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Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1733 entstanden aus Vorlage: OF 166/12 vom 07.02.2022 Betreff: Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen Der Magistrat wird gebeten, an allen Hauptstraßen und Einfahrtsstraßen, auf denen (ggf. streckenweise) Tempo 30 gilt, dies durch Fahrbahnmarkierungen den Verkehrsteilnehmern noch deutlicher zu machen. Dies betrifft im Einzelnen: Kalbach: - Talstraße, ca. auf Höhe der Hausnummer 121 - Bonifatiusstraße, noch vor der Hausnummer 6 Riedberg: - Nordende Altenhöferallee auf Höhe des Sportplatzes (beide Richtungen) - Altenhöferallee nördlich des Kreisels Riedbergallee (beide Richtungen) - Nordende Zur Kalbacher Höhe (Richtung Süden) - Carl-Hermann-Rudloff-Allee auf Höhe der IGS Kalbach-Riedberg (bzw. künftig Höhe Judith-Kerr-Schule, beide Richtungen) Begründung: Während Autofahrerinnen und Autofahrer sich gut daran gewöhnt haben, dass Nebenstraßen üblicherweise "30er-Zonen" sind, zeigen sie sich immer wieder überrascht, wenn Tempo 30 auch ganz oder teilweise auf vermeintlichen Hauptstraßen gilt. Die Fahrbahnmarkierung ist eine vergleichsweise günstige Möglichkeit, an die richtige Geschwindigkeit zu erinnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1499 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2022, OF 166/12 Betreff: Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen Der Magistrat wird gebeten, an allen Hauptstraßen und Einfahrtsstraßen, auf denen (ggf. streckenweise) Tempo 30 gilt, dies durch Fahrbahnmarkierungen den Verkehrsteilnehmern noch deutlicher zu machen. Dies betrifft im Einzelnen: Kalbach: - Talstraße, ca. auf Höhe der Hausnummer 121 - Bonifatiusstraße, noch vor der Hausnummer 6 Riedberg: - Nordende Altenhöferallee auf Höhe des Sportplatzes (beide Richtungen) - Altenhöferallee nördlich des Kreisels Riedbergallee (beide Richtungen) - Nordende Zur Kalbacher Höhe (Richtung Süden) - Carl-Herrmann-Rudloff-Allee auf Höhe der IGS Kalbach-Riedberg (bzw. künftig Höhe Judith-Kerr-Schule, beide Richtungen) Begründung: Während Autofahrer:innen sich gut daran gewöhnt haben, dass Nebenstraßen üblicherweise "30er-Zonen" sind, zeigen sie sich immer wieder überrascht, wenn Tempo 30 auch ganz oder teilweise auf vermeintlichen Hauptstraßen gilt. Die Fahrbahnmarkierung ist eine vergleichswese günstige Möglichkeit, an die richtige Geschwindigkeit zu erinnern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1733 2022 Die Vorlage OF 166/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFunktion und preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks auf Schautafeln darstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 173/12 Betreff: Funktion und preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks auf Schautafeln darstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an den Hauptzugängen zum Kätcheslachpark über die Riedbergallee sowie die Altenhöferallee und /oder an geeigneten zentralen Stellen auf dem Parkgelände für dessen Besucherinnen und Besucher auf Schautafeln anschaulich und erklärend vermittelt wird, welche Bedeutung und Funktion der Kätcheslachpark als "Frankfurts erster Klimapark" hat. Dabei ist insbesondere auch auf die Auszeichnung der ästhetischen, funktionalen und nachhaltigen Gestaltung des Kätcheslachparks mit dem "Garten-Oskar" hinzuweisen, mit dem das Projekt gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V. (DGGL) sowie dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz; Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15. Oktober 2021 ausgezeichnet wurde. Begründung: Der gut 12 Hektar große Kätcheslachpark stellt nicht nur einen attraktiven Erholungsraum für die Menschen im Stadtteil Riedberg und seiner Umgebung dar, sondern zugleich auch einen bedeutenden Beitrag zur Klimaanpassung in Frankfurt. Die Anlage mit ihren Gewässern dient durch Regenwasser-Rückhaltebecken, Entwässerung und Wasseraufbereitung dem Hochwasserschutz. Die vielfältigen Funktionen des Parks reichen weiter über Sport und Spiel sowie Frischluftversorgung. Seine Gestaltung verbindet in vorbildlicher Weise die Wohnbebauung am Riedberg mit der Landschaft in der Nidda-Aue. Es erscheint sinnvoll, die preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks und dessen Funktionen den Besucherinnen und Besuchern auf Schautafeln zur Kenntnis zu geben und damit bei diesen auch einen Beitrag zur Bewusstseinsschärfung für den Naturschutz und die Herausforderungen der Klimaanpassung zu leisten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1738 2022 Die Vorlage OF 173/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und SPD
Partei: BFF
Weiter lesenBeitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“: Tempo 30 auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 167/12 Betreff: Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten": Tempo 30 auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt am Main unterzeichnet das Positionspapier "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für städteverträglicheren Verkehr" des Deutschen Städtetags. 2. Die Stadt Frankfurt am Main bewirbt sich um die Teilnahme am Modellversuch, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren. Begründung: Das Baugebiet Riedberg ist mit vier Straßenanbindungen an das überörtliche Straßennetz angebunden und bietet keine Anreize für die Durchfahrung, sofern das Fahrziel nicht im Wohngebiet selbst liegt. Bereits jetzt ist die Straße Zur Kalbacher Höhe auf Tempo 30 begrenzt, ebenso ein Teilbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee. Um den Fahrzeugverkehr ruhiger und disziplinierter zu gestalten, dem Radverkehr einen sicheren Verkehrsraum zu bieten und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den zahlreichen Kindern, Querungen der Fahrbahn zu erleichtern, sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Damit würde auch die Lärmbelastung der dicht bebauten inneren Erschließungsstraßen, insbesondere in den Nachtstunden, deutlich gemildert. Die auf dem Riedberg verkehrenden Buslinien werden durch eine Tempo 30 Regelung nicht behindert, da diese Buslinien bereits heute durch Fahrbahnverengungen und zahlreiche Haltestellen Tempo 30 in der Regel nicht überschreiten können. Die vor Jahren für den ganzen Stadtteil Kalbach eingerichtete Tempo-30-Zone, hat sich trotz anfänglicher Bedenken überaus positiv entwickelt. Die gesamte Verkehrssituation im Stadtteil hat sich entspannt, so dass Tempo 30 inzwischen von allen Anwohner*innen befürwortet wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 155 2022 Die Vorlage OF 167/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen 2 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU und BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenUmzug der Kita Zauberberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2022, OF 113/8 Betreff: Umzug der Kita Zauberberg Dem Vernehmen nach muss die Kindertagesstätte "Zauberberg" des freigemeinnützigen Trägers BVZ GmbH in der Altenhöferallee 1b (Ortsbezirk 8) infolge des Neubaus für den Fachbereich Chemie auf dem Uni-Campus Riedberg für eine Zufahrt spätestens 2024 weichen. Da Kita neben den Betreuungsplätzen sowohl für die Kinder der Mitarbeitenden als auch der Studierenden der Universität auch zu 25 Prozent für Kinder aus dem Stadtteil Riedberg offen ist, stellt sich die Frage, wo sie zukünftig angesiedelt wird. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Welche Planungen gibt es für einen neuen Standort der Kita Zauberberg? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 330 2022 Die Vorlage OF 113/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBebauungsplanverfahren für einen Skatepark (Gemeinbedarf) einleiten
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2022, OA 138 entstanden aus Vorlage: OF 162/12 vom 01.01.2022 Betreff: Bebauungsplanverfahren für einen Skatepark (Gemeinbedarf) einleiten Vorgang: OM 5271/19 OBR 12; OM 7056/21 OBR 12; ST 831/21; V 72/21 OBR 12; ST 1833/21 Der Ortsbeirat 12 hat mit der Vorlage vom 15.01.2021, OM 7056, einen konkreten Vorschlag für die Errichtung eines Skateparks dem Magistrat vorgeschlagen. Die Antwort darauf mit der Stellungnahme vom 12.04.2021, ST 831, war die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee. Nach dem zweiten Runden Tisch zur Sportanlage und der beauftragten Planung ist dieser Standort nicht mehr aktuell. Die Stellungnahme vom 11.10.2021, ST 1833, stellt zum Thema "Flächen für Gemeinbedarfe" fest, dass für "die Umwandlung von Flächen, die derzeit planungsrechtlich als ‚Grünfläche', ‚Flächen für die Landwirtschaft' oder ‚Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft' festgesetzt sind, in zukünftige Gemeinbedarfsflächen in jedem Fall ein Bebauungsplanverfahren erforderlich ist. Dafür ist ein Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig. Diesem Beschluss vorgelagert ist unter Einbeziehung sämtlicher relevanter Belange abzuwägen, in welchen Bereichen ein akuter und vordringlicher Bedarf für Gemeinbedarfseinrichtungen besteht. Erst im Rahmen eines Planverfahrens kann die Fragestellung ggf. zu verlagernder Ausgleichsflächen behandelt werden." Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich der Kompensationsfläche - zwischen Lärmschutzwall der Autobahn BAB 5 bis zur Graf-von-Stauffenberg-Allee bzw. deren Bebauung bis zur Sportanlage westlich der Altenhöferallee - ein Bebauungsplanverfahren unter Hinweis auf die in der Stellungnahme ST 831 genannten Abstandsregeln, die hier eingehalten werden können, einzuleiten, dass eine Teilfläche hiervon als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen wird, die dann der Errichtung eines Skateparks dient. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass diese Flächen bereits einem hohen Lärmpegel durch die BAB 5 ausgesetzt sind und ein Skatepark diesen nicht weiter negativ beeinflusst. Begründung: Wie in den Ortsbeiratssitzungen deutlich wurde, ist ein Skatepark Wunsch zahlreicher Jugendlicher aus dem Stadtteil. Im Übrigen wird auf die diesbezüglichen Anregungen, OM 5271 vom 25.10.2019 u. a., verwiesen. Quelle: Naturreg.hessen.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5271 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7056 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 831 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 72 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1833 Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 236 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 26.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 10.02.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 17.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1276, 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 15.02.2022 Aktenzeichen: 67 0
Streusalzeinsatz auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1484 entstanden aus Vorlage: OF 147/12 vom 29.12.2021 Betreff: Streusalzeinsatz auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, auf die FES hinzuwirken, auf den Einsatz von Streusalz auf dem Riedberg ganz zu verzichten oder diesen so minimal wie möglich zu halten . Begründung: Mitte Dezember 2021 (vermutlich 17.12.) wurde im Bereich der Altenhöferallee, Riedbergallee und Alfred-Wegener-Straße, ohne dass der Deutsche Wetterdienst für Frankfurt eine Glättewarnung ausgesprochen hat und auch keine für die kommenden Tage angesagt war, stark Streusalz ausgebracht. Da das gesamte Oberflächenwasser des Riedbergs über Retensionsbecken zwischengespeichert und dann in die Kätcheslachmulde abgeführt wird, bildet Streusalzeintrag für Gewässer, Vegetation und Bauwerke eine zusätzliche Belastung. Aus Umwelt- und Kostengründen sollte der Salzeinsatz - sofern überhaupt notwendig - durch Sand oder Split als Streumittel ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 791 Aktenzeichen: 79 4
Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1485 entstanden aus Vorlage: OF 149/12 vom 25.11.2021 Betreff: Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee Vorgang: V 160/11 OBR 12; ST 139/12; OM 744/21 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie das Sportdezernat die den nördlichen Vereinen und Bürgern zugesagte beschleunigte Realisierung des Baus der zweiten Sportanlage Riedberg, in einer Bauphase für Außenanlagen und Mehrfeldhalle, vorantreiben wird. Die Vorlage OM 744 aus 2021 aufgreifend, wird der Magistrat aufgefordert, weitere Verzögerungen von Planung, Finanzierung und Bau durch begleitende Maßnahmen konsequent und wirkungsvoll zu verhindern. Der frühestmögliche Baubeginn, nicht später als 2023, ist sicherzustellen. Der Ortsbeirat wünscht sich die Veröffentlichung der realistischen Zeitplanung mit Meilensteinen bis Ende des ersten Quartals 2022 unter Bezug auf die Ergebnisse der Videokonferenz vom 15.12.2021 von Vereinen, Sportkreis und Vertretern des Ortsbeirates 12 mit Herrn Stadtrat Mike Josef und Vertretern der Ämter. Begründung: Die Sporterweiterungsfläche war bereits Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 803. Bereits vor zehn Jahren wurde mit Stellungnahme ST 139 aus 2012 und Verweis auf die Bedarfsanalyse der Sportentwicklungsplanung über den Zeitpunkt der Realisierung berichtet. 2015 wurde dem Stadtteil ein konsensfähiger Vorentwurf präsentiert. Aufgetretene Herausforderungen wie der Feldhamsterschutz wurden gelöst. Seit 2016 wird regelmäßig über die vielfachen Auswirkungen der erreichten Kapazitätsgrenzen der bestehenden Sportinfrastruktur diskutiert, die Schul-, Vereins- und Freizeitsport beeinträchtigen. Zuletzt wurde die Planung um den Mehrbedarf einer Mehrfeldhalle für Schul- und Vereinssport erweitert, verbunden mit einer weiteren für die Bürger intransparenten Verzögerung. Im Dezember 2021 haben die Sportvereine im Norden gemeinsam mit dem Sportkreis mittels einer viel beachteten Petition auf die untragbare Situation und deren Konsequenzen hingewiesen. Die Option der Aufteilung in mehrere Bauphasen unter Priorisierung der Sportaußenanlagen erscheint den Teilnehmern der Videokonferenz vom 15.12.2021 als nicht umsetzbar. Die abgeleitete Notwendigkeit einer priorisierten Realisierung von Außenanlagen und Mehrfeldhalle zeigte breiten Konsens. Die weitgehend unverändert vorgelegten Planungsentwürfe, die einen parallelen Sportbetrieb von Leichtathletik und Ballsportarten ermöglichen, wurden abschließend als geeignet bestätigt, ergänzt um einen für Fußball und Rugby nutzbaren Belag des Großfeldes. Erneute Diskussion und Runde Tische werden im Konsens der Teilnehmer als nicht notwendig beschrieben, der Fokus konsequent auf die Vorstellung des Zeitplans und eines frühestmöglichen Baubeginns gerichtet. Die Maßnahme soll aus beantragten Mitteln des Sport- und Schulamts finanziert werden, die Berücksichtigung in der kommenden Haushaltsplanung mit Bereitstellung der investiven Mittel ist gemäß Vortrag des Sportdezernats vorbereitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2011, V 160 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2012, ST 139 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 744 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1851 Auskunftsersuchen vom 06.05.2022, V 404 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1110 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2698 Auskunftsersuchen vom 15.03.2024, V 914 Aktenzeichen: 52 2
Tennenplatz FC Kalbach in Kunstrasenplatz umwandeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1486 entstanden aus Vorlage: OF 150/12 vom 10.01.2022 Betreff: Tennenplatz FC Kalbach in Kunstrasenplatz umwandeln Vorgang: EA 262/18 OBR 12; ST 708/19; B 297/21 Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem FC Kalbach den im nördlichen Teil des Geländes gelegenen Tennenplatz in ein Kunstrasenspielfeld umzuwandeln und in diesem Zuge auch die bereits begonnenen Abstimmungen zum Ausbau der Umkleiden und Funktionsbereiche - derzeit in Containern - fortzuführen. Begründung: Der FC Kalbach erfreut sich einer sehr regen Nachfrage, hat schon über 500 Mitglieder und 15 Jugendmannschaften und bietet zusätzlich noch den Fußballerinnen und Fußballern des Riedberger SV eine Heimstatt, bis die neue Sportanlage östlich der Altenhöferallee fertig geplant und gebaut ist. Der bereits beleuchtete Tennenplatz würde die Kapazität gerade für die Jugendmannschaften spürbar erhöhen und somit bei überschaubaren Investitionen eine nachhaltige Förderung des Jugend- und Breitensports ermöglichen. In der Vorlage B 297 vom 23.08.2021 heißt es: "Das Programm zur Umwandlung von Tennenplätzen zu Kunstrasenplätzen wurde konsequent weitergeführt und vollständig umgesetzt. Damit ist bei fast jeder Sportanlage mindestens ein Großspielfeld mit Kunstrasenbelag ausgestattet." Schon 2019 hieß es in der Stellungnahme ST 708: "Das zuständige Fachamt wird im Anschluss an das erfolgreich initiierte Sonderbauprogramm bewerten, welche Sportanlagen mit zusätzlichen Kunstrasengroß- und Kleinspielfeldern versehen werden müssen. Ausschlaggebend für die Entscheidung werden zu gegebener Zeit die aktuellen Mitgliederzahlen und die gemeldeten Mannschaften sein." Es spricht also nichts mehr dagegen, bedarfsgerecht Kunstrasenspielfelder nun auch dort anzulegen, wo bereits ein Kunstrasenfeld existiert. Angesichts der großen zeitlichen Verzögerung beim Bau der Sportanlage Riedberg II ist die kurzfristige Entlastung der lokalen Sport-Infrastruktur noch wichtiger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 30.11.2018, EA 262 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 708 Bericht des Magistrats vom 23.08.2021, B 297 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1112 Aktenzeichen: 52 2
Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1488 entstanden aus Vorlage: OF 152/12 vom 29.12.2021 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee Foto: Google Maps An der Einmündung treffen die Radwege in Richtung Niederursel, Riedberg, Oberursel und Kalbach zusammen. Entsprechend hoch ist die Zahl der Radfahrenden pro Tag. Wer aus Niederursel kommt, fährt auf einem Weg am Sportplatz in Richtung der genannten Einmündung. Der Weg ist durch einen ca. zwei Meter breiten Grünstreifen von der Straße Am Weißkirchener Berg getrennt. Foto: privat Dadurch werden Radfahrende von Fahrzeugführern, die aus Richtung Niederursel kommend nach rechts in die Altenhöferallee abbiegen wollen, leicht übersehen. Obwohl sich der Weg auf der anderen Seite durch Zeichen 249 als benutzungspflichtiger Radweg fortsetzt, ist die Überquerung an dieser Stelle als reine Fußgängerampel ausgewiesen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Fußgängerampel zusätzlich mit einem Fahrradpiktogramm zu versehen [1] und 2. an geeigneter Stelle die aus Weißkirchen kommenden Rechtsabbiegenden mit dem Zeichen 138 und Zusatzzeichen 1000-21 [2] auf kreuzende Radfahrende hinzuweisen. [1]: Fußgängerampel mit Fahrradpiktogramm [2]: Achtung Radfahrer/Gefahrenstelle rechts Begründung: Die Umsetzung dient der Verkehrssicherheit der Radfahrenden und ist schnellstmöglich umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1192 Aktenzeichen: 32 1
Tennenplatz FC Kalbach in Kunstrasenplatz umwandeln
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2022, OF 150/12 Betreff: Tennenplatz FC Kalbach in Kunstrasenplatz umwandeln Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem FC Kalbach den im nördlichen Teil des Geländes gelegenen Tennenplatz in ein Kunstrasenspielfeld umzuwandeln und in diesem Zuge auch die bereits begonnenen Abstimmungen zum Ausbau der Umkleiden und Funktionsbereiche fortzuführen. Begründung: Der FC Kalbach erfreut sich einer sehr regen Nachfrage, hat schon über 500 Mitglieder und 15 Jugendmannschaften und bietet zusätzlich noch den Fußballer:innen des Riedberger SV eine Heimstatt bis die neue Sportanlage östlich der Altenhöferallee fertig geplant und gebaut ist. Der bereits beleuchtete Tennenplatz würde die Kapazität gerade für die Jugendmannschaften spürbar erhöhen und somit bei überschaubaren Investitionen eine nachhaltige Förderung des Jugend- und Breitensports ermöglichen. In B 297 vom 23.8.2021 heißt es (eigene Hervorhebung): Das Programm zur Umwandlung von Tennenplätzen zu Kunstrasenplätzen wurde konsequent weitergeführt und vollständig umgesetzt. Damit ist bei fast jeder Sportanlage mindestens ein Großspielfeld mit Kunstrasenbelag ausgestattet. Schon 2019 hieß es in der ST 708: Das zuständige Fachamt wird im Anschluss an das erfolgreich initiierte Sonderbauprogramm bewerten, welche Sportanlagen mit zusätzlichen Kunstrasengroß- und Kleinspielfeldern versehen werden müssen. Ausschlaggebend für die Entscheidung werden zu gegebener Zeit die aktuellen Mitgliederzahlen und die gemeldeten Mannschaften sein. Es spricht also nichts mehr dagegen, bedarfsgerecht Kunstrasenspielfelder nun auch dort anzulegen, wo bereits ein Kunstrasenfeld existiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1486 2022 Die Vorlage OF 150/12 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Funktionsbereiche" die Worte "- derzeit in Containern -" eingefügt werden und die Begründung wie folgt ergänzt wird: "Angesichts der großen zeitlichen Verzögerung beim Bau der Sportanlage Riedberg II ist die kurzfristige Entlastung der lokalen Sport-Infrastruktur noch wichtiger." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBebauungsplanverfahren für einen Skatepark (Gemeinbedarf) einleiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 162/12 Betreff: Bebauungsplanverfahren für einen Skatepark (Gemeinbedarf) einleiten Der Ortbeirat 12 hat mit OM 7056 vom 15.01.2021 einen konkreten Vorschlag für die Errichtung eines Skateparks dem Magistrat vorgeschlagen. Die Antwort darauf mit ST 831 vom 12.04.2021 war die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee. Nach dem 2. Runden Tisch zur Sportanlage und der beauftragten Planung ist dieser Standort nicht mehr aktuell. Die ST 1833 vom 11.10.2021 stellt zum Thema Flächen für Gemeinbedarfe fest, dass für "Die Umwandlung von Flächen, die derzeit planungsrechtlich als "Grünfläche", "Flächen für die Landwirtschaft" oder "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" festgesetzt sind, in zukünftige Gemeinbedarfsflächen erfordert in jedem Fall ein Bebauungsplanverfahren. Dafür ist ein Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig. Diesem Beschluss vorgelagert ist unter Einbeziehung sämtlicher relevanter Belange abzuwägen, in welchen Bereichen ein akuter und vordringlicher Bedarf für Gemeinbedarfseinrichtungen besteht. Erst im Rahmen eines Planverfahrens kann die Fragestellung ggf. zu verlagernder Ausgleichsflächen behandelt werden." Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten hinsichtlich der Kompensationsfläche - zwischen Lärmschutzwall der Autobahn BAB 5 bis zur Graf-von-Stauffenberg-Allee bzw. deren Bebauung bis zur Sportanlage westlich der Altenhöferallee- ein Bebauungsplanverfahren unter Hinwies auf die in der ST 831 genannten Abstandsregeln, die hier eingehalten werden können, einzuleiten, dass eine Teilfläche hiervon als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen wird, die dann der Errichtung eines Skateparks dient. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass diese Flächen bereits einem hohen Lärmpegel durch die BAB 5 ausgesetzt sind und ein Skatepark dies nicht weiter negativ beeinflusst. Begründung: Wie in den Ortsbeiratssitzungen deutlich wurde, ist ein Skatepark Wunsch zahlreicher Jugendlicher aus dem Stadtteil. Im Übrigen wird auf die diesbezüglichen Anträge, OF 492/12 vom 12.10.2019 u. a. verwiesen. Quelle: Naturreg.hessen.de Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 138 2022 Die Vorlage OF 162/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenErhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2021, OF 152/12 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee Foto: Google Maps An der Einmündung treffen die Radwege in Richtung Niederursel, Riedberg, Oberursel und Kalbach zusammen. Entsprechend hoch ist die Zahl der Radfahrenden pro Tag. Wer aus Niederursel kommt, fährt auf einem Weg am Sportplatz in Richtung der genannten Einmündung. Der Weg ist durch einen ca. 2m breiten Grünstreifen von der Straße "Am Weißkirchner Berg" getrennt. Foto: Privat Dadurch werden Radfahrende von Fahrzeugen, die aus Richtung Niederursel kommend nach rechts in die Altenhöferallee abbiegen wollen leicht übersehen. Obwohl sich der Weg auf der anderen Seite durch Zeichen 249 als benutzungspflichtiger Radweg fortsetzt, ist die Überquerung an dieser Stelle als reine Fußgängerampel ausgewiesen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten die Fußgängerampel zusätzlich mit einem Fahrradpiktogramm zu versehen [1] und 2. an geeigneter Stelle die aus Weißkirchen kommenden Rechtsabbiegenden mit dem Zeichen 138 und Zusatzzeichen 1000-21 [2] auf kreuzende Radfahrende hinzuweisen. 1: Fußgängerampel mit Fahrradpiktogramm 2: Achtung Radfahrer / Gefahrenstelle rechts Begründung: Die Umsetzung dient der Verkehrssicherheit der Radfahrenden und ist schnellstmöglich umzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Ziffer 2. der Vorlage OF 152/12 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1488 2022 Die Vorlage OF 152/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1. und Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, Volt, LINKE. und BFF gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenStreusalzeinsatz auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2021, OF 147/12 Betreff: Streusalzeinsatz auf dem Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf den Streusalzeinsatz auf dem Riedberg ganz zu verzichten oder diesen minimal wie möglich einzusetzen. Begründung: Mitte Dezember 2021 wurde im Bereich der "Altenhöferallee", "Riedbergallee" und "Alfred-Wegener-Straße" ohne, dass der Deutsche Wetterdienst für Frankfurt eine Glättewarnung ausgesprochen hat, auch nicht für die kommenden Tage angesagt war, stark Streusalz in den obigen Bereichen ausgebracht. Da das gesamte Oberflächenwasser des Riedbergs über Retensionsbecken zwischengespeichert und dann in die Kätcheslachmulde abgeführt wird, bildet Streusalzeintrag für Gewässer, Vegetation und Bauwerke eine zusätzliche Belastung. Aus Umwelt- und Kostengründen sollte der Salzeinsatz - sofern überhaupt notwendig - durch Sand oder Split als Streumittel ersetzt werden. Der Ortsbeirat 8 ist hiervon in Kenntnis zu setzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1484 2022 Die Vorlage OF 147/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "gebeten" die Worte "auf die FES hinzuwirken" und in der Begründung nach den Worten "Mitte Dezember 2021" die Worte "(vermutlich 17.12.)" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP
Partei: SPD
Weiter lesenFahrradweg fortführen Einmündung Altenhöferallee auf die Lurgiallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1243 entstanden aus Vorlage: OF 79/8 vom 14.11.2021 Betreff: Fahrradweg fortführen Einmündung Altenhöferallee auf die Lurgiallee Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrradwegmarkierung an der Kreuzung Altenhöferallee/Marie-Curie-Straße, von Nordwesten kommend in die Lurgiallee einmündend, neu zu ordnen. Begründung: Wie auf den nachfolgenden Abbildungen illustriert, überqueren Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, von der Altenhöferallee kommend, die Kreuzung in Richtung Lurgiallee auf einem Radweg, der dann jedoch abrupt vor einer Bordsteinkante endet. Die Radfahrerinnen und Radfahrer können sich dann zwar auf die Fahrbahn der Autos einfädeln, müssen aber, um nicht überfahren zu werden, anhalten. Es wäre wünschenswert, wenn dort die Verkehrsführung neu und sicherer geordnet würde. Abbildungen 1 & 2: Links der Radweg mit Hinführung, rechts die Sicht einer Fahrradfahrerin/eines Fahrradfahrers mit plötzlichem Ende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1466 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 803 Aktenzeichen: 32 1
E-Laden an Sportanlagen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1157 entstanden aus Vorlage: OF 132/12 vom 15.11.2021 Betreff: E-Laden an Sportanlagen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich an den vorhandenen (und künftigen) Sportanlagen in Kalbach-Riedberg Elektro-Ladepunkte einrichten lassen. Je nach Größe der Parkplätze sollten mindestens vier, besser acht Ladepunkte geprüft werden. Dies betrifft die folgenden Anlagen: - Sportplatz Altenhöferallee (SC Riedberg) - Fußballplatz Kalbach (FC Kalbach) - Sport- und Freizeitzentrum am Martinszehnten - Golf-C lub Golf-Range Frankfurt - Perspektivisch auch schon: Sportanlage östlich der Altenhöferallee Begründung: Gerade Sportanlagen bieten sich als Standorte für Elektroladesäulen gut an, da Fahrzeuge dort typischerweise für mindestens eine Stunde abgestellt werden, dann aber auch wieder wegbewegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 845 Auskunftsersuchen vom 06.05.2022, V 400 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 52 0
Konrad-Zuse-Straße sicherer machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2021, OF 143/12 Betreff: Konrad-Zuse-Straße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit in der Konrad-Zuse-Straße mit den folgenden Maßnahmen zu verbessern: 1. Anbringung von Fahrbahnmarkierungen auf der Konrad-Zuse-Straße und den einmündenden Straßen zur Erinnerung an das Rechts-vor-Links Gebot. 2. An der Querung des Grünzuges "Topographischer Weg" eine Aufpflasterung oder Aufasphaltierung ähnlich den Straßenquerungen des Grünzuges "Römische Straße". 3. Die Geschwindigkeit auf dieser Straße durch ein ViaCount-Gerät für den Zeitraum von mindestens einem Monat überprüfen und den Ortsbeirat über das Ergebnis informieren. Begründung: Die Konrad-Zuse-Straße verläuft zwischen der Straße "Zur Kalbacher Höhe" und der Altenhöferallee, und sie ist als Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule 1 ausgezeichnet. Durch viele Baustellen in dieser Straße und dem zunehmenden Autoverkehr, ist hier die Sicherheit des Schulwegs oft beeinträchtigt. Auch Anwohner:innen klagen seit Jahren über zu schnelle Autos in der Konrad-Zuse-Straße. Fahrbahnmarkierungen, wie die oben beschriebenen Balken an den einmündenden Straßen in die Konrad-Zuse-Straße würden den Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere den Schulkindern mehr Sicherheit geben. Gerade im Bereich der Querung mit dem Topographischen Weg und der dort befindlichen Einmündung "Zum Kreuzegut" kommt es dabei zu gefährlichen Situationen und zu mindestens einem Unfall. Dies wird weiter durch das Gefälle des Topographischen Wegs in diesem Bereich begünstigt, wodurch querende Kinder auf Rädern schneller sind, als es manche Autofahrer:innen erwarten. Die jüngst anpassten Querungen für die Römische Straße zeigen, eine geeignete Anpassung der Querung gestaltet werden kann. Da in der Konrad-Zuse-Straße kein Busverkehr stattfindet, bietet sich eine solche Lösung prinzipiell an. Um Klarheit über die Häufigkeit von Verkehrswidrigkeiten zu bekommen, bitten wir um Erhebung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge durch ein ViaCount-Gerät. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.11.2021, OF 120/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1151 2021 1. Die Vorlage OF 120/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 143/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD
Weiter lesenKonrad-Zuse-Straße sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1151 entstanden aus Vorlage: OF 143/12 vom 26.11.2021 Betreff: Konrad-Zuse-Straße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit in der Konrad-Zuse-Straße mit den folgenden Maßnahmen zu verbessern: 1. Anbringung von Fahrbahnmarkierungen auf der Konrad-Zuse-Straße und den einmündenden Straßen zur Erinnerung an das Rechts-vor-links-Gebot. 2. An der Querung des Grünzuges "Topographischer Weg" ist eine Aufpflasterung oder Aufasphaltierung ähnlich den Straßenquerungen des Grünzuges "Römische Straße" vorzunehmen. 3. Die Geschwindigkeit auf dieser Straße ist durch ein ViaCount-Gerät für den Zeitraum von mindestens einem Monat zu überprüfen und der Ortsbeirat über das Ergebnis zu informieren. Begründung: Die Konrad-Zuse-Straße verläuft zwischen der Straße Zur Kalbacher Höhe und der Altenhöferallee, und sie ist als Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule 1 ausgezeichnet. Durch viele Baustellen in dieser Straße und dem zunehmenden Autoverkehr ist an dieser Stelle die Sicherheit des Schulwegs oft beeinträchtigt. Auch Anwohnerinnen und Anwohner klagen seit Jahren über zu schnelle Autos in der Konrad-Zuse-Straße. Fahrbahnmarkierungen, wie die oben beschriebenen Balken an den einmündenden Straßen, in die Konrad-Zuse-Straße würden den Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere den Schulkindern mehr Sicherheit geben. Gerade im Bereich der Querung mit dem Topographischen Weg und der dort befindlichen Einmündung Zum Kreuzegut kommt es dabei zu gefährlichen Situationen und zu mindestens einem Unfall. Dies wird weiter durch das Gefälle des Topographischen Wegs in diesem Bereich begünstigt, wodurch querende Kinder auf Rädern schneller sind, als es manche Autofahrerinnen und Autofahrer erwarten. Die jüngst angepassten Querungen für die Römische Straße zeigen, wie eine geeignete Anpassung der Querung gestaltet werden kann. Da in der Konrad-Zuse-Straße kein Busverkehr stattfindet, bietet sich eine solche Lösung prinzipiell an. Um Klarheit über die Häufigkeit von Verkehrswidrigkeiten zu bekommen, bittet der Ortsbeirat um Erhebung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge durch ein ViaCount-Gerät. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 769 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Baubeginn 2. Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.11.2021, OF 149/12 Betreff: Baubeginn 2. Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie das Sportdezernat die den nördlichen Vereinen und Bürgern zugesagte beschleunigte Realisierung des Baus der zweiten Sportanlage Riedberg, in einer Bauphase für Außenanlagen und Mehrfeldhalle, vorantreiben wird. Die Vorlage OM 744 aus 2021aufgreifend, sind weitere Verzögerungen von Planung, Finanzierung und Bau durch begleitende Maßnahmen konsequent und wirkungsvoll zu verhindern. Der frühestmögliche Baubeginn, nicht später als 2023, ist sicherzustellen. Der Ortsbeirat wünscht sich die Veröffentlichung der realistischen Zeitplanung mit Meilensteinen bis Ende Q1 / 2022, unter Bezug auf die Ergebnisse der Videokonferenz vom 15.12.2021 von Vereinen, Sportkreis und Vertretern des OBR 12 mit Herrn Stadtrat Mike Josef und Vertretern der Ämter. Begründung: Die Sporterweiterungsfläche war bereits Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 803. Bereits vor 10 Jahren wurde mit Stellungnahme ST139 aus 2012 und Verweis auf die Bedarfsanalyse der Sportentwicklungsplanung über den Zeitpunkt der Realisierung berichtet. 2015 wurde dem Stadtteil ein konsensfähiger Vorentwurf präsentiert. Aufgetretene Herausforderungen wie der Feldhamsterschutz wurden gelöst. Seit 2016 wird regelmäßig über die vielfachen Auswirkungen der erreichten Kapazitätsgrenzen der bestehenden Sportinfrastruktur diskutiert, die Schul-, Vereins- und Freizeitsport beeinträchtigt. Zuletzt wurde die Planung um den Mehrbedarf einer Mehrfeldhalle für Schul- und Vereinssport erweitert, verbunden mit einer weiteren für die Bürger intransparenten Verzögerung. Im Dezember 2021 haben die Sportvereine im Norden gemeinsam mit dem Sportkreis mittels einer vielbeachteten Petition auf die untragbare Situation und deren Konsequenzen hingewiesen. Die Option der Aufteilung in mehrere Bauphasen unter Priorisierung der Sportaußenanlagen erscheint den Teilnehmern der Videokonferenz vom 15.12.2021 als nicht umsetzbar. Die abgeleitete Notwendigkeit einer priorisierten Realisierung von Außenanlagen und Mehrfeldhalle zeigte breiten Konsens. Die weitgehend unverändert vorgelegten Planungsentwürfe, die einen parallelen Sportbetrieb von Leichtathletik und Ballsportarten ermöglicht, wurden abschließend als geeignet bestätigt, ergänzt um einen für Fußball und Rugby nutzbaren Belag des Großfeldes. Erneute Diskussion und Runde Tische werden im Konsens der Teilnehmer als nicht notwendig beschrieben, der Fokus konsequent auf die Vorstellung des Zeitplans und eines frühestmöglichen Baubeginns gerichtet. Die Maßnahme soll aus beantragten Mitteln des Sport- und Schulamts finanziert werden, die Berücksichtigung in der kommenden Haushaltsplanung mit Bereitstellung der investiven Mittel sind gemäß Vortrag des Sportdezernats vorbereitet. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Volt LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1485 2022 Die Vorlage OF 149/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Volt, LINKE.
Weiter lesenE-Laden an Sportanlagen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 132/12 Betreff: E-Laden an Sportanlagen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie sich an den vorhandenen (und künftigen) Sportanlagen in Kalbach-Riedberg Elektro-Ladepunkte einrichten lassen. Je nach Größe der Parkplätze sollten mindestens vier, besser acht Ladepunkte geprüft werden. Dies betrifft die folgenden Anlagen: - Sportplatz Altenhöferallee (SC Riedberg) - Fußballplatz Kalbach (FC Kalbach) - Sport- und Freizeitzentrum am Martinszehnten - Golfclub Golf-Range Frankfurt - Perspektivisch auch schon: Sportanlage östlich der Altenhöferallee Begründung: Gerade Sportanlagen bieten sich als Standorte für Elektroladesäulen gut an, da Fahrzeuge dort typischerweise für mindestens eine Stunde abgestellt werden, dann aber auch wieder wegbewegt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1157 2021 Die Vorlage OF 132/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradweg fortführen Einmündung Altenhöferallee auf die Lurgiallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 79/8 Betreff: Fahrradweg fortführen Einmündung Altenhöferallee auf die Lurgiallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrradwegmarkierung an der Kreuzung Altenhöferallee / Marie-Curie-Straße, von Nordwesten kommend in die Lurgiallee einmündend, neu zu ordnen. Begründung: Wie auf den nachfolgenden Abbildungen illustriert, überqueren Fahrradfahrer*innen, von der Altenhöferallee kommend, die Kreuzung in Richtung Lurgiallee auf einem Radweg, der dann jedoch abrupt vor einer Bordsteinkante endet. Die Radfahrer*innen können sich dann zwar auf die Fahrbahn der Autos einfädeln, müssen aber, um nicht überfahren zu werden, anhalten. Es wäre wünschenswert, wenn dort die Verkehrsführung neu und sicherer geordnet würde. Abbildungen 1 & 2: Links der Radweg mit Hinführung; rechts die Sicht einer/s Fahrradfahrer*in/s mit plötzlichem Ende. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1243 2021 Die Vorlage OF 79/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenGullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 141/12 Betreff: Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Amt für Straßenbau- und Erschließung zu formulieren mit folgendem Inhalt: Sehr geehrte Damen und Herren, aus den vier beigefügten Bildern vom 31.10.2021 ergibt sich, dass sich schon bei geringsten Niederschlagsmengen das Wasser auf dem Zebrastreifen staut. Der Abfluss ist dort höher. Daher ist an dieser Stelle ein Überqueren der Straße auf dem Zebrastreifen nicht möglich. Die zwischenzeitliche telefonische Kontaktaufnahme mit dem und persönliche Inaugenscheinnahme durch das Stadtentwässerungsamt hat ergeben, dass es sich um eine notwendige bauliche Maßnahme handelt, die die Zuständigkeit Ihres Amtes erfordert. Um kurzfristige Anpassung des Gullydeckels wird gebeten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Begründung: Ergibt sich aus den privaten anliegenden Fotos. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.01.2024, OF 483/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 141/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "In diesem Zuge könnte auch gleich der Asphalt-Rest am Bordstein in der ersten Parkbucht nördlich des Kreisels entfernt werden, der von einer früheren Baumaßnahme zurückgeblieben ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerlegung der Altglascontainer Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 135/12 Betreff: Verlegung der Altglascontainer Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße Mit der ST 1679 vom 17.09.2021 macht der Magistrat darauf aufmerksam, dass der Ortsbeirat den neuen Standort für die Altglascontainer der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH mitteilen soll. Dies vorausgeschickt wird die Ortsvorsteherin gebeten Kontakt zur zuständigen Stelle der FES Kontakt aufzunehmen und folgenden Standort vorzuschlagen: 3-4 Pkw-Parkplätzen sollen in der Ferdinand-Braun-Straße/Ecke Altenhöferallee für die Altglascontainer bereitgestellt werden. Die Flächen in Rot markiert dienen als präzise Darlegung, welche Flächen gemeint sind. Der Ortsbeirat 8 ist hierüber zu informieren. Quelle: Google maps Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 135/12 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ortsvorsteherin im Sinne der Vorlage gebeten wird, zuständigkeitshalber Kontakt mit ihrer Kollegin in dem Ortsbeirat 8 aufzunehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
Weiter lesenVerkehrsberuhigung Konrad-Zuse-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 120/12 Betreff: Verkehrsberuhigung Konrad-Zuse-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf der Konrad-Zuse-Straße und den einmündenden Straßen Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die an das Rechts-vor-Links-Gebot erinnern. Begründung: Die Konrad-Zuse-Straße verläuft zwischen der Straße "Zur Kalbacher Höhe" und der Altenhöferallee, und sie ist als Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule 1 ausgezeichnet. Durch viele Baustellen in dieser Straße und dem zunehmenden Autoverkehr, ist hier die Sicherheit des Schulwegs oft beeinträchtigt. Fahrbahnmarkierungen, wie die oben beschriebenen Balken an den einmündenden Straßen in die Konrad-Zuse-Straße würden den Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere den Schulkindern mehr Sicherheit geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.11.2021, OF 143/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1151 2021 1. Die Vorlage OF 120/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 143/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenLärmschutzmaßnahmen in der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 975 entstanden aus Vorlage: OF 110/12 vom 17.10.2021 Betreff: Lärmschutzmaßnahmen in der Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft darüber zu erteilen, welcher Gebietsausweisung die Altenhöferallee gemäß geltender Grenz-, Auslöse- und Richtwerte für den Lärmschutz an Straßen zugeordnet ist - siehe Tabelle 3 des Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden [1, 2] ff. Immissionsgrenzwerte des § 2 Absatz 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - 16. BImSchV); 2. Auskunft darüber zu erteilen, welche geplanten oder bereits durchgeführten Lärmschutzmaßnahmen nach der Umgebungslärmkartierung 2017 des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie für die Altenhöferallee seit 2017 vorgesehen sind oder durchgeführt wurden; 3. sofern keine weiteren Maßnahmen geplant sind, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Lärm zum Schutz der Wohnbevölkerung - siehe dazu § 45 Absatz 1 Satz 2 Punkt 3 StVO - zu reduzieren, z. B Geschwindigkeitsreduzierung. Dabei sollten die Straßenverkehrsbehörden von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch machen. Es sollten z. B. übergeordnete Interessen wie ein reibungsloser ÖPNV tagsüber höher gewertet werden wie in der Nacht. Durch die wesentlich geringe Verkehrsdichte in der Nacht können geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen leichter in Betracht gezogen werden. Begründung: Nach dem Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden (2017) liegt die Altenhöferallee in Frankfurt tagsüber und nachts über den Belastungswerten gemäß Immissionsgrenzwerte des § 2 Absatz 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - 16. BImSchV). Der Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden (2017) enthält keine Maßnahmen zur Lärmreduzierung der Altenhöferallee. Es sind geeignete Maßnahmen erforderlich, um den Lärm zum Schutz der Wohnbevölkerung tagsüber bzw. nachts zu reduzieren. Lärmpegel 2017 tagsüber, Straßenlärm Hauptverkehrsstraßen EU [3] Lärmpegel 2017 nachts, Straßenlärm Hauptverkehrsstraßen EU [3] Quellen, abgerufen am 13.10.2021: [1] https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/verkehr/umgebungsl%C3%A4rm/ballungsr%C3%A 4ume [2] https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/L%C3%A4rmaktio nsplan%20Hessen%20%283.%20Runde%29%20Teilplan%20Ballungsr%C3%A4ume%20Darmstadt%2 0Frankfurt%20Offenbach%20Wiesbaden%20NEU%20%28002%29_0.pdf [3] Lärmviewer Hessen https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 553 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2318 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 700 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-0
Tempo 40 für den Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 970 entstanden aus Vorlage: OF 100/12 vom 18.10.2021 Betreff: Tempo 40 für den Riedberg Vorgang: OM 121/21 OBR 12; ST 1346/21 Der Magistrat wird gebeten, für die folgenden Haupterschließungsstraßen des Riedbergs die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h festzulegen, um so für den Ortsbezirk 12 das neue Verkehrskonzept für Frankfurt umzusetzen: Altenhöferallee, Riedbergallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Herrmann-Rudloff-Allee. Begründung: Im neuen Frankfurter Koalitionsvertrag findet sich in Zeile 2069 f. die Vereinbarung: "Auf allen Grundnetzstraßen in/an dicht besiedelten Wohngebieten innerhalb der Stadtgrenzen gilt grundsätzlich Tempo 40 [...]". Damit ist ein klarer politischer Wille definiert, den geltenden Rechtsrahmen anders auszulegen als dies bislang der Fall war und wie es in anderen Gemeinden, z. B. Freiburg oder Oberursel, bereits jetzt der Fall ist. Gemäß der Stellungnahme vom 19.07.2021, ST 1346, sind die genannten Straßen als Haupterschließungsstraßen definiert und dürften somit dem Grundnetz zuzurechnen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1346 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 552 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 40 für den Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 100/12 Betreff: Tempo 40 für den Riedberg Der Magistrat wird gebeten, für die folgenden Haupterschließungsstraßen des Riedbergs die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h festzulegen: Altenhöferallee, Riedbergallee, Graf-von-Staufenberg-Allee und Carl-Herrmann-Rudloff-Allee um so für den Ortsbezirk 12 das neue Verkehrskonzept für Frankfurt umzusetzen. Begründung: Im neuen Frankfurter Koalitionsvertrag findet sich in Zeile 2069 f. die Vereinbarung: "Auf allen Grundnetzstraßen in/an dicht besiedelten Wohngebieten innerhalb der Stadtgrenzen gilt grundsätzlich Tempo 40 [...]". Damit ist ein klarer politischer Wille definiert, den geltenden Rechtsrahmen anders auszulegen als dies bislang der Fall war und wie es in anderen Gemeinden, z. B. Freiburg oder Oberursel, bereits jetzt der Fall ist. Gemäß ST 1346 vom 19.07.2021 sind die genannten Straßen als Haupterschließungsstraßen definiert und dürften somit dem Grundnetz zuzurechnen sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 970 2021 Die Vorlage OF 100/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLärmschutzmaßnahmen in der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2021, OF 110/12 Betreff: Lärmschutzmaßnahmen in der Altenhöferallee Der Ortsbeirat wird gebeten dem folgenden Antrag zuzustimmen: Der Magistrat wird gebeten 1. Auskunft darüber zu erteilen, welcher Gebietsausweisung die Altenhöferallee gem. geltender Grenz-, Auslöse- und Richtwerte für den Lärmschutz an Straßen zugeordnet ist - siehe Tabelle 3 des Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden [1, 2] ff. Immissionsgrenzwerte des § 2 Abs. 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - 16. BImSchV) 2. Auskunft darüber zu erteilen, welche geplanten oder bereits durchgeführten Lärmschutzmaßnahmen nach der Umgebungslärmkartierung 2017 des Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie für die Altenhöferallee seit 2017 vorgesehen sind oder durchgeführt wurden. 3. Sofern keine weiteren Maßnahmen geplant sind, sollten angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um den Lärm zu reduzieren. Zum Schutz der Wohnbevölkerung - siehe dazu §45 Abs. 1 S. 2 Punkt 3 StVO. Dabei sollten die Straßenverkehrsbehörden von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch machen. Es sollten z. B . übergeordnete Interessen wie ein reibungsloser ÖPNV tagsüber höher gewertet werden, wie in der Nacht. Durch die wesentlich geringe Verkehrsdichte in der Nacht können geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen leichter in Betracht gezogen werden. Begründung: Nach dem Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden (2017) liegt die Altenhöferallee in Frankfurt tagsüber und nachts über den Belastungswerten gem. Immissionsgrenzwerte des § 2 Abs. 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - 16. BImSchV). Der Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden (2017) enthält keine Maßnahmen zur Lärmreduzierung der Altenhöferallee. Es sind geeignete Maßnahmen erforderlich, um den Lärm zum Schutz der Wohnbevölkerung tagsüber bzw. nachts zu reduzieren. Lärmpegel 2017 nachts, Straßenlärm Hauptverkehrsstraßen EU [3] Lärmpegel 2017 nachts, Straßenlärm Hauptverkehrsstraßen EU [3] Quellen, abgerufen am 13.10.2021: [1] https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/verkehr/umgebungsl%C3%A4rm/ballungsr%C3%A 4ume [2] https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/L%C3%A4rmaktio nsplan%20Hessen%20%283.%20Runde%29%20Teilplan%20Ballungsr%C3%A4ume%20Darmstadt%2 0Frankfurt%20Offenbach%20Wiesbaden%20NEU%20%28002%29_0.pdf [3] Lärmviewer Hessen https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de Antragsteller: Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 975 2021 Die Vorlage OF 110/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz der Ziffer 3. des Tenors um die Worte "z. B. Geschwindigkeitsreduzierung" ergänzt wird und die erste Grafik in der Begründung den Lärmpegel 2017 tagsüber darstellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Volt
Weiter lesenRunder Tisch zur zweiten Sportanlage östlich der Altenhöferallee (Sportanlage Riedberg II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 744 entstanden aus Vorlage: OF 95/12 vom 10.09.2021 Betreff: Runder Tisch zur zweiten Sportanlage östlich der Altenhöferallee (Sportanlage Riedberg II) Am 30.08.2021 fand auf Einladung des Sportamtes ein Runder Tisch zur Sportanlage Riedberg II (neuer Arbeitsbegriff) statt. An diesem nahmen viele Vereinsvertreterinnen und -vertreter, Sportfunktionäre, Schulen, Ortsbeiratsvertreterinnen und Ortsbeiratsvertreter sowie das Sportamt und das Grünflächenamt teil. Es wurde nicht abschließend über die vonseiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewünschten Sportmöglichkeiten entschieden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat 1. - hier das Sportamt - gebeten, bis zum 7. Oktober 2021 einen letzten Runden Tisch mit demselben Teilnehmerkreis einzuladen, damit abschließend über die zu verteilenden Sportflächen vonseiten der Nutzerinnen und Nutzer mehrheitlich Einigkeit erzielt wird; 2. zeitgleich gebeten, die Baufelduntersuchung abzuschließen, die Baufeldfreimachung zu beginnen, evtl. den Kampfmittelräumdienst zu beauftragen, damit nach elf Jahren Planung nun mit dem Spatenstich und damit dem Bau der Anlage begonnen werden kann; 3. gebeten, parallel den Baukörper der Dreifeldhalle bis November 2021 dem obigen Teilnehmerkreis vorzustellen, damit öffentlich bekannt wird, wie die Halle von Boden bis Decke und Wände inkl. aller technischer Anlagen (von Dach-, Fassadenbegrünung, PV, Solarthermie, Wärmegewinnung etc.) ausgeführt wird; 4. gebeten, den Bau der Dreifeldhalle vorzuziehen, wenn dadurch weder der Bau der gesamten Sportanlage sich verzögert noch dies Einfluss auf die sonstigen Sportflächen inkl. Leitathletikbahnen hat. Begründung: In der Online-Veranstaltung am 30.08.2021 wurden keine neuen Erkenntnisse oder ein neuer Planungs-/Baufortschritt vorgetragen, die zumindest den Mitgliedern des Ortsbeirates nicht bereits bekannt waren. Lediglich in kleinen Nuancen gab es vonseiten der Vereine Anmerkungen hinsichtlich der Nutzung. Da kein weiterer Zeitplan vonseiten des Sportamtes in Aussicht gestellt wurde, lediglich auf einen Dezernentenwechsel verwiesen wurde, ist nunmehr nach einem konkreten Zeitfenster zu fragen und die Errichtung der Sportanlage Riedberg II voranzutreiben. Da es sich bei der Dreifeldhalle mit Tiefbaumaßnahmen um eine andere Art der Baudurchführung handelt, sollte das Sportamt zur Beschleunigung der Realisierung der Sportanlage einen früheren Baubeginn prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2266 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1485 Aktenzeichen: 52 2
Runder Tisch zur zweiten Sportanlage östlich der Altenhöferallee (Sportanlage Riedberg II)
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2021, OF 95/12 Betreff: Runder Tisch zur zweiten Sportanlage östlich der Altenhöferallee (Sportanlage Riedberg II) Am 30.08.2021 fand auf Einladung des Sportamtes ein Runder Tisch zur Sportanlage Riedberg II (neuer Arbeitsbegriff) statt. An diesem nahmen viele Vereinsvertreter*innen, Sportfunktionäre, Schulen, Ortsbeiratsvertreter*innen und Sport- und Grünflächenamt teil. Es wurde nicht abschließend über die von Seiten der Teilnehmer*innen gewünschten Sportmöglichkeiten entschieden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Der Magistrat, hier das Sportamt, wird gebeten bis zum 7. Oktober 2021 einen letzten Runden Tisch mit demselben Teilnehmerkreis einzuladen, damit abschließend über die zu verteilenden Sportflächen von Seiten der Nutzerinnen und Nutzer mehrheitlich Einigkeit getroffen wird. 2. Der Magistrat wird zeitgleich gebeten, die Baufelduntersuchung abzuschließen, die Baufeldfreimachung zu beginnen, evtl. den Kampfmittelräumdienst zu beauftragen, damit nach 11 Jahren Planung nun mit dem Spatenstich und damit Bau der Anlage begonnen werden kann. 3. Der Magistrat wird gebeten parallel den Baukörper der Dreifelderhalle bis November 2021 dem obigen Teilnehmerkreis vorzustellen, damit öffentlich bekannt wird, wie die Halle von Boden bis Decke und Wände incl. aller technischer Anlagen (von Dach-, Fassadenbegrünung, PV, Solarthermie, Wärmegewinnung etc.) ausgeführt wird. 4. Der Magistrat wird gebeten, den Bau der Dreifelderhalle vorzuziehen, wenn dadurch weder der Bau der gesamten Sportanlage sich verzögert noch dies Einfluss auf die sonstigen Sportflächen incl. Leitathletikbahnen hat. Begründung: In der Online Veranstaltung am 30.08.2021 wurden keine neuen Erkenntnisse oder ein neuer Planungs-/Baufortschritt vorgetragen, die zumindest den Mitgliedern des Ortsbeirates nicht bereits bekannt waren. Lediglich in kleinen Nuancen gab es von Vereinsseiten Anmerkungen hinsichtlich der Nutzung. Da kein weiterer Zeitplan von Seiten des Sportamtes in Aussicht gestellt wurde, lediglich auf einen Dezernentenwechsel verwiesen wurde, ist nunmehr nach einem konkreten Zeitfenster die Errichtung der Sportanlage Riedberg II voranzutreiben. Da es sich bei der Dreifelderhalle mit Tiefbaumaßnahmen um eine andere Art der Baudurchführung handelt, sollte das Sportamt zur Beschleunigung der Realisierung der Sportanlage einen früheren Baubeginn prüfen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 744 2021 Die Vorlage OF 95/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenZukunft der Leichtathletikhalle Am Martinszehnten
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2021, OF 91/12 Betreff: Zukunft der Leichtathletikhalle Am Martinszehnten In der Ortsbeiratssitzung am 10. Mai 2019 hat der damalige Sportdezernent Markus Frank zur Sanierung der Leichtathletikhalle Kalbach erklärt, dass die diesbezüglichen Planungen dem Ortsbeirat vorgelegt werden. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Nun erfahren die Öffentlichkeit, die Vereine sowie die Mitglieder des Ortsbeirates dank eines ausführlichen Presseartikels der Frankfurter Rundschau vom 24.07.2021, dass die Leichtathletikhalle abgerissen werden soll. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. warum die angekündigte Sanierung nicht mehr erfolgen soll, 2. mitzuteilen, welche Planungen mit welchem zeitlichen Horizont für die Leichtathletikhalle "Am Martinszehnten" vorliegen, 3. welche Ausweichmöglichkeiten bei Abriss zur Verfügung stehen, 4. wo - das Gebiet "Am Martinszehnten" hat neben dem Sport- und Freizeitzentrum angrenzend weitere freie Flächen verfügbar und 5. wann ein Ersatz für diese Leichtathletikhalle mit den vorhandenen Funktionen (Laufbahnen: Rundlaufbahn 200 m (4 Bahnen), Sprintgerade 60 m / 100 m / 130 m, Sprunganlagen: Weitsprunganlage (2 Anlagen) Dreisprunganlage, Hochsprunganlagen: Hochspr unganlage (2 Anlagen) Stabhochsprunganlage: (2 Anlagen), Wurfanlagen: Kugelstoßen Diskuswurf und Speerwurf) vorhanden sein wird, 6. welches Einfluss der Abriss auf die Trainingsmöglichkeiten der Sportlerinnen und Sportler, der Schulen, der Vereine, auf den Bundes- und Landesstützpunkt Leichtathletik haben werden, 7. wie die Finanzierung gesichert ist und 8. wann mit der Inbetriebnahme einer neuen Halle zu rechnen ist. Begründung: Der Frankfurter Norden leidet seit geraumer Zeit unter dem Mangel von Sportflächen. Seit nunmehr fast 12 Jahren wird die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee geplant und ein Spatenstich ist nicht in Sicht. In dieser Zeit ist die Einwohnerzahl Frankfurts von 664.000 (2009) auf fast 750.000 (aktuell) gestiegen ohne dass ein zeitgleicher Ausbau von Sportstätten um 1/6 erfolgt ist. Die Planungen von Multifunktionshallen etc. sind - wie an dem oben genannten Beispiel erkennbar - ohne Bauaktivitäten geblieben. Daher ist es gerade im Leichtathletikbereich wichtig, dass eine 400 m Bahn endlich gebaut wird. Auch unterstützt der Ortsbeirat 12 eine adäquate Sportstätte, die internationale Standards erfüllt. Vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen muss erst an einem neuen Standort eine Halle stehen, die dann den Sportlerinnen und Sportlern zur Verfügung steht. Das räumliche Argument kann hierbei keine Rolle spielen, da Sportlerinnen und Sportler über das ganze Stadtgebiet verteilt wohnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 154 2021 Die Vorlage OF 91/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenErinnerung: Tempo 30 auf der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 586 entstanden aus Vorlage: OF 50/12 vom 23.06.2021 Betreff: Erinnerung: Tempo 30 auf der Altenhöferallee Vorgang: OM 6457/20 OBR 12; ST 2005/20 In der Stellungnahme vom 23.11.2020, ST 2005, bestätigt der Magistrat, dass ausgehend vom Kreisel Altenhöferallee/Riedbergallee auf der Altenhöferallee Tempo 30 angeordnet wird. Dieser Abschnitt soll das Alten- und Pflegeheim beinhalten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dieses Vorhaben nun auch umzusetzen. Der Bereich soll idealerweise bis zum nächsten Kreisel am Gymnasium Riedberg ausgeweitet werden. Begründung: Es wird auf die ursprüngliche Anregung (OM 6457) verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6457 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2005 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1986 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Ladezone am Riedbergzentrum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 591 entstanden aus Vorlage: OF 55/12 vom 28.06.2021 Betreff: Ladezone am Riedbergzentrum Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Ladezone, die der Anlieferung für Geschäfte im Riedbergzentrum und den Paketzustellerinnen und Paketzustellern vorbehalten ist, sich positiv auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Radfahrenden, auswirkt. Die Ladezone soll an der Altenhöferallee direkt vor dem Riedbergzentrum sein und Kleinlastwagen Platz bieten. Für private Pkw soll ein Halteverbot in der Ladezone gelten, z. B. durch das Verkehrszeichen "Halteverbot" mit Ergänzungsschild "Lieferverkehr frei". Begründung: Aktuell gibt es keine Parkplätze für Kleinlastwagen am Riedbergzentrum. Zulieferer für Geschäfte und Paketzustellerinnen und Paketzusteller müssen auf der Altenhöferallee stehen. Häufig wird dadurch der Radweg oder die Fahrbahn blockiert. Insbesondere Radfahrende werden dadurch gefährdet, dass sie auf die Straße ausweichen müssen oder Waren aus Lkw über den Radweg ausgeladen werden. Eine exklusive Ladezone kann die Zulieferung erleichtern und gefährliche Situationen auf der Altenhöferallee verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1984 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellung fehlender Abfallbehälter entlang der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 601 entstanden aus Vorlage: OF 70/12 vom 22.06.2021 Betreff: Aufstellung fehlender Abfallbehälter entlang der Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter mit Haube in dem Abschnitt der Altenhöferallee zwischen der Friedrich-Dessauer-Straße und der Graf-von-Stauffenberg-Allee zu veranlassen. Begründung: Auf dem gesamten Teilstück der Altenhöferallee zwischen der Friedrich-Dessauer-Straße und der Graf-von-Stauffenberg-Allee befinden sich weder stadteinwärts noch stadtauswärts Abfallbehälter entlang der Bürgersteige. Die Fußgängerinnen und Fußgänger haben daher keine Möglichkeit, ihren Müll, z. B. Behälter von to-go-Getränken, Taschentücher oder Tüten mit Hundekot, entlang dieses Teilstückes ordentlich zu entsorgen. Dies führt dazu, dass der Müll wahllos in die Natur geworfen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1618 Aktenzeichen: 79 4
Sichere Querung der Altenhöferallee in Höhe der Bushaltestellen „Paul-Apel-Straße“ schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 590 entstanden aus Vorlage: OF 54/12 vom 22.06.2021 Betreff: Sichere Querung der Altenhöferallee in Höhe der Bushaltestellen "Paul-Apel-Straße" schaffen Der Magistrat wird gebeten, die Errichtung eines Fußgängerüberwegs in Höhe der beiden Bushaltestellen "Paul-Apel-Straße" zur sicheren Überquerung der Altenhöferallee integriert in die Mittelinsel analog der beiden Fußgängerüberwege im Bereich der Graf-von Stauffenberg-Allee in Höhe der Marie-Curie-Schule zu veranlassen. Begründung: Der SC Riedberg erfreut sich sehr vieler Mitglieder, zum großen Teil sind dies Kinder. Immer mehr dieser Kinder kommen selbstständig mit dem Bus oder zu Fuß aus den nahe gelegenen Wohngebieten zur Sportanlage. Durch den fehlenden Fußgängerüberweg ist eine sichere Querung der Altenhöferallee in der unmittelbaren Nähe der Bushaltestellen "Paul-Apel-Straße", die direkt neben dem Sportgelände liegen, für diese Kinder nicht möglich. Die (auf 100 Meter) Tempo-30-Strecke bietet keinen ausreichenden Schutz bei dem immer weiter ansteigenden Verkehr auf der Altenhöferallee, sowohl stadtauswärts als auch stadteinwärts. Auch im Hinblick auf die zukünftige neue Sportanlage, die automatisch immer mehr Sportler und Besucher mit sich bringen wird, muss eine sichere Querung der Altenhöferallee geschaffen werden. Als gutes Beispiel dienen hierfür die beiden in eine Mittelinsel integrierten Fußgängerüberwege in Höhe der Marie-Curie-Schule (Fotos: privat). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2163 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Ladezone am Riedbergzentrum
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2021, OF 55/12 Betreff: Ladezone am Riedbergzentrum Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Ladezone, die der Anlieferung für Geschäfte im Riedbergzentrum und Paketzusteller*innen vorbehalten ist, sich positiv auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen, insbesondere von Radfahrenden, auswirkt. Die Ladezone soll an der Altenhöferallee direkt vor dem Riedbergzentrum sein und Kleinlastwagen Platz bieten. Für private PKW soll ein Halteverbot in der Ladezone gelten, z. B. durch das Verkehrszeichen "Halteverbot" mit Ergänzungsschild "Lieferverkehr frei". Begründung: Aktuell gibt es keine Parkplätze für Kleinlastwagen am Riedbergzentrum. Zulieferer für Geschäfte und Paketzusteller*innen müssen auf der Altenhöferallee stehen. Häufig wird dadurch der Radweg oder die Fahrbahn blockiert. Insbesondere Radfahrende werden dadurch gefährdet, dass sie auf die Straße ausweichen müssen oder Waren aus LKW über den Radweg ausgeladen werden. Eine exklusive Ladezone kann die Zulieferung erleichtern und gefährliche Situationen auf der Altenhöferallee verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 591 2021 Die Vorlage OF 55/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErinnerung: Tempo 30 auf der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 50/12 Betreff: Erinnerung: Tempo 30 auf der Altenhöferallee In der ST 2005 vom 23.11.2020 bestätigt der Magistrat, dass ausgehend vom Kreisel Altenhöferallee / Riedbergallee auf der Altenhöferallee Tempo 30 angeordnet wird. Dieser Abschnitt soll das Alten- und Pflegeheim beinhalten. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, dieses Vorhaben nun auch umzusetzen. Der Bereich soll ideal bis zum nächsten Kreisel am Gymnasium Riedberg ausgeweitet werden. Begründung: Es wird auf den ursprünglichen Antrag (OM 6457 vom 28.08.2020) verwiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 586 2021 Die Vorlage OF 50/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSichere Querung der Altenhöferallee in Höhe der Bushaltestellen „Paul-Apel-Straße“ schaffen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 54/12 Betreff: Sichere Querung der Altenhöferallee in Höhe der Bushaltestellen "Paul-Apel-Straße" schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Errichtung eines Fußgängerüberwegs in Höhe der beiden Bushaltestellen Paul-Apel-Straße zur sicheren Überquerung der Altenhöferallee integriert in die Mittelinsel analog der beiden Fußgängerüberwege im Bereich der Graf-von Stauffenberg-Allee in Höhe der Marie-Curie-Schule zu veranlassen. Begründung: Der SC Riedberg erfreut sich sehr vieler Mitglieder, zum großen Teil sind dies Kinder. Immer mehr dieser Kinder kommen selbstständig mit dem Bus oder zu Fuß aus den nahgelegenen Wohngebieten zur Sportanlage. Durch den fehlenden Fußgängerüberweg ist eine sichere Querung der Altenhöferallee in der unmittelbaren Nähe der Bushaltestellen Paul-Apel-Straße, die direkt neben dem Sportgelände liegt, für diese Kinder nicht möglich. Die (auf 100 m) Tempo 30 Strecke bietet keinen ausreichenden Schutz bei dem immer weiter ansteigenden Verkehr auf der Altenhöferallee, sowohl stadtauswärts als auch stadteinwärts. Auch im Hinblick auf die zukünftige neue Sportanlage, die automatisch immer mehr Sportler und Besucher mit sich bringen wird, muss eine sichere Querung der Altenhöferallee geschaffen werden. Als gutes Beispiel dienen hierfür die beiden in eine Mittelinsel integrierten Fußgängerüberwege in Höhe der Marie-Curie-Schule (Fotos: privat). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 590 2021 Die Vorlage OF 54/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
Weiter lesenAufstellung fehlender Abfallbehälter entlang der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 70/12 Betreff: Aufstellung fehlender Abfallbehälter entlang der Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter mit Haube in dem Abschnitt der Altenhöferallee zwischen der Friedrich-Dessauer-Straße und der Graf-von-Stauffenberg-Allee zu veranlassen. Begründung: Auf dem gesamten Teilstück der Altenhöferallee zwischen der Friedrich-Dessauer-Straße und der Graf-von-Stauffenberg-Allee befinden sich weder stadteinwärts noch stadtauswärts Abfallbehälter entlang der Bürgersteige. Die Fußgänger*innen haben daher keine Möglichkeit ihren Müll, z.B. Behälter von to go Getränken, Taschentücher oder Tüten mit Hundekot, entlang dieses Teilstückes ordentlich zu entsorgen. Dies führt zwangsläufig dazu, dass der Müll wahllos in die Natur geworfen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 601 2021 Die Vorlage OF 70/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung das Wort "zwangsläufig" gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
Weiter lesenBesseres Busangebot für Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 entstanden aus Vorlage: OF 33/12 vom 28.05.2021 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im Zehn-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Buslinie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Buslinie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Buslinie 28 (neuer Linienverlauf ab 2023), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen-Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U 3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahn-Station "Kalbach" aus durch Kalbach nach Weißkirchen- Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U 3 von und nach Oberursel bestehen, oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S 5 und in Zukunft an die Regionaltangente West (RTW). 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf Grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. 6. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: a) Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hochtaunus) gültig und erhältlich sein. b) Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von zwei Kilometern zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürgerinnen bzw. Bürger müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potenzial für schnellen Klimaschutz. Zu Ziffer 1.: Die Buslinie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Buslinie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als zehn Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. Ziffer 2.: Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Buslinien (M)29, M60, M72/M73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus circa 25 Prozent schneller als eine Fahrt mit U 8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. Ziffern 3., 4. und 6.: Viele Bewohnerinnen bzw. Bewohner aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel, um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Buslinie im Stundentakt sehr unattraktiv, und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrerinnen bzw. Autofahrern ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahn-Station "Weißkirchen/Steinbach" ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S 5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West (RTW) angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. Ziffer 5.: Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist langem Warten an den Ampeln oder schwierigem Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. Ziffer 7.: In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Buslinie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacherinnen bzw. Kalbacher zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 Aktenzeichen: 92 13
Verlegung der Altglascontainer Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 330 entstanden aus Vorlage: OF 27/12 vom 03.05.2021 Betreff: Verlegung der Altglascontainer Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße Der Magistrat wird unter Einbindung des Ortsbeirates 8 gebeten, die Altglascontainer in Absprache mit der FES und der Firma Remondis von dem Standort Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße (vor der Apotheke - als Ziffer 3 gekennzeichnet) in diesem Bereich wenige Meter um die Ecke auf einen Parkplatz - als Ziffer 1 auf dem anliegenden Auszug aus dem Stadtplan GeoInfo der Stadt Frankfurt gekennzeichnet - in die Ferdinand-Braun-Straße unter Montage von zwei Sperrposten an der Altenhöferallee zu verlegen. Quelle: GeoInfo Begründung: Die oben genannten Altglascontainer sind zur Sicherheit von Fußgängerinnen bzw. Fußgängern und der Radfahrerinnen bzw. Radfahrer zu verlegen, um die Querung der Altenhöferallee aufgrund des abgesenkten Bürgersteigs künftig zu ermöglichen. Auch verhindert eine Verlegung in die Ferdinand-Braun-Straße das häufige widerrechtliche Halten von Fahrzeugen zur Entsorgung von Altglas in die Container auf dem Fahrradstreifen und sorgt dafür, dass Radfahrerinnen bzw. Radfahrer künftig nicht mehr ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1679 Antrag vom 27.01.2022, OF 112/8 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1691 Aktenzeichen: 66 5
Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 33/12 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 28, die ab 2022 den südlichen Linienast der Linie 29 übernimmt, erhält den Metrobus-Standard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im 10-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Linie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Linie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Linie 28 (neuer Linienverlauf ab 2022), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahnstation Kalbach aus durch Kalbach nach Weißkirchen Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U3 von und nach Oberursel bestehen oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S5 und in Zukunft an die RTW. 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee / Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: 6. Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hoch-Taunus) gültig und erhältlich sein. 7. Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von 2 km zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürger*innen müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potential für schnellen Klimaschutz. (1.) Die aktuelle Linie 29, zukünftig 28, stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Linie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als 10 Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. (2.) Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Linien (M)28, 29, M60, M72/73, 251 und U9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus ca. 25% schneller als eine Fahrt mit U8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. (3., 4. & 6.) Viele Bewohner*innen aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Linie im Stundentakt sehr unattraktiv und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrer*innen ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahnstation Weißkirchen/Steinbach ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. (5.) Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist durch langes Warten an den Ampeln oder schwieriges Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. (7.) In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Linie 29 (bald 28) sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die 2 km für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacher*innen zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 28 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 33/12 dahin gehend ab, dass im Antragstenor Satz 1 der Ziffer 1. "Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard." lautet und in der Begründung Satz 1 der Ziffer 1. "Die Linie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar.", Satz 5 der Ziffer 2. "Die Linien (M) 29, M 60, M 72/73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet." sowie Satz 2 der Ziffer 7. "Dadurch, dass die Linie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets." lauten. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 6. und 7. der Vorlage OF 33/12 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 333 2021 Die Vorlage OF 33/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 5.: Einstimmige Annahme Ziffern 6. und 7.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBaufeldfreimachung östlich der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 118 entstanden aus Vorlage: OF 1/12 vom 26.04.2021 Betreff: Baufeldfreimachung östlich der Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, unter Berücksichtigung der Brut- und Setzzeit auf der Fläche der ehemaligen provisorischen Kita Altkönigblick am Nordostende der Altenhöferallee die Freimachung des Baufeldes für die künftige Sportanlage mit Sporthalle vorzuziehen und somit die bisher dort befindlichen Pflasterungen, Ablaufrinnen und Punktfundamente zu entfernen. Zusätzlich ist der Bauzaun wieder aufzustellen, um Gefährdungen zu vermeiden. Begründung: Bis zum Baubeginn der neuen Sportanlage mit Turnhalle vergeht mehr Zeit als erwartet. In dieser Zeit soll einer Verwahrlosung der genannten Fläche entgegengewirkt werden. Diese Maßnahme ist im Zuge der kommenden Baumaßnahmen ohnehin notwendig, hängt aber nicht von den Planungen ab und kann somit vorgezogen werden. Dabei ist die Brut- und Setzzeit zu berücksichtigen. Durch den Rückbau wird auch sichergestellt, dass ein fehlender Rückbau nicht noch weitere unnötige Verzögerungen für den Baubeginn der dringend benötigten Sportanlage verursacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6439 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2010 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1497 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 312 Aktenzeichen: 52 0
Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 entstanden aus Vorlage: OF 8/12 vom 26.04.2021 Betreff: Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST 1248/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. das Verkehrskonzept für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben, und aus dem hervorgeht, welches die Haupterschließungsstraßen für Kalbach-Riedberg sind, offenzulegen und 2. belastbare Kriterien des Verkehrskonzepts aufzuzeigen, welche die Altenhöferallee, die Graf-von-Stauffenberg-Allee, die Riedbergallee und die Carl-Hermann-Rudloff-Allee als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Begründung: Mit Anregung des Ortsbeirates vom 13.03.2020 (OM 5933) wurde der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und in welchen Bereichen für die Straßen Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden kann. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248, wurde auf das Verkehrskonzept für den Riedberg verwiesen, dass Straßen "wie z. B. Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee etc." als Haupterschließungsstraßen mit Anbindung an die Hauptverkehrsstraßen Rosa-Luxemburg-Straße, Marie-Curie-Straße und Am Weißkirchener Berg dienen. Anhand der Verweise ist nicht hinreichend nachvollziehbar, dass die genannten Straßen im Verkehrskonzept als Haupterschließungsstraßen ausgewiesen sind und welche belastbaren Kriterien sie als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1346 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 970 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 für Teile der Riedbergallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 123 entstanden aus Vorlage: OF 10/12 vom 26.04.2021 Betreff: Tempo 30 für Teile der Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Riedbergallee zwischen dem Kreisel Altenhöferallee und der Kreuzung Robert-Koch-Allee die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. In Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8 soll dies ebenfalls analog für die Gegenrichtung zwischen der Einmündung Ruth-Moufang-Straße und dem Kreisel Altenhöferallee gelten. (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2021, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: In beiden Richtungen der Riedbergallee gibt es eine ganze Reihe von Gefahrenpunkten, die in Summe eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erfordern: - Ein- und ausparkende Fahrzeuge auf Höhe des Riedbergplatzes; - plötzlich bremsende Fahrzeuge an der Einmündung der Otto-Schott-Straße; - auf fast ganzer Länge der U-Bahn-Station "Uni Campus Riedberg" zahlreiche querende Fußgänger, darunter viele Schülerinnen und Schüler und Studentinnen und Studenten; - ein- und ausparkende Fahrzeuge vor dem Edeka-Markt; - plötzliche Zusammenführung mit dem Radweg direkt vor dem Kreisel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1423 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Aktenzeichen: 32 1
Verlegung der Altglascontainer Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2021, OF 27/12 Betreff: Verlegung der Altglascontainer Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unter Einbindung des Ortsbeirates 8 die Altglascontainer in Absprache mit der FES und Firma Remondis von dem Standort Ecke Altenhöferallee/ Ferdinand-Braun-Straße (vor der Apotheke - als Ziffer 3 gekennzeichnet) in diesem Bereich wenige Meter um die Ecke auf einen Parkplatz - als Ziffer 1 auf dem anliegenden Auszug aus dem Stadtplan GeoInfo der Stadt Frankfurt gekennzeichnet - in die Ferdinand-Braun-Straße zu verlegen unter Montage von zwei Sperrposten an der Altenhöferallee. Begründung: Die oben genannten Altglascontainer sind zur Sicherheit von Fußgänger*innen und der Radfahrer*innen zu verlegen, um die Querung der Altenhöferallee auf Grund des abgesenkten Bürgersteigs künftig zu ermöglichen. Auch verhindert eine Verlegung in die Ferdinand-Braun-Straße das häufige widerrechtliche Halten von Fahrzeugen zur Entsorgung von Altglas in die Container auf dem Fahrradstreifen und sorgt dafür, dass Radfahrer*innen künftig nicht mehr ausweichen müssen. Foto privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 27/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 330 2021 Die Vorlage OF 27/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenTempo 30 für Teile der Riedbergallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2021, OF 10/12 Betreff: Tempo 30 für Teile der Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Riedbergallee zwischen dem Kreisel Altenhöferallee und der Kreuzung Robert-Koch-Allee die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. In Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8 soll dies ebenfalls analog für die Gegenrichtung zwischen der Einmündung Ruth-Moufang-Straße und dem Kreisel Altenhöferallee gelten. (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2021, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: In beiden Richtungen der Riedbergallee gibt es eine ganze Reihe von Gefahrenpunkten, die in Summe eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erfordern: - Ein- und ausparkende Fahrzeuge auf Höhe des Riedbergplatzes - Plötzlich bremsende Fahrzeuge an der Einmündung der Otto-Schott-Straße - Auf fast ganzer Länger der U-Bahn-Station "Uni Campus Riedberg" zahlreiche querende Fußgänger, darunter viele Schüler:innen und Student:innen - Ein- und ausparkende Fahrzeuge vor dem Edeka-Markt - Plötzliche Zusammenführung mit dem Radweg direkt vor dem Kreisel Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 123 2021 Die Vorlage OF 10/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBaufeldfreimachung östlich der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2021, OF 1/12 Betreff: Baufeldfreimachung östlich der Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, unter Berücksichtigung der Brut- und Setzzeit auf der Fläche der ehemaligen provisorischen Kita Altkönigblick am Nordostende der Altenhöferallee die Freimachung des Baufeldes für die künftige Sportanlage mit Sporthalle vorzuziehen und somit die bisher dort befindlichen Pflasterungen, Ablaufrinnen und Punktfundamente zu entfernen. Anschließend ist der Bauzaun wieder aufzustellen, um Gefährdungen zu vermeiden. Begründung: Bis zum Baubeginn der neuen Sportanlage mit Turnhalle vergeht mehr Zeit, als erwartet. In dieser Zeit soll einer Verwahrlosung der genannten Fläche entgegengewirkt werden. Diese Maßnahme ist im Zuge der kommenden Baumaßnahmen ohnehin notwendig, hängt aber nicht von den Planungen ab und kann somit vorgezogen werden. Dabei ist die Brut- und Setzzeit zu berücksichtigen. Durch den Rückbau wird auch sichergestellt, dass ein fehlender Rückbau nicht noch weitere unnötige Verzögerungen für den Baubeginn der dringend benötigten Sportanlage verursacht. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Volt LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 118 2021 Die Vorlage OF 1/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "Anschließend" durch das Wort "Zusätzlich" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt, LINKE.
Weiter lesenOffenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2021, OF 8/12 Betreff: Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST 1248/20 Der Ortsbeirat wird gebeten der folgenden Anfrage zuzustimmen: Der Magistrat wird gebeten, 1. das Verkehrskonzept für Frankfurt a.M. / der Teile die für Kalbach/Riedberg Relevanz haben offenzulegen und aus dem hervorgeht, welches die Haupterschließungsstraßen für Kalbach/Riedberg sind 2. und belastbare Kriterien des Verkehrskonzept aufzuzeigen, welche die Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee, Carl-Hermann-Rudloff-Allee als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Begründung: Mit Beschluss des Ortsbeirates vom 13.03.2020 (OM 4923) wurde der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und in welchen Bereichen für die Straßen Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 KM/h angeordnet werden kann. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 wurde auf das Verkehrskonzept für den Riedberg verwiesen, dass Straßen "wie z.B. Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee etc." als Haupterschließungsstraßen mit Anbindung an die Hauptverkehrsstraßen Rosa-Luxemburg-Straße, Marie -Curie-Straße und Am Weißkirchener Berg dienen. Anhand der Verweise ist nicht hinreichend nachvollziehbar, dass die genannten Straßen im Verkehrskonzept als Haupterschließungsstraßen ausgewiesen sind und welche belastbaren Kriterien sie als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Antragsteller: Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 121 2021 Die Vorlage OF 8/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: Volt
Weiter lesenSachstand Planung und zeitlicher Bauablauf der Sportanlage östlich der Altenhöferallee: Vorstellung der Machbarkeitsstudie
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2021, OF 5/12 Betreff: Sachstand Planung und zeitlicher Bauablauf der Sportanlage östlich der Altenhöferallee: Vorstellung der Machbarkeitsstudie Vorgang: OM 6455/20 OBR 12; ST 317/21 In der ST 317 vom 08.02.2021 teilt der Magistrat folgenden Sachverhalt mit: "Die erwähnte Machbarkeitsstudie liegt inzwischen vor. In den kommenden Wochen wird der Magistrat auf den Ortsbeirat zugehen um den aktuellen Stand der Planungen vorzustellen." Der Frankfurter Neuen Presse von heute, 24. April 2021, war zu entnehmen, dass eine Skateranlage im Kätcheslachpark nicht realisierbar sei, da die Abstände zur Wohnbebauung zu gering sind. "Deswegen sei gemeinsam mit dem Sportamt im Rahmen der Planungen für die Sportanlage Riedberg ein Konzept erarbeitet worden, das eine Skateranlage berücksichtige. Dort gebe es neben dem Großfeld und der Laufbahn ausreichend Platz." Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Frage zu beantworten: 1. Wurde das erarbeitete Konzept veröffentlicht und den Vereinen, Verbänden, Schulen, dem Ortsbeirat etc. zur Kenntnis vorgelegt? 2. Wurden die künftigen Nutzer*innen/Vereine/Verbände/Schulen der Sportanlage sowie das Skater Publikum und der Ortsbeirat in die Planung der Skateranlage einbezogen? 3. Hat der zugesicherte "Runde Tisch" bereits stattgefunden? 4. Wie frei zugänglich ist künftig das Gelände, um den Skater*innen einen vereinsungebundenen und freien Zugang zur Skateranlage zu ermöglichen? 5. Welche Größe und welche Elemente weist die Anlage auf? 6. Welchen Einfluss hat die Anlage auf a) Umkleide und Funktionsgebäude, b) Kunstrasengroßspielfeld, c) Einrichtungen für Weit- und Hochsprung, d) Basketballfeld, e) Drei Kunstrasen-Minispielfelder, f) Kunstrasen-Kleinspielfeld, g) Kugelstoßanlage, da es offensichtlich auf die Kunststofflaufbahn 400m und das Kunstrasengroßspielfeld keinen Einfluss hat? 7. Entsteht dadurch eine erneute Verzögerung des Baubeginns? 8. Wann ist nach dem erarbeiteten Konzept mit einem Baubeginn zu rechnen? Begründung: Am 15.01.2021 hat der Sportdezernent Markus Frank in einer Power Point Präsentation die Pläne für Sportanlage II - östlich der Altenhöferallee im Ortsbeirat Kalbach-Riedberg vorgestellt. Dem Ortsbeirat ist nicht bekannt, dass eine Konzepterarbeitung zwischen Grünflächen- und Sportamt diesbezüglich erfolgt ist. Daher gilt es zeitnah die Öffentlichkeit darüber zu informieren und die Nutzer*innen wie oben benannt endlich einzubeziehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6455 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 317 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 16 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Auskunftsersuchen V 17 2021 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 5/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Satz nach der Einleitung eingefügt wird: "Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat den Bau einer Skateanlage auf dem Riedberg." Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und LINKE. gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung); 5 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
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