Tempo 30
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, auf einem Abschnitt von 100 m ab dem Kreisel Altenhöferallee/Riedbergallee Tempo 30 anzuordnen. Dies geschieht aufgrund der Nähe eines Alten- und Pflegeheims sowie der allgemeinen Verkehrssituation, um die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Nach § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten, also zur Gefahrenabwehr unbedingt erforderlich und die allein in Betracht kommende Maßnahme ist. Hintergrund für diese strengen Voraussetzungen für die Anordnung von Verkehrszeichen des Verordnungsgebers war, dass die "übermäßige Beschilderung im Straßenverkehr zu einer allgemeinen Überforderung und Ablenkung der Verkehrsteilnehmenden sowie zu Akzeptanzproblemen bei der Beachtung von Verkehrsvorschriften" führe. Dies habe "zu einer unerwünschten Abwertung der grundlegenden gesetzlichen Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr im Bewusstsein der Verkehrsteilnehmenden und damit zu einer Minderung der Bereitschaft zu einer eigenverantwortlichen Beurteilung der Verkehrssituation und der sich daraus ergebenden Verhaltensweise" geführt (vgl. Begründung des Bundesrats zur 24. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - 24 StVRÄndV - Drucksache 374/97, S. 5). Voraussetzung für Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs ist demnach eine Gefahrenlage, die auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der relevanten Rechtsgüter (hier insbesondere Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmenden) erheblich übersteigt. Aufgrund des vorhandenen Alten- und Pflegeheims an der Ecke Altenhöferallee/ Riedbergallee wurde der Straßenabschnitt gemäß § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 6 StVO nochmals explizit betrachtet. Es handelt sich um eine durchgängig gerade, gut einsehbare Straße. Der Ausbauzustand ist der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 angemessen. Unfallzahlen, die auf erhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen sind, liegen nicht vor. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass dies Unfälle und Vorfälle betrifft, welche bei Tempo 50 passiert sind und durch Tempo 30 hätten verhindert werden können. An beiden "Enden" des genannten Abschnittes befindet sich im Abstand von 200 m jeweils ein Fußgängerüberweg. Einer der Fußgängerüberwege liegt in unmittelbarer Nähe des Ein-/Ausgangs des Pflegeheimes. Ebenfalls wurden zur weiteren Sicherheit rot eingefärbte Radwege angelegt, welche die Straßenbreite reduzieren und zur Sicherheit aller Beteiligten beitragen. Durch diese allgemein geltenden straßenverkehrsrechtlichen Grundsätze sowie der weiteren getroffenen Maßnahmen vor Ort, ist auch für die Altenhöferallee sichergestellt, dass mit einem Verkehrsverhalten zu rechnen ist, welches nicht zu einer konkreten Gefahr für schwächere Verkehrsteilnehmende führt. Auch zu Fuß Gehende sind gemäß der geltenden StVO angehalten, deren Regelungen (z.B. durch Nutzung der Fußgängerüberwege) einzuhalten. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass ab dem Kreisel Altenhöferallee/ Riedbergallee auf einem Abschnitt von 100 m (beinhaltet das Pflege- und Altenheim) Tempo 30 angeordnet wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2020STST 1248Tempo 30 auf dem RiedbergStellungnahme
- 12. August 2020OFOF 608/12Tempo 30Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. August 2020OMOM 6457Tempo 30Direktanregung
- 23. November 2020Sie sind hierSTST 2005Tempo 30Stellungnahme
- 30. April 2021STST 980Tempo 30 auf dem RiedbergStellungnahme
- 23. Juni 2021OFOF 50/12Erinnerung: Tempo 30 auf der AltenhöferalleeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Juli 2021OMOM 586Erinnerung: Tempo 30 auf der AltenhöferalleeDirektanregung
- 9. August 2021STST 1423Tempo 30 für Teile der RiedbergalleeStellungnahme
- 25. Oktober 2021STST 1986Erinnerung: Tempo 30 auf der AltenhöferalleeStellungnahme
- 28. Februar 2022STST 552Tempo 40 für den RiedbergStellungnahme
- 19. Mai 2022OFOF 243/12Modellversuch Tempo 30 auf dem RiedbergOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. Juli 2022OMOM 2396Modellversuch Tempo 30 auf dem RiedbergDirektanregung
- 26. September 2022Antwort des Magistrats · nach 117 WochenSTST 2207Modellversuch Tempo 30 auf dem RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab