Einfassungsmauern am Gymnasium Riedberg begrünen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1166 entstanden aus Vorlage: OF 125/12 vom 06.01.2017
Betreff: Einfassungsmauern am Gymnasium Riedberg begrünen Vorgang: OM 166/16 OBR 12; ST 1285/16 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Anregung vom 03.06.2016, OM 166, auszuführen und am Gymnasium Riedberg die Steingabionenmauer und die hohen Betonwände an der Grundstücksecke Altenhöferallee/Kätcheslachpark zu begrünen, um Staub von der Fahrbahn zu binden und sommerliche Aufheizungen der Stein- und Betonwände zu minimieren.
Begründung: Entgegen der Aussage des Magistrats in der Stellungnahme vom 23.09.2016, ST 1285, sind weder die Rankkäfige an der Altenhöferallee (Steingabionenmauer) noch die hohe Betonmauer an der Grundstücksecke zum Kätcheslachpark mit Kletterpflanzen begrünt. Die Länge der Rankkäfige und der Betonmauer beträgt ca. 90 Meter. Weitere ca. 100 Meter Steingabionen verlaufen entlang der Grundstücksgrenze zum Kätcheslachpark. Bedingt durch die Länge und Höhe handelt es sich um eine bedeutende Fläche. Eine Begrünung kann somit durchaus positive Auswirkungen auf das Kleinklima bewirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. September 2016STST 1285Begrünte Wände am Gymnasium RiedbergStellungnahme
- 6. Januar 2017OFOF 125/12Einfassungsmauern am Gymnasium Riedberg begrünenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Januar 2017Sie sind hierOMOM 1166Einfassungsmauern am Gymnasium Riedberg begrünenDirektanregung
- 21. April 2017Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 760Einfassungsmauern am Gymnasium Riedberg begrünenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats