Tempo 30 für Teile der Riedbergallee
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Einführung von Tempo 30 für Teile der Riedbergallee abgelehnt. Die Entscheidung basiert auf der Analyse der Unfallstatistik und der Verkehrssituation, die keine ausreichende Gefahrenlage für eine Geschwindigkeitsreduzierung aufzeigt. Es wird auf die bundesweite Debatte zur Höchstgeschwindigkeit verwiesen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Nach § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten, also zur Gefahrenabwehr unbedingt erforderlich und die allein in Betracht kommende Maßnahme ist. Voraussetzung für Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs ist demnach eine Gefahrenlage, die auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der relevanten Rechtsgüter (hier insbesondere Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmenden) erheblich übersteigt. Auf dem betroffenen Straßenabschnitt haben sich in den Jahren 2016 bis 2019 insgesamt vier Unfälle mit jeweils leichtem Personenschaden ereignet. Mit Blick auf die Verkehrsbedeutung und -menge, sowie den Ausbauzustand der Straße ist dies keinesfalls ausreichend, um den strengen Maßstäben des § 45 Absatz 9 StVO zu genügen. Es besteht somit keine Anordnungsgrundlage. Siehe hierzu auch die Stellungnahmen des Magistrats zu OM 5933/20 (ST 1248/20) und OM 7064 (ST 980/21). Der Magistrat verfolgt die bundesweite Debatte über eine grundsätzliche Herabsetzung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h auf 30km/h ansonsten mit Interesse, vermag aber erforderlicher Rechtssetzung durch die Bundespolitik nicht auf dem Wege 'Frankfurter Landrechts' vorzugreifen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2020STST 1248Tempo 30 auf dem RiedbergStellungnahme
- 23. November 2020STST 2005Tempo 30Stellungnahme
- 26. April 2021OFOF 10/12Tempo 30 für Teile der RiedbergalleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. April 2021STST 980Tempo 30 auf dem RiedbergStellungnahme
- 7. Mai 2021OMOM 123Tempo 30 für Teile der RiedbergalleeDirektanregung
- 9. August 2021Sie sind hierSTST 1423Tempo 30 für Teile der RiedbergalleeStellungnahme
- 28. Februar 2022STST 552Tempo 40 für den RiedbergStellungnahme
- 19. Mai 2022OFOF 243/12Modellversuch Tempo 30 auf dem RiedbergOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. Juli 2022OMOM 2396Modellversuch Tempo 30 auf dem RiedbergDirektanregung
- 26. September 2022Antwort des Magistrats · nach 117 WochenSTST 2207Modellversuch Tempo 30 auf dem RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab