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Tempo 40 für den Riedberg

Vorlagentyp: STMagistrat
117 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat äußert sich zur Einführung von Tempo 40 auf dem Riedberg und verweist auf die geltenden Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung. Eine Änderung der Regelgeschwindigkeit bedarf einer politischen Entscheidung auf Bundesebene, da die aktuellen Vorschriften strenge Vorgaben für Geschwindigkeitsbeschränkungen vorsehen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Auslegung des Rechtsrahmens der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird im Wesentlichen durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO vorgegeben. An diese Vorgaben ist die Untere Straßenverkehrsbehörde gebunden.

Die StVO sieht in § 3 Absatz 3 Ziffer 1 unverändert 50km/h als Regelgeschwindigkeit innerorts vor und knüpft Ausnahmen davon an die unverändert strengen Regeln des § 45 Absatz 9:

"Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt."

Auch die möglichen Ausnahmen sind folgend an selber Stelle eindeutig definiert. Hingegen räumt der Verordnungsgeber in § 45 Absatz 8 den Straßenverkehrsbehörden andererseits die Möglichkeit ein, "[...] innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Straßen durch Zeichen 274 [zu] erhöhen."

Solange der Verordnungsgeber auf Bundesebene hieran festhält, ist das straßenverkehrsbehördliche Ermessen eindeutig beschränkt. Dass der Magistrat die laufenden Diskussionen zu einer Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses mit Interesse und Wohlwollen verfolgt und die seit 1998 im Wesentlichen unveränderte Position des Deutschen Städtetages für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts hierzu teilt, hat auf das Ermessen keinen Einfluss.

Es bedarf unverändert des politischen Willens und einer Entscheidung auf Bundesebene, um diesen - für alle Beteiligten unbefriedigenden - Zustand zu ändern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Juni 2020STST 1248Tempo 30 auf dem RiedbergStellungnahme
  2. 23. November 2020STST 2005Tempo 30Stellungnahme
  3. 30. April 2021STST 980Tempo 30 auf dem RiedbergStellungnahme
  4. 19. Juli 2021STST 1346Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach- Riedberg Relevanz habenStellungnahme
  5. 9. August 2021STST 1423Tempo 30 für Teile der RiedbergalleeStellungnahme
  6. 18. Oktober 2021OFOF 100/12Tempo 40 für den RiedbergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  7. 29. Oktober 2021OMOM 970Tempo 40 für den RiedbergDirektanregung
  8. 28. Februar 2022Sie sind hier
    STST 552Tempo 40 für den Riedberg
    Stellungnahme
  9. 19. Mai 2022OFOF 243/12Modellversuch Tempo 30 auf dem RiedbergOrtsbeiratsantrag · SPD
  10. 1. Juli 2022OMOM 2396Modellversuch Tempo 30 auf dem RiedbergDirektanregung
  11. 26. September 2022Antwort des Magistrats · nach 117 WochenSTST 2207Modellversuch Tempo 30 auf dem RiedbergStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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