellt wurde, verblieb die Grundstücksecke zum Kätcheslachpark unfertig oder gewollt hässlich zurück. Da bereits Rankgitter an den hohen Betonwänden bestehen, sollte es möglich sein, mit geringem Aufwand die Betonwände mit Kletterpflanzen zu begrünen. Neben der Optik hätte dies auch positive Effekte im Hinblick auf die Bindung von Straßenstaub. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2016OFOF 34/12Begrünte Wände am Gymnasium RiedbergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Juni 2016Sie sind hierOMOM 166Begrünte Wände am Gymnasium RiedbergDirektanregung
- 23. September 2016Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1285Begrünte Wände am Gymnasium RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats