Baufeldfreimachung östlich der Altenhöferallee
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Bisheriger Verlauf
28.08.2020
23.11.2020
26.04.2021
07.05.2021
30.08.2021
04.02.2022
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Schulwegsicherheit im Bereich der Marie-Curie-Grundschule Riedberg
Details im PARLIS OM_6439_2020Stellungnahme des Magistrats
Schulwegsicherheit im Bereich der Marie-Curie-Grundschule Riedberg
Details im PARLIS ST_2010_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Baufeldfreimachung östlich der Altenhöferallee
Details im PARLIS OM_118_2021Stellungnahme des Magistrats
Baufeldfreimachung östlich der Altenhöferallee
Details im PARLIS ST_1497_2021Stellungnahme des Magistrats
Baufeldfreimachung östlich der Altenhöferallee
Details im PARLIS ST_312_202228.08.2020
Anregung Ortsbeirat
Schulwegsicherheit im Bereich der Marie-Curie-Grundschule Riedberg
Details im PARLIS OM_6439_202023.11.2020
Stellungnahme des Magistrats
Schulwegsicherheit im Bereich der Marie-Curie-Grundschule Riedberg
Details im PARLIS ST_2010_202026.04.2021
07.05.2021
30.08.2021
Stellungnahme des Magistrats
Baufeldfreimachung östlich der Altenhöferallee
Details im PARLIS ST_1497_202104.02.2022
Stellungnahme des Magistrats
Baufeldfreimachung östlich der Altenhöferallee
Details im PARLIS ST_312_2022S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 118 entstanden aus Vorlage: OF 1/12 vom 26.04.2021
Betreff: Baufeldfreimachung östlich der Altenhöferallee
Der Magistrat wird gebeten, unter Berücksichtigung der Brut- und Setzzeit auf der Fläche der ehemaligen provisorischen Kita Altkönigblick am Nordostende der Altenhöferallee die Freimachung des Baufeldes für die künftige Sportanlage mit Sporthalle vorzuziehen und somit die bisher dort befindlichen Pflasterungen, Ablaufrinnen und Punktfundamente zu entfernen. Zusätzlich ist der Bauzaun wieder aufzustellen, um Gefährdungen zu vermeiden. Begründung:
Bis zum Baubeginn der neuen Sportanlage mit Turnhalle vergeht mehr Zeit als erwartet. In dieser Zeit soll einer Verwahrlosung der genannten Fläche entgegengewirkt werden. Diese Maßnahme ist im Zuge der kommenden Baumaßnahmen ohnehin notwendig, hängt aber nicht von den Planungen ab und kann somit vorgezogen werden. Dabei ist die Brut- und Setzzeit zu berücksichtigen. Durch den Rückbau wird auch sichergestellt, dass ein fehlender Rückbau nicht noch weitere unnötige Verzögerungen für den Baubeginn der dringend benötigten Sportanlage verursacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6439
Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2010 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1497 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 312 Aktenzeichen: 52 0