Tempo 40 für den Riedberg
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Festlegung einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h auf bestimmten Straßen im Riedberg, um das neue Verkehrskonzept für Frankfurt umzusetzen. Dies steht im Einklang mit dem politischen Willen, die Verkehrssicherheit in dicht besiedelten Wohngebieten zu erhöhen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten, für die folgenden Haupterschließungsstraßen des Riedbergs die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h festzulegen: Altenhöferallee, Riedbergallee, Graf-von-Staufenberg-Allee und Carl-Herrmann-Rudloff-Allee um so für den Ortsbezirk 12 das neue Verkehrskonzept für Frankfurt umzusetzen.
Begründung
Im neuen Frankfurter Koalitionsvertrag findet sich in Zeile 2069 f. die Vereinbarung: "Auf allen Grundnetzstraßen in/an dicht besiedelten Wohngebieten innerhalb der Stadtgrenzen gilt grundsätzlich Tempo 40 [...]". Damit ist ein klarer politischer Wille definiert, den geltenden Rechtsrahmen anders auszulegen als dies bislang der Fall war und wie es in anderen Gemeinden, z. B. Freiburg oder Oberursel, bereits jetzt der Fall ist. Gemäß ST 1346 vom 19.07.2021 sind die genannten Straßen als Haupterschließungsstraßen definiert und dürften somit dem Grundnetz zuzurechnen sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juli 2021STST 1346Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach- Riedberg Relevanz habenStellungnahme
- 18. Oktober 2021Sie sind hierOFOF 100/12Tempo 40 für den RiedbergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2021OMOM 970Tempo 40 für den RiedbergDirektanregung
- 28. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 552Tempo 40 für den RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme