Baufeldfreimachung östlich der Altenhöferallee
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Freimachung des Baufeldes für die zukünftige Sportanlage östlich der Altenhöferallee vorzuziehen, um einer Verwahrlosung der Fläche entgegenzuwirken. Dies ist notwendig, da der Baubeginn länger dauert als erwartet.
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Der Magistrat wird gebeten, unter Berücksichtigung der Brut- und Setzzeit auf der Fläche der ehemaligen provisorischen Kita Altkönigblick am Nordostende der Altenhöferallee die Freimachung des Baufeldes für die künftige Sportanlage mit Sporthalle vorzuziehen und somit die bisher dort befindlichen Pflasterungen, Ablaufrinnen und Punktfundamente zu entfernen. Zusätzlich ist der Bauzaun wieder aufzustellen, um Gefährdungen zu vermeiden.
Begründung
Bis zum Baubeginn der neuen Sportanlage mit Turnhalle vergeht mehr Zeit als erwartet. In dieser Zeit soll einer Verwahrlosung der genannten Fläche entgegengewirkt werden. Diese Maßnahme ist im Zuge der kommenden Baumaßnahmen ohnehin notwendig, hängt aber nicht von den Planungen ab und kann somit vorgezogen werden. Dabei ist die Brut- und Setzzeit zu berücksichtigen. Durch den Rückbau wird auch sichergestellt, dass ein fehlender Rückbau nicht noch weitere unnötige Verzögerungen für den Baubeginn der dringend benötigten Sportanlage verursacht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. November 2020STST 2010Schulwegsicherheit im Bereich der Marie-Curie-Grundschule RiedbergStellungnahme
- 26. April 2021OFOF 1/12Baufeldfreimachung östlich der AltenhöferalleeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt, LINKE.
- 7. Mai 2021Sie sind hierOMOM 118Baufeldfreimachung östlich der AltenhöferalleeDirektanregung
- 30. August 2021STST 1497Baufeldfreimachung östlich der AltenhöferalleeStellungnahme
- 4. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 312Baufeldfreimachung östlich der AltenhöferalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats