Bebauungsplanverfahren für einen Skatepark (Gemeinbedarf) einleiten
Anregungstext
Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich der Kompensationsfläche - zwischen Lärmschutzwall der Autobahn BAB 5 bis zur Graf-von-Stauffenberg-Allee bzw. deren Bebauung bis zur Sportanlage westlich der Altenhöferallee - ein Bebauungsplanverfahren unter Hinweis auf die in der Stellungnahme ST 831 genannten Abstandsregeln, die hier eingehalten werden können, einzuleiten, dass eine Teilfläche hiervon als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen wird, die dann der Errichtung eines Skateparks dient. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass diese Flächen bereits einem hohen Lärmpegel durch die BAB 5 ausgesetzt sind und ein Skatepark diesen nicht weiter negativ beeinflusst.
Begründung
Wie in den Ortsbeiratssitzungen deutlich wurde, ist ein Skatepark Wunsch zahlreicher Jugendlicher aus dem Stadtteil. Im Übrigen wird auf die diesbezüglichen Anregungen, OM 5271 vom 25.10.2019 u. a., verwiesen.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren); ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Annahme)
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren); LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren); LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)